Recht auf Mobilität
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Das Recht auf Mobilität bezeichnet die Vorstellung, dass räumliche Mobilität ein Grund- bzw. Menschenrecht darstelle.
Philosophie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dieser Vorstellung entsteht eine staatliche Verantwortung, die jedem Bürger ein Mindestmaß an Mobilität garantieren muss. Eine juristische Ableitung eines Grundrechts auf Mobilität aus dem Grundgesetz hat Michael Ronellenfitsch versucht.[1]
Unter Berufung auf ein Recht auf Mobilität fordern u. a. Die Linken[2], Teile der Gewerkschaften und einige Bürgerinitiativen die Ausweitung ermäßigter Fahrpreise im Öffentlichen Personennahverkehr nach sozialen Kriterien (Sozialtickets).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im öffentlichen Personennahverkehr
- Aktion Roter Punkt
- Nulltarif
- Orientierungs- und Mobilitätstraining – die alltägliche Handhabung des Weißen Langstockes durch Menschen, die blind sind und mit diesem selbständig mobil sein wollen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ U.a. Ronellenfitsch, Michael: Mobilität: Vom Grundbedürfnis zum Grundrecht?, DAR 1992, S. 321–325, ders.: Die Verkehrsmobilität als Grund und Menschenrecht - Betrachtungen zur "zirkulären" Mobilität in der Europäischen Union, JöR 44 (1996), 168–203
- ↑ Fraktion Die Linke. im Bundestag: Sozialticket ( des vom 19. August 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .