Rentamt Landshut

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Franz Johann Joseph von Reilly: Des Herzogthums Niederbayern … Rentamt Landshut (1792)

Das Rentamt Landshut war von 1507 bis 1800 ein Rentamt des Herzogtums, später Kurfürstentums Bayern. Die Rentmeisterämter Landshut und Straubing bildeten dabei das „Unterland“. Das Rentamt Amberg wurde mit dem Gewinn der Oberpfalz 1628 der fünfte Verwaltungsbezirk des Kurfürstentums Bayern. Zwischen 1802 und 1919 war „Rentamt Landshut“ der Name der Finanzbehörde des Landgerichts, später des Bezirksamts Landshut und damit Vorläufer des heutigen Finanzamts.

Sitz der Regierung in Landshut bis 1799

Bereits seit dem 13. Jahrhundert amtierten im Herzogtum Bayern Viztume (vom lateinischen vicedominus), die die Rechte des Herzogs in Teilen des Landes wahrnahmen, wo der Herzog nicht dauerhaft präsent war. Da die Aufgaben dieser Viztume im Laufe der Zeit immer weiter zunahmen, bekamen diese Rentmeister als unterstützende Beamte zugeordnet. Da diese u. a. das Finanzwesen der herzoglichen Landgerichte und anderer Unterbehörden kontrollierten und mit diesen Aufgaben zunehmend bedeutender wurden als die Viztume selbst, wurden die Viztumämter um 1500 als Rentämter oder Rentmeisterämter bezeichnet.

Bereits im Jahr der Gründung der Stadt Landshut 1204 wird ein Viztum von Landshut erwähnt, wobei unklar bleibt, welche Zuständigkeiten dieser hatte und für welches Gebiet er verantwortlich war. Unklar ist auch, ob es seit diesem Jahr eine durchgehende Abfolge von Viztumen gab oder ob in Landshut, wo im Zuge der Bayerischen Landesteilungen ohnehin die meiste Zeit ein Herzog residierte (Herzogtum Bayern-Landshut), auf die Einsetzung von Viztumen verzichtet wurde.

Nach der Wiedervereinigung Bayerns durch den Ausgang des Landshuter Erbfolgekrieges wurde das Herzogtum um 1507 durch eine Verwaltungsreform neu geordnet. In Landshut wurde dabei – wie auch in Burghausen und Straubing – eine Regierung eingerichtet. Diese Kollegialbehörde hatte weitgehende administrative, juristische und finanzielle Befugnisse im ihr anvertrauten Amtsbezirk. Ihre bedeutendste Aufgabe erfüllte sie, wenn sie als Hofgericht zusammentrat. Dieses bildete die zweite Instanz für Verfahren vor den untergeordneten Land- und Pfleggerichten und die erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand (also insbesondere Adel und Klerus). Die Mitglieder der Regierung (die Regierungsräte) verteilten sich auf die Ritterbank (für Adelige) und die Gelehrtenbank (für studierte Juristen). An der Spitze der Regierung stand als Vertreter des Herzogs der Viztum, der der Ritterbank angehörte. Der Gelehrtenbank stand der Kanzler vor, der für die Schriftverwaltung zuständig war. Der bedeutendste Beamte der Regierung war allerdings der Rentmeister. Dieser beaufsichtigte die der Regierung unterstehenden Behörden. Wichtigstes Instrument dazu waren regelmäßige Inspektionsreisen, die sogenannten Rentmeisterumritte. Außerdem übte er die Viztumwändel aus, durch die Leibstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden konnten. Daneben gehörten der Regierung noch der Rentschreiber (Stellvertreter des Rentmeisters), der Oberrichter, der Jägermeister und der Hofkastner (zuständig für die herzoglichen Güter) an. Die Regierung hatte ihren Sitz im später so genannten Haus zum Kronprinzen bzw. in den letzten drei Jahren ihres Bestehens im Harnischhaus.

Minister Montgelas löste im Zuge seiner Verwaltungsreformen zunächst 1800 das Rentamt, 1802 auch die Regierung Landshut auf[1]. Die Landgerichte Erding, Moosburg und Neumarkt wurden der Generallandesdirektion in München unterstellt, der Rest des ehemaligen Landshuter Rentamtes unterstand in Justiz- und Polizeisachen dem Hofgericht Straubing, das aus der dortigen Regierung hervorgegangen war. Als Bayern 1808 in Kreise (die Vorläufer der heutigen Regierungsbezirke) aufgeteilt wurde, wurde die Stadt Landshut dem Isarkreis zugeordnet, bevor sie nach einer neuerlichen Gebietsreform 1838 Hauptstadt von Niederbayern wurde.

Daneben existierte auch weiter ein Rentamt Landshut. Dabei handelte es sich allerdings um eine reine Unterbehörde der Finanzverwaltung, die nur für die Stadt Landshut und die Umgebung zuständig war. Mit dem alten Rentamt hat sie also im Wesentlichen nur den Namen gemein.

