Ravensburg (Naturschutzgebiet)

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Naturschutzgebiet „Ravensburg“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Sontheim an der Brenz, Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 6,1 ha
Kennung 1.098
WDPA-ID 82373
Geographische Lage 48° 35′ N, 10° 16′ OKoordinaten: 48° 35′ 9″ N, 10° 15′ 55″ O
Ravensburg (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Ravensburg (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. März 1982
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Die Ravensburg ist ein mit Verordnung vom 1. März 1982 durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Sontheim an der Brenz.

Das Naturschutzgebiet Ravensburg liegt zwischen dem Sontheimer Ortsteil Bergenweiler und Hermaringen auf einem Bergvorsprung oberhalb der Mündung der Hürbe in die Brenz. An der nordöstlichen Gebietsgrenze verläuft die Brenzbahn. Das Gebiet gehört zum Naturraum Lonetal-Flächenalb.

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „Schutzzweck ist die Erhaltung eines markanten Bergvorsprunges als Brutstätte einer besonders bedrohten Vogelart“, womit die Graureiher-Kolonie im Osten des Gebiets gemeint ist.[1]

Landschaftscharakter

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Das Naturschutzgebiet Ravensburg umfasst einen Bergvorsprung, der im Westen und Norden von der Hürbe und im Osten von der Brenz umflossen wird. Die Kuppe liegt auf 470 m ü. NHN und erhebt sich etwa 25 m über die umgebenden Talniederungen. Das Naturschutzgebiet umfasst lediglich den mit einem Laubmischwald bedeckten, bewaldeten Teil der Kuppe. im Gebiet liegen die namensgebenden Überreste der Burgruine Ravensburg.

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das Naturschutzgebiet liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Lone- und Hürbetal und ist Bestandteil des FFH-Gebiets Giengener Alb und Eselsburger Tal.

Commons: Naturschutzgebiet Ravensburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde und als obere Jagdbehörde über das Naturschutzgebiet »Ravensburg« vom 1. März 1982. Abgerufen am 31. Oktober 2022.