Reichstagswahl und Volksabstimmung November 1933

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Propagandaplakat zur Wahl am Haus der Gauleitung Groß-Berlin, Voßstraße in Berlin.

Die Reichstagswahl vom 12. November 1933 fand zugleich mit der Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund statt. Vorangegangen war die Ausschaltung der politischen Gegner des nationalsozialistischen Systems. Zur Reichstagswahl zugelassen war nur eine nationalsozialistisch dominierte Einheitsliste, auf der auch einige als Gäste bezeichnete Parteilose kandidierten. Bei der Volksabstimmung war eine Ablehnung der Maßnahme zwar technisch möglich, allerdings war der Austritt aus dem Völkerbund von der Reichsregierung zum Zeitpunkt der Abstimmung längst vollzogen worden. Wahl und Abstimmung fanden unter undemokratischen Bedingungen statt und erbrachten, wie von den Nationalsozialisten beabsichtigt, eine deutliche Zustimmung. So entfielen bei der Reichstagswahl 92,13 % der gültigen Stimmen auf die Einheitsliste der NSDAP, und 95,08 % der gültigen Stimmen in der Volksabstimmung bejahten den Austritt aus dem Völkerbund.

Rechtliche Rahmenbedingungen

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Am 14. Juli 1933 erließ die Regierung Hitler das Gesetz über Volksabstimmung. Damit war die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die Reichsregierung das Volk zu „beabsichtigten Maßnahmen“ befragen konnte, wobei es sich hierbei auch um Gesetze handeln konnte (§ 1) und stets die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheiden sollte (§ 2).[1] In Verbindung mit dem zuvor bereits erlassenen Ermächtigungsgesetz und dem Verbot und der Verfolgung ihrer politischen Gegner, konnte das nationalsozialistische Regime nach freiem Belieben Volksabstimmungen ansetzen, zu denen keine Opposition erlaubt war. Auch wenn es formal möglich war, bei den Abstimmungen mit ‚Nein‘ zu stimmen, war dies stets mit dem Risiko von Bestrafung verbunden. Unter diesen unfreien Bedingungen kam den Volksabstimmungen im faschistischen Führerstaat die Funktion einer Akklamation zu, mit der die scheinbare Einheit zwischen der Regierung der NSDAP und der von ihr propagierten Volksgemeinschaft nach innen und außen demonstriert werden sollte.[2]

Politische Ausgangssituation

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Innenpolitisch war die Zeit seit der Reichstagswahl vom März 1933 von der Ausschaltung der politischen Gegner des Nationalsozialismus geprägt. Die letzte Sitzung des Reichstages fand am 17. Mai statt, als sich die KPD bereits in der Illegalität befand. Die SPD wurde am 22. Juni verboten. Die anderen Parteien hatten sich wie das Zentrum mehr oder weniger freiwillig aufgelöst. Am 14. Juli wurde das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien erlassen, damit wurde die NSDAP zur einzigen legalen politischen Organisation.

Von einer Mehrheit der Bevölkerung wurde die Beseitigung der politischen Parteien und insbesondere die Zerschlagungen der SPD und der KPD begrüßt und dem Regime als Erfolg angerechnet.[3]

Der NSDAP war es in dieser Zeit gelungen, alle propagandistischen Einflussmöglichkeiten für sich zu gewinnen. Für das Regime positiv zu Buche schlug vor allem das allmähliche Ende der Weltwirtschaftskrise. Der beginnende Rückgang der Arbeitslosenzahlen wurde der Regierung zugeschrieben.

In außenpolitischer Hinsicht konnte Hitler dagegen bis dahin wenig Erfolge aufweisen. Sein Regime war weitgehend isoliert. Dies zeigte sich auf der Genfer Abrüstungskonferenz (Februar 1932 bis Juni 1934). Stand Deutschland 1932 kurz davor, militärisch gleichberechtigt zu werden, war davon nun keine Rede mehr. Stattdessen schlug das Vereinigte Königreich ein System vor, um die deutsche Aufrüstung zu kontrollieren. Daraufhin ließ Hitler am 14. Oktober 1933 die Abrüstungsverhandlungen abbrechen und den Austritt aus dem Völkerbund bekanntgeben.[4] Dieser Schritt war in weiten Kreisen populär. Auch der Theologe Martin Niemöller schickte Hitler dazu ein begeistertes Glückwunschschreiben.[5] Der Austritt aus dem Völkerbund sollte durch eine Volksabstimmung legitimiert werden, um mit der erwarteten hohen Zustimmung im Rücken, der feindlichen Rhetorik anderer Regierungen entgegentreten zu können.[6]

