Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg | |
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Staatliche Ebene | Oberste Landesbehörde |
Gründung | 1. Januar 1949 |
Hauptsitz | Hamburg |
Behördenleitung | Manfred Jäger |
Haushaltsvolumen | 15,933 Mio. EUR (2019)[1] |
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Landesbehörde in Hamburg zur Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Seine Rechtsstellung wird durch Artikel 71 der Hamburgischen Verfassung geregelt. Er ist selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden von der Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.
Errichtet wurde der Rechnungshof am 1. Januar 1949, der Sitz befindet sich im Dienstgebäude der Finanzbehörde Hamburg am Gänsemarkt. Präsident ist seit Oktober 2024 Manfred Jäger.[2]
Präsidenten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Herbert Weichmann (1949–1957)
- Joachim Riehle (1957–1959)
- Hans Harder (1960–1970)
- Wolfgang Krüger-Spitta (1970–1976)
- Helmut Rademacher (1976–1984)
- Harald Schulze (1984–1992)
- Hermann Granzow (1992–1998)
- Rudolf Dieckmann (1998–2002)
- Jann Meyer-Abich (2002–2012)
- Stefan Schulz (2012–2024)
- Manfred Jäger (seit 2024)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde: Einzelplan 1.01 Bürgerschaft Einzelplan 1.02 Verfassungsgericht Einzelplan 1.03 Rechnungshof Einzelplan 1.04 Datenschutz und Informationsfreiheit Einzelplan 1.1 Senat und Personalamt. In: Haushaltsplan 2019/2020. Abgerufen am 17. Oktober 2019.
- ↑ Wechsel an der Spitze des Hamburger Rechnungshofs: Neuer Präsident ernannt, alter Präsident verabschiedet. Abgerufen am 26. Oktober 2024.