Bei der Reichstagswahl 1890 fand nur ein Wahlgang (20. Februar 1890) statt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 29.192, die Wahlbeteiligung 78,7 %. 215 Stimmen waren ungültig.
Bei der Reichstagswahl 1893 einigten sich die Kartellparteien (NLP und Konservative) auf einen Wahlkreiskandidaten der DRP, den Mandatsinhaber Iwan Baumbach. Es fand nur ein Wahlgang (15. Juni 1893) statt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 29.989, die Wahlbeteiligung 78,3 %. 100 Stimmen waren ungültig.
Bei der Reichstagswahl 1898 einigten sich die Kartellparteien (NLP und Konservative) erneut auf einen Wahlkreiskandidaten des BdB, den BdL-Vorsitzenden in Altenburg Hermann von Bloedau. Es fand nur ein Wahlgang (16. Juni 1898) statt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 31.259, die Wahlbeteiligung 76,5 %. 171 Stimmen waren ungültig.
Bei der Reichstagswahl 1903 einigten sich die liberalen und konservativen Parteien nur unter Mühen auf einen Wahlkreiskandidaten des BdB, Hermann von Bloedau. Dieser hatte sich im Reichstag gegen den Freihandel ausgesprochen. Erst als er sich bereit erklärt hatte, im Reichstag den Handelsverträge zustimmen zu werden, unterstützen ihn die anderen Parteien. Es fand nur ein Wahlgang (16. Juni 1903) statt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 31.259, die Wahlbeteiligung 76,5 %. 171 Stimmen waren ungültig.
Die Wahl von Buchwald wurde im Rahmen der Wahlprüfung für ungültig erklärt, da Staatsminister von Helldorf unzulässigerweise im Wahlkampf gegen Hermann von Bloedau Stellung bezogen hatte. Nach der Niederlage im vorherigen Jahr einigten sich die liberalen und konservativen Parteien nun auf den konservativen Oberlandesgerichtsrat Max Porzig, der erklärte, er werde eine „Mittelstandspolitik“ gemäß den Prinzipien des BdL vertreten. Die FVP stellte keinen Kandidaten auf, verzichtete aber auf einen formlichen Aufruf zu Gunsten Porzigs. Bei der Ersatzwahl 1904 fand nur ein Wahlgang (29. April 1904) statt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 35.672, die Wahlbeteiligung 81,8 %. 148 Stimmen waren ungültig.
Bei der Reichstagswahl 1907 einigten sich die Kartellparteien (NLP und Konservative) auf einen Wahlkreiskandidaten der Reichspartei, den Geheimen Kommerzienrat Schmidt. FVP und FVg einigten sich ebenfalls auf einen Kandidaten. Es fanden zwei Wahlgänge statt. Beim ersten Wahlgang am 25. Januar 1907 betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 42.271 und die Wahlbeteiligung 92,4 %. 119 Stimmen waren ungültig.
Bei der Stichwahl am 5. Februar 1907 betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 42.537 und die Wahlbeteiligung 93,0 %. 337 Stimmen waren ungültig. FVP und FVg unterstützten Schmidt in der Stichwahl tatkräftig.
Bei der Reichstagswahl 1912 stellte der „Reichsverein für das Herzogtum Sachsen-Anhalt“, der lokale Wahlverein der NLP und der Konservativen wieder Schmidt auf. Dies widersprach dem Wahlabkommen für Thüringen der NLP mit der FoVP, nachdem die NLP den FoVP-Kandidaten hätte unterstützen müssen. Die lokalen Vertreter der NLP erklärten, an diesem Abkommen nicht mitgewirkt zu haben und blieben bei der Unterstützung Schmidts. Daraufhin löste die NLP Thüringens den Wahlkreisverein auf. Schmidt erklärte öffentlich im Falle einer Stichwahl von FoVP und SPD den liberalen Kandidaten unterstützen zu wollen.
Es fanden zwei Wahlgänge statt. Beim ersten Wahlgang am 12. Januar 1912 betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 44.035 und die Wahlbeteiligung 92,6 %. 182 Stimmen waren ungültig.
Kandidat
Partei
Stimmen
in %
Anmerkungen
Peipelmann
FoVO
9273
21,1
0
Józef Chociszewski
Polen
70
0,2
0
Edmund Schmidt
RP
13.085
29,8
0
Hermann Käppler
S
21.422
48,9
0
Sonstige
0
3
0
0
Die Fortschrittliche Volkspartei weigerte sich, in der Stichwahl zugunsten Schmidts Stellung zu nehmen. Bei der Stichwahl am 22. Januar 1912 betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 44.446 und die Wahlbeteiligung 93,5 %. 894 Stimmen waren ungültig.