Gleichzeitig sollte eine Reichstagswahl stattfinden. Zwar waren alle Parteien außer der NSDAP in den Monaten zuvor aufgelöst worden oder hatten sich freiwillig aufgelöst. Die noch im März 1933 vor der Machtergreifung gewählten Parlamentarier hatten jedoch weiterhin ihr Reichstagsmandat inne. Mit der erneuten Wahl im November 1933 sollte nun ein ausschließlich ‚nationaler‘ Reichstag formiert werden.[7] Dementsprechend war nur eine Einheitsliste zugelassen. Diese Liste wurde vom Reichsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit der NSDAP zusammengestellt. Die meisten Bewerber waren NSDAP-Mitglieder und -Aktivisten. Es wurden aber auch ehemalige Angehörige von DNVP, DVP, Zentrum oder BVP aufgestellt, um eine gewisse Pluralität vorzutäuschen.

Wahl- und Abstimmungskampf

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Das Regime warb mit allen Mitteln der Propaganda um Zustimmung. Die Partei warb mit dem Slogan „Mit Hitler gegen den Rüstungswahnsinn“.[8] Unterstützt wurde die Regierung dabei von führenden Personen des öffentlichen Lebens. Den Auftakt bildete das am 26. Oktober 1933 reichsweit veröffentlichte Gelöbnis treuester Gefolgschaft, mit dem 88 Schriftsteller der Deutschen Akademie der Dichtung dem Reichskanzler Adolf Hitler ihre vorbehaltlose Unterstützung versprachen. Am 1. November rief derselbe Verband ausdrücklich zur Wahl des „Volkskanzlers Adolf Hitler“ und für ein „Ja“ zum Austritt aus dem Völkerbund auf.[9] Am 11. November forderte Reichspräsident Paul von Hindenburg in einer seiner seltenen Radioansprachen zur Zustimmung auf. Am selben Tag erfolgte in Leipzig das Bekenntnis der deutschen Professoren zu Adolf Hitler, mit dem sich hochrangige deutsche Gelehrte und Wissenschaftler demonstrativ hinter Hitler stellten. Unterstützung kam auch von dem Chirurgen Ferdinand Sauerbruch, dem Philosophen Martin Heidegger und dem Schriftsteller Gerhart Hauptmann. Auch die Spitzen der Wirtschaft und der Kirchen riefen zur Abstimmung auf. Im Fall der katholischen Kirche trug der Abschluss des Reichskonkordats im Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich dazu bei, dass die Bischöfe nunmehr zur „freudigen Stimmabgabe für den Führer“ aufriefen.[10] Auch einige national eingestellte Gegner des Regimes sprachen sich zumindest hinsichtlich der Volksabstimmung für eine Zustimmung aus, weil sie damit eine nationale Außenpolitik unterstützen wollten.[11]

Der Stimmzettel zur Reichstagswahl (hier Wahlkreis 13 Schleswig-Holstein) führte reichsweit dieselben zehn Kandidaten.

Da außer der NSDAP keine weiteren Parteien zur Wahl zugelassen waren, war sie als einzige auf dem Wahlzettel aufgeführt.[12] Sie trat reichsweit mit einer Einheitsliste an, von der die ersten zehn Kandidaten namentlich auf dem Stimmzettel genannt waren. Sieben der aufgeführten Personen waren Mitglieder der NSDAP (Adolf Hitler, Rudolf Heß, Wilhelm Frick, Hermann Göring, Joseph Goebbels, Ernst Röhm und Walther Darré), drei weitere entstammten der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot (Franz Seldte, Franz von Papen und Alfred Hugenberg). Wie bereits zu Zeiten der Weimarer Republik festgelegt, gab es einen Sitz je 60.000 abgegebener Stimmen.

Die 661 Nominierten auf der Einheitsliste zogen in den Reichstag ein. Von ihnen waren 639 Mitglieder der NSDAP, 22 waren als Gäste bezeichnete Parteilose. Unter den Abgeordneten befanden sich weder Juden noch Frauen; die meisten Gewählten hatten ein Alter von 30 bis 45 Jahren.[13]

Leere Stimmzettel wurden als Zustimmung zur Liste der NSDAP gewertet. Lediglich Stimmzettel mit einer deutlichen Ablehnung des Wahlvorschlags wurden als ungültig gewertet. Leere Stimmumschläge wurden im amtlichen Endergebnis gesondert ausgewiesen und nicht zu den ungültigen Stimmen gerechnet.

Stimmverteilung Reichstagswahl[14]
Nummer Wahlkreis Wahlberechtigte abgegebene Stimmen ungültige Stimmen für die NSDAP
Anzahl Anzahl Anteil Berechtigte Anzahl Anteil abgegebene Anzahl Anteil abgegebene Anteil Berechtigte
Deutsches Reich 45.176.713 43.053.616 95,30 % 3.398.404[15] 7,89 % 39.655.212 92,11 % 87,80 %
1 Ostpreußen 1.479.974 1.410.059 95,28 % 40.416 2,87 % 1.369.643 97,13 % 92,55 %
2 Berlin 1.467.118 1.335.468 91,03 % 199.480 14,94 % 1.135.988 85,06 % 77,43 %
3 Potsdam II 1.481.835 1.325.955 89,48 % 147.556 11,13 % 1.178.399 88,87 % 79,52 %
4 Potsdam I 1.535.705 1.459.407 95,03 % 135.639 9,29 % 1.323.768 90,71 % 86,20 %
5 Frankfurt a. d. O. 1.130.859 1.096.247 96,94 % 51.015 4,65 % 1.045.232 95,35 % 92,43 %
6 Pommern 1.292.425 1.237.664 95,76 % 59.261 4,79 % 1.178.403 95,21 % 91,18 %
7 Breslau 1.329.505 1.255.056 94,40 % 75.562 6,02 % 1.179.494 93,98 % 88,72 %
8 Liegnitz 848.126 817.928 96,44 % 54.220 6,63 % 763.708 93,37 % 90,05 %
9 Oppeln 916.610 875.202 95,48 % 39.743 4,54 % 835.459 95,46 % 91,15 %
10 Magdeburg 1.163.826 1.126.699 96,81 % 98.372 8,73 % 1.028.327 91,27 % 88,36 %
11 Merseburg 1.018.242 976.947 95,94 % 75.436 7,72 % 901.511 92,28 % 88,54 %
12 Thüringen 1.601.631 1.545.912 96,52 % 123.103 7,96 % 1.422.809 92,04 % 88,84 %
13 Schleswig-Holstein 1.154.020 1.082.796 93,83 % 112.263 10,37 % 970.533 89,63 % 84,10 %
14 Weser-Ems 1.067.566 1.008.707 94,49 % 101.448 10,06 % 907.259 89,94 % 84,98 %
15 Osthannover 746.435 711.809 95,36 % 47.169 6,63 % 664.640 93,37 % 89,04 %
16 Südhannover-Braunschweig 1.400.751 1.346.152 96,10 % 90.204 6,70 % 1.255.948 93,30 % 89,66 %
17 Westfalen-Nord 1.731.868 1.639.316 94,66 % 138.566 8,45 % 1.500.750 91,55 % 86,65 %
18 Westfalen-Süd 1.753.759 1.676.172 95,58 % 147.135 8,78 % 1.529.037 91,22 % 87,19 %
19 Hessen-Nassau 1.789.410 1.723.551 96,32 % 93.991 5,45 % 1.629.560 94,55 % 91,07 %
20 Köln-Aachen 1.601.278 1.512.866 94,48 % 161.531 10,68 % 1.351.335 89,32 % 84,39 %
21 Koblenz-Trier 858.252 830.629 96,78 % 55.617 6,70 % 775.012 93,30 % 90,30 %
22 Düsseldorf-Ost 1.557.656 1.465.610 94,09 % 129.478 8,83 % 1.336.132 91,17 % 85,78 %
23 Düsseldorf-West 1.287.547 1.233.270 95,78 % 87.547 7,10 % 1.145.723 92,90 % 88,98 %
24 Oberbayern-Schwaben 1.812.135 1.751.077 96,63 % 115.960 6,62 % 1.635.117 93,38 % 90,23 %
25 Niederbayern 873.824 842.197 96,38 % 50.979 6,05 % 791.218 93,95 % 90,55 %
26 Franken 1.765.338 1.720.793 97,48 % 102.986 5,98 % 1.617.807 94,02 % 91,64 %
27 Pfalz 652.640 640.672 98,17 % 21.262 3,32 % 619.410 96,68 % 94,91 %
28 Dresden-Bautzen 1.386.704 1.322.623 95,38 % 112.831 8,53 % 1.209.792 91,47 % 87,24 %
29 Leipzig 982.158 933.639 95,06 % 121.606 13,02 % 812.033 86,98 % 82,68 %
30 Chemnitz-Zwickau 1.359.692 1.305.358 96,00 % 118.759 9,10 % 1.186.599 90,90 % 87,27 %
31 Württemberg 1.883.540 1.827.168 97,01 % 97.840 5,35 % 1.729.328 94,65 % 91,81 %
32 Baden 1.651.354 1.567.368 94,91 % 117.008 7,47 % 1.450.360 92,53 % 87,83 %
33 Hessen-Darmstadt 1.002.481 957.246 95,49 % 66.924 6,99 % 890.322 93,01 % 88,81 %
34 Hamburg 942.656 880.778 93,44 % 144.374 16,39 % 736.404 83,61 % 78,12 %
35 Mecklenburg 649.793 611.275 94,07 % 63.123 10,33 % 548.152 89,67 % 84,36 %

Volksabstimmung

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Die Reichsregierung hatte zunächst überlegt, für diese eine Volksabstimmung ein eigenes Gesetz zu erlassen, letztlich erfolgte die Regelung jedoch über einen sogenannten „Aufruf an das deutsche Volk“ sowie schlichte Durchführungsverordnungen.[16] Die ursprüngliche Fassung der Abstimmungsfrage entsprach fast genau der aus dem Aufruf vom 14. Oktober 1933 und lautete: „Billigt das deutsche Volk die ihm im Aufruf der Reichsregierung vom 14. Oktober 1933 vorgelegte Politik der Reichsregierung und ist es bereit, diese als den Ausdruck seiner eigenen Auffassung und seines eigenen Willens zu erklären und sich feierlich zu ihr zu bekennen?“ (Durchführungsverordnung vom 14. Oktober 1933.) In kurzer Folge erließ die Reichsregierung zwei weitere Änderungsverordnungen zur Volksabstimmung.[17] Mit der ersten wurde die Abstimmungsfrage geändert, die Abstimmenden wurden jetzt direkt angesprochen und dabei geduzt. Mit der zweiten Änderungsverordnung wurde der „Aufruf an das deutsche Volk“, der mit der alten Fragestellungen endete, der eigentlichen Abstimmungsfrage vorangestellt. Die Stimmzettel wurden auf grünem Papier gedruckt und zeigten zwei gleich große Kreise zum Ankreuzen, links mit der Überschrift ‚Ja‘ und rechts mit der Überschrift ‚Nein‘, jeweils gerahmt in gleich großen Quadraten.

Die Volksabstimmung fand am Sonntag, den 12. November 1933 statt. Es war die erste reichsweite Abstimmung in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel lautete:

„Billigst Du, deutscher Mann, und Du, deutsche Frau, die Politik Deiner Reichsregierung, und bist Du bereit, sie als den Ausdruck Deiner eigenen Auffassung und Deines eigenen Willens zu erklären und Dich feierlich zu ihr zu bekennen?“

Das amtliche Endergebnis lautete:

Stimmverteilung Volksabstimmung[18]
Nr. Stimmkreis Stimm­berechtigte
(a)
abgegebene Stimmen
(b)
ungültige
Stimmen
gültige Stimmen (c)
Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Anzahl Anzahl Anteil
(a)
Anzahl Anteil
(b)
Anzahl Anteil
(c)
Anteil
(b)
Anteil
(a)
Anzahl Anteil
(c)
Anteil
(b)
Anteil
(a)
Deutsches Reich 45.176.713 43.491.575 96,27 % 757.756 1,74 % 40.632.628 95,08 % 93,43 % 89,94 % 2.101.191 4,92 % 4,83 % 4,65 %
1 Ostpreußen 1.479.974 1.416.568 95,72 % 10.189 0,72 % 1.373.561 97,67 % 96,96 % 92,81 % 32.818 2,33 % 2,32 % 2,22 %
2 Berlin 1.467.118 1.358.143 92,57 % 39.024 2,87 % 1.176.766 89,21 % 86,65 % 80,21 % 142.353 10,79 % 10,48 % 9,70 %
3 Potsdam II 1.481.835 1.369.808 92,44 % 29.478 2,15 % 1.245.329 92,91 % 90,91 % 84,04 % 95.001 7,09 % 6,94 % 6,41 %
4 Potsdam I 1.535.705 1.472.102 95,86 % 29.766 2,02 % 1.354.714 93,92 % 92,03 % 88,21 % 87.622 6,08 % 5,95 % 5,71 %
5 Frankfurt a. d. O. 1.130.859 1.102.383 97,48 % 13.922 1,26 % 1.052.327 96,68 % 95,46 % 93,06 % 36.134 3,32 % 3,28 % 3,20 %
6 Pommern 1.292.425 1.240.885 96,01 % 15.833 1,28 % 1.180.387 96,35 % 95,12 % 91,33 % 44.665 3,65 % 3,60 % 3,46 %
7 Breslau 1.329.505 1.265.086 95,15 % 17.673 1,40 % 1.196.441 95,91 % 94,57 % 89,99 % 50.972 4,09 % 4,03 % 3,83 %
8 Liegnitz 848.126 821.056 96,81 % 15.685 1,91 % 774.174 96,13 % 94,29 % 91,28 % 31.197 3,87 % 3,80 % 3,68 %
9 Oppeln 916.610 879.357 95,94 % 10.804 1,23 % 842.730 97,03 % 95,83 % 91,94 % 25.823 2,97 % 2,94 % 2,82 %
10 Magdeburg 1.163.826 1.135.527 97,57 % 24.000 2,11 % 1.037.082 93,30 % 91,33 % 89,11 % 74.445 6,70 % 6,56 % 6,40 %
11 Merseburg 1.018.242 986.001 96,83 % 19.514 1,98 % 912.348 94,40 % 92,53 % 89,60 % 54.139 5,60 % 5,49 % 5,32 %
12 Thüringen 1.601.631 1.558.144 97,28 % 30.440 1,95 % 1.451.821 95,03 % 93,18 % 90,65 % 75.883 4,97 % 4,87 % 4,74 %
13 Schleswig-Holstein 1.154.020 1.097.521 95,10 % 26.251 2,39 % 979.212 91,41 % 89,22 % 84,85 % 92.058 8,59 % 8,39 % 7,98 %
14 Weser-Ems 1.067.566 1.024.247 95,94 % 21.955 2,14 % 935.656 93,35 % 91,35 % 87,64 % 66.636 6,65 % 6,51 % 6,24 %
15 Osthannover 746.435 718.260 96,23 % 10.885 1,52 % 671.130 94,88 % 93,44 % 89,91 % 36.245 5,12 % 5,05 % 4,86 %
16 Südhannover-Braunschweig 1.400.751 1.354.070 96,67 % 22.058 1,63 % 1.276.059 95,80 % 94,24 % 91,10 % 55.953 4,20 % 4,13 % 3,99 %
17 Westfalen-Nord 1.731.868 1.667.046 96,26 % 31.779 1,91 % 1.543.128 94,37 % 92,57 % 89,10 % 92.139 5,63 % 5,53 % 5,32 %
18 Westfalen-Süd 1.753.759 1.699.301 96,89 % 29.573 1,74 % 1.569.081 93,97 % 92,34 % 89,47 % 100.647 6,03 % 5,92 % 5,74 %
19 Hessen-Nassau 1.789.410 1.732.290 96,81 % 20.389 1,18 % 1.672.098 97,67 % 96,53 % 93,44 % 39.803 2,33 % 2,30 % 2,22 %
20 Köln-Aachen 1.601.278 1.528.393 95,45 % 33.510 2,19 % 1.411.101 94,40 % 92,33 % 88,12 % 83.782 5,60 % 5,48 % 5,23 %
21 Koblenz-Trier 858.252 834.646 97,25 % 14.631 1,75 % 801.215 97,71 % 95,99 % 93,35 % 18.800 2,29 % 2,25 % 2,19 %
22 Düsseldorf-Ost 1.557.656 1.487.453 95,49 % 23.013 1,55 % 1.378.525 94,13 % 92,68 % 88,50 % 85.915 5,87 % 5,78 % 5,52 %
23 Düsseldorf-West 1.287.547 1.245.320 96,72 % 17.521 1,41 % 1.183.241 96,37 % 95,02 % 91,90 % 44.558 3,63 % 3,58 % 3,46 %
24 Oberbayern-Schwaben 1.812.135 1.768.402 97,59 % 24.512 1,39 % 1.688.456 96,82 % 95,48 % 93,17 % 55.434 3,18 % 3,13 % 3,06 %
25 Niederbayern 873.824 845.619 96,77 % 11.059 1,31 % 813.274 97,45 % 96,17 % 93,07 % 21.286 2,55 % 2,52 % 2,44 %
26 Franken 1.765.338 1.728.689 97,92 % 20.846 1,21 % 1.673.668 98,00 % 96,82 % 94,81 % 34.175 2,00 % 1,98 % 1,94 %
27 Pfalz 652.640 643.503 98,60 % 3.894 0,61 % 624.852 97,69 % 97,10 % 95,74 % 14.757 2,31 % 2,29 % 2,26 %
28 Dresden-Bautzen 1.386.704 1.339.562 96,60 % 28.097 2,10 % 1.255.997 95,77 % 93,76 % 90,57 % 55.468 4,23 % 4,14 % 4,00 %
29 Leipzig 982.158 951.930 96,92 % 24.193 2,54 % 835.010 90,01 % 87,72 % 85,02 % 92.727 9,99 % 9,74 % 9,44 %
30 Chemnitz-Zwickau 1.359.692 1.318.576 96,98 % 28.636 2,17 % 1.218.521 94,46 % 92,41 % 89,62 % 71.419 5,54 % 5,42 % 5,25 %
31 Württemberg 1.883.540 1.837.461 97,55 % 22.560 1,23 % 1.776.148 97,86 % 96,66 % 94,30 % 38.753 2,14 % 2,11 % 2,06 %
32 Baden 1.651.354 1.581.093 95,75 % 27.704 1,75 % 1.504.162 96,83 % 95,13 % 91,09 % 49.227 3,17 % 3,11 % 2,98 %
33 Hessen-Darmstadt 1.002.481 965.428 96,30 % 14.359 1,49 % 914.434 96,15 % 94,72 % 91,22 % 36.635 3,85 % 3,79 % 3,65 %
34 Hamburg 942.656 897.764 95,24 % 29.771 3,32 % 755.450 87,03 % 84,15 % 80,14 % 112.543 12,97 % 12,54 % 11,94 %
35 Mecklenburg 649.793 619.941 95,41 % 14.232 2,30 % 554.530 91,55 % 89,45 % 85,34 % 51.179 8,45 % 8,26 % 7,88 %

Deutung und Folgen

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Das nationalsozialistische Regime hatte ein starkes Interesse daran, eine möglichst hohe Wahl- und Stimmbeteiligung in Verbindung mit möglichst vielen Unterstützungsbekundungen zu erreichen. Die Reichstagswahl diente vorrangig der Machtabsicherung nach innen und verfolgte längerfristige politische Ziele, während die Volksabstimmung die NS-Diktatur vor einem internationalen Publikum rechtfertigen sollte und als Teil einer außenpolitischen Wende zu verstehen ist.[19]

Sowohl für Wahl und Abstimmung gilt, dass das Wahlgeheimnis zwar offiziell gewahrt blieb, sie jedoch in keiner Weise frei abliefen: In den Wahl- und Stimmlokalen waren Hitlerbilder oder Hakenkreuzfahnen aufgehängt, die SA durfte die Wahllisten einsehen und organisierte einen „Wahlschleppdienst“, um Personen zur Teilnahme zu nötigen. Aber auch wo kein Druck ausgeübt wurde, blieb das Vertrauen in das Wahl- und Stimmgeheimnis zweifelhaft. Viele Menschen waren angesichts der politischen Gewalt und Verfolgung eingeschüchtert oder sahen keine Alternative zu einem zustimmenden Votum. Alternativ konnte man Wahl und Abstimmung fern bleiben und damit zumindest mittelbar seine Ablehnung zum Ausdruck bringen.[20]

Der Historiker Hans-Ulrich Wehler geht davon aus, dass wegen des Fehlens einer systematischen Wahlfälschung die Ergebnisse tatsächlich im Kern die Zustimmung eines großen Teils der Bevölkerung zum Regime widerspiegelten.[21]

Durch das Fehlen jeglicher Alternative zur NSDAP war die Reichstagswahl auf eine reine Akklamation reduziert. Zwar war es bei dieser Wahl noch ohne größeres Risiko möglich, seine Ablehnung auszudrücken. Hierfür musste jedoch der Stimmzettel aktiv durch Beschreiben ungültig gemacht werden. Die Wahlbeteiligung war mit 95,2 % sehr hoch, wobei 87,80 % der Wahlberechtigten beziehungsweise 92,13 % der Wählenden für die NSDAP stimmten, auch wenn das Ergebnis der Wahl durch das Fehlen jeglicher Alternative ohnehin gesichert war.

Zugleich wurde jedoch deutlich, dass trotz umfassender Propaganda, politischem Terror und dem Fehlen jeglicher Wahlalternative es noch immer eine beträchtliche Anzahl von Gegnern des Regimes gab. Vor allem in den Hochburgen der zerschlagenen Arbeiterparteien und in Quartieren mit einem hohen jüdischen Bevölkerungsanteil wurde dies deutlich.[22] So lag der Anteil an ungültigen Stimmen vor allem in den großstädtischen Wahlbezirken im zweistelligen Bereich. Zugleich fiel auch die Wahlbeteiligung etwas geringer aus, was vermutlich auch auf die geringere sozialen Kontrolle zurückzuführen ist.

Unabhängig hiervon erreichte das Regime jedoch sein politisches Ziel eines uniformierten Reichstags. Der bereits weit vorangeschrittene Umbau des Deutschen Reichs von einer Republik hin zu einer nationalsozialistischen Diktatur wurde mit der Wahl vom November 1933 in einer weiteren gesellschaftlichen Institution vollzogen.

Volksabstimmung

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Die Volksabstimmung wurde recht kurzfristig angesetzt und diente vorrangig der Absicherung des bis dahin wenig erfolgreichen außenpolitischen Kurses der Nationalsozialisten. So schreibt der Politikwissenschaftler Otmar Jung über Hitlers Entscheidung für die Volksabstimmung: „Der ‚Theatermann‘ wollte ein politisches ‚Schauspiel‘, und aufgeführt werden sollte es für das Publikum der anderen Völker.“ (Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur, S. 35) Die Stimmbeteiligung lag mit 96,27 % etwas höher als bei der zeitgleichen Reichstagswahl. Die Abstimmung erbrachte 95,08 % ‚Ja‘-Stimmen, bei nur 4,92 % ‚Nein‘-Stimmen. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel lag bei 1,74 %.

Insbesondere im Vergleich mit der zeitgleich durchgeführten Reichstagswahl durfte das Regime dies als eine eindrucksvolle Bestätigung seines politischen Kurses sehen. Das gilt umso mehr, als die Volksabstimmung durch die Möglichkeit einer ‚Nein‘-Stimme zumindest formell noch so etwas wie eine Entscheidungsmöglichkeit ermöglichte. Auch die deutlich niedrigere Zahl an ungültigen Stimmen zeigt, dass der Austritt aus dem Völkerbund zumindest bei einem Teil der ansonsten oppositionell eingestellten auf Zustimmung traf.

Neben der Einschätzung der politischen Wirksamkeit der Volksabstimmung wurde bereits von Zeitgenossen die Frage aufgeworfen, ob sie überhaupt legal gewesen sei.[23] Schließlich sah das von den Nationalsozialisten selbst durchgesetzte Volksabstimmungsgesetz vor, dass lediglich über ‚beabsichtigte‘ Maßnahmen abgestimmt werden sollte. Der Austritt aus dem Völkerbund war jedoch bereits längst vollzogen und daher eigentlich nicht abstimmungsfähig. Ein weiterer Anhaltspunkt für die fehlende Rechtmäßigkeit ist, dass das Volksabstimmungsgesetz zwingend die Veröffentlichung der abgestimmten Maßnahme im Reichsgesetzblatt vorsah, was jedoch im Fall des Austritts aus dem Völkerbund nie geschah.

  • Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur: die Volksabstimmungen der Nationalsozialisten. Die Fälle „Austritt aus dem Völkerbund“ (1933), „Staatsoberhaupt“ (1934) und „Anschluß Österreichs“ (1938) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 13). Mohr Siebeck, Tübingen 1995, ISBN 3-16-146491-5.
  • Ian Kershaw: Hitler. 1889–1936. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, ISBN 3-7632-4881-1, S. 661.
  • Dieter Nohlen, Philip Stöver (Hrsg.): Elections in Europe. A Data Handbook. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5609-7, S. 762 (englisch).
  • Bernhard Röhl: 190.000 Stimmen gegen Hitler. In: die tageszeitung. 17. August 2004 (taz.de [abgerufen am 29. April 2017]).
  • Gerhard Schulz: Deutschland seit dem Ersten Weltkrieg 1918–1945 (= Deutsche Geschichte (Kleine Vandenhoeck-Reihe). Band 10 (1419)). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, ISBN 3-525-33390-0.

Quellen

  • Gesetz über Volksabstimmung (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Band 1933, Nr. 81). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 479–480 (onb.ac.at).
  • Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstages. Vom 14. Oktober 1933. (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Teil I, 1933, Nr. 113). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 729 (onb.ac.at).
  • Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk! (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Teil I, 1933, Nr. 113). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 730–731 (onb.ac.at).
  • Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk. Vom 14. Oktober 1933. (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Teil I, 1933, Nr. 113). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 732 (onb.ac.at).
  • Erste Verordnung zur Reichstagswahl und Volksabstimmung (Wahl- und Abstimmungsverordnung). Vom 14. Oktober 1933. (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Teil I, 1933, Nr. 113). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 733–736 (onb.ac.at).
  • Änderungsverordnung zur Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk. Vom 18. Oktober 1933 (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Teil I, 1933, Nr. 115). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 742 (onb.ac.at).
  • Änderungsverordnung zur Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk. Vom 20. Oktober 1933 (= Reichsministerium des Innern [Hrsg.]: Reichsgesetzblatt. Teil I, 1933, Nr. 117). Reichsverlagsamt, 1933, ZDB-ID 513863-2, S. 747 (onb.ac.at).
  • Reichstags-Handbuch. IX. Wahlperiode, 1933 (= Büro des Reichstags [Hrsg.]: Reichstags-Handbuch. Band 2). Reichsdruckerei, Berlin 1934, DNB 129853965X, S. 106 ff. (digitale-sammlungen.de).

Einzelnachweise

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  1. Siehe Reichsgesetzblatt, Gesetz über Volksabstimmung, Nr. 81, S. 479–480
  2. Siehe Frank Omland (Arbeitskreis zur Erforschung des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein): Wahlen 1933 bis 1938. In: SH von A bis Z. Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 13. Mai 2024.
  3. Heinrich August Winkler: Vom "Dritten Reich" bis zur Wiedervereinigung (= Der lange Weg nach Westen. Band 2). 2., durchgesehene Auflage. C.H. Beck, München 2020, DNB 1230007342, S. 30 f.
  4. NS-Spurensuche im Lande Braunschweig: Jahresende 1933. www.ns-spurensuche.de, abgerufen am 18. Februar 2018.
  5. Hans-Ulrich Wehler: Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten. 1914–1949. (= Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 4). Beck, München 2008, DNB 990497682, S. 804.
  6. Siehe Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur, S. 36.
  7. Siehe Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur, S. 36.
  8. Kurt Bauer: Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall. UTB, Wien 2008, DNB 986702315, S. 234.
  9. Jörg Thunecke: „Die Jahre des Unheils“. Der innere Emigrant Oskar Loerke in seinen Tagebüchern und nachgelassenen Gedichten. In: Marcin Gołaszewski, Magdalena Kardach, Leonore Krenzlin (Hrsg.): Zwischen Innerer Emigration und Exil. Deutschsprachige Schriftsteller 1933–1945. De Gruyter, Berlin 2016, DNB 1101643757, S. 68.
  10. Hans-Ulrich Wehler: Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten. 1914–1949. (= Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 4). Beck, München 2008, DNB 990497682, S. 813.
  11. Gerhard Schulz: Permanente Gleichschaltung des öffentlichen Lebens und Entstehung des nationalsozialistischen Führerstaats in Deutschland. In: Gerhard Schulz (Hrsg.): Die große Krise der dreißiger Jahre. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1985, DNB 850796911, S. 85.
  12. Siehe Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur, S. 37.
  13. Siehe Reichstags-Handbuch, IX. Wahlperiode 1933, S. 106 ff.
  14. Siehe Reichtstags-Handbuch, IX. Wahlperiode 1933, S. 104–105.
  15. Nicht in der Zahl der ungültigen Stimmen enthalten sind weitere 21.775 leer abgegebene Stimmumschläge.
  16. Siehe Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur, S. 38 sowie im Reichsgesetzblatt Nr. 113 der Aufruf, eine gemeinsame Verordnung für Wahl und Abstimmung sowie eine weitere Durchführungsverordnung nur für die Volksabstimmung.
  17. Siehe Änderungsverordnung im Reichsgesetzblatt Nr. 115 beziehungsweise Nr. 117.
  18. Siehe Reichstags-Handbuch, IX. Wahlperiode 1933, S. 104–105.
  19. Siehe Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur, S. 36–37.
  20. Frank Omland: Wahlen 1933 bis 1938: „Du wählst mi nich Hitler!“ Die Reichstagswahlen und Volksabstimmungen der NS-Diktatur (1933-1938). www.geschichte-s-h.de, 2018, abgerufen am 17. Februar 2018.
  21. Hans-Ulrich Wehler: Der Nationalsozialismus. Bewegung, Führerherrschaft, Verbrechen. 1919–1945. Beck, München 2009, DNB 990586189, S. 72.
  22. Heinrich August Winkler: Vom "Dritten Reich" bis zur Wiedervereinigung (= Der lange Weg nach Westen. Band 2). 2., durchgesehene Auflage. C.H. Beck, München 2020, DNB 1230007342, S. 31.
  23. Siehe Otmar Jung, Plebiszit und Diktatur, dort Kapitel 3: War die Volksabstimmung rechtmäßig?, S. 40–42.