Zum Rentamt Landshut gehörten neben der Stadt Landshut zunächst die Pfleggerichte Erding, Dorfen, Neumarkt, Vilsbiburg, Geisenhausen (ab 1760 Vilsbiburg), Teisbach, Dingolfing, Reisbach-Gangkofen, Eggenfelden, Landau, Pfarrkirchen, Griesbach, Vilshofen, Osterhofen, Nadernberg, Kirchberg, Rottenburg und Moosburg sowie die Grafschaft Hals und Herrschaft Eckmühl.

1779 löste der Kurfürst von Bayern Karl Theodor nach dem Frieden von Teschen das Rentamt Landshut auf und verteilte sein Gebiet an die Rentämter München (Dorfen, Erding und Moosburg), Burghausen (Eggenfelden, Griesbach, Hals, Neumarkt, Pfarrkirchen und Vilshofen) und Straubing (Dingolfing-Reisbach, Eggmühl, Kirchberg, Landau, Osterhofen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg).

Da diese Gebietsreform nicht die gewünschten Erfolge erzielt hatte und auch Konflikte mit dem niederbayerischen Adel provoziert hatte, wurde das Rentamt Landshut 1784 wiederhergestellt. Es umfasste nun die Pfleggerichte Dingolfing-Reisbach, Dorfen, Eggenfelden, Eggmühl, Erding, Kirchberg, Landau, Moosburg, Neumarkt, Osterhofen, Pfarrkirchen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg.

Viztume und Rentmeister

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Viztume
Name Amtszeit
Johann von Degenberg 1543–1551
Hans Zenger 1551–1573
Rudolph von Haslang 1574–1582
Hans Heinrich Nothaft 1582–1589
Philipp von Laubemberg 1589–1590
Hans Georg von Laubnberg 1591–1604
Gundecar von Tannberg 1604–1607
Heinrich Hannibal von Muggentall 1608–1612
Matheus Bennonius Bittelmair[2] 1612–1615
Hans Christoph von Preysing 1615–1624
Constantin Fugger 1624–1627
Paul Andreas von Wolkenstein 1627–1628
Karl Fugger 1629–1662
Hans Jakob von Haunsperg 1662–1677
Franz von Neuhaus 1677–1682
Hans Georg von Seyboltstorff 1682–1699
Adam Kaspar von Freyberg 1700–1709
Georg Karl von Ezdorff 1709–1712
Kajetan Ferdinand Georg Christoph von Notthaft 1713–1737
Adam Gottlieb Maria von Frauenhofen 1737–1757
Franz Xaver von Ezdorff 1757–1772
Johann Nepomuk von Dachsperg[3] 1772–1779
Regierung aufgelöst 1779–1784
Johann Nepomuk von Dachsperg[3] 1784–1798
Maximilian von Lodron[4] 1798–1802
Rentmeister
Name Amtszeit
Sigmund Mäminger 1538–1545
Stephan Trainer 1545–1554
Hans Ainckhirn 1555–1581
Stephan Schleich 1582–1610
Jörg Wilhelm Widerspacher 1610–1633
Hans Sigmund Puecher von Puech 1634–1643
Johann Ferdinand von Götzengrien 1643–1655
Hans Konrad Herwarth 1656–1669
Johann Ernst von Pelkhover 1669–1673
Georg Friedrich von Prugglach 1674–1678
Johann Ignaz von Deuring 1678–1690
Johann Joseph Goder von Kriestorf 1690–1721
Johann Georg Joseph von Röckhel 1721–1729
Joseph Karl Anton von Deuring 1729–1748
Karl Sebastian von Paumgarten 1749–1752
Joseph Emanuel Anton von Berchem 1752–1779
Regierung aufgelöst 1779–1784
Johann August Joseph von Königsfeld 1784–1787
Franz Ferdinand von Prielmayr 1787–1800
  • Gerhard Schwertl: Geschichte der Regierungen und Rentmeisterämter Landshut und Straubing 1507–1802. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern, 116.–117. Band, Landshut 1990–1991.
  • Georg Ferchl: Bayerische Behörden und Beamte 1550–1804. In: Oberbayerisches Archiv, Dezember 1908, Band 53.
  • Rentamt, das. In: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 3. Leipzig 1798, S. 1087; zeno.org
  • Rentamt. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 14: Reif–Saugeschacht. Altenburg 1862, S. 46 (Digitalisat. zeno.org).
  • Helmut Rankl: Die Städte und Märkte des Rentamts Landshut 1600–1818. Niederbayerisches Bürgertum in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft der Frühmoderne. Band 1. München 2021, ISBN 978-3-7696-6664-9.
  • Helmut Rankl: Die Städte und Märkte des Rentamts Landshut 1600–1818. Niederbayerisches Bürgertum in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft der Frühmoderne. Band 2: Quellen und Tabelle. München 2021, ISBN 978-3-7696-6664-9.

Einzelnachweise

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  1. Regierungsblatt, 1802, Sp. 793–797.
  2. Bittelmair übernahm die kommissarisch die Aufgabe des Viztums, bis dessen Stelle wiederbesetzt wurde.
  3. a b Dachsberg wurde 1779 mit der Auflösung der Regierung Landshut zum Rentamt Burghausen versetzt und dort zunächst zum Zweiten Viztum und dann zum Viztum ernannt, bevor er 1784 auf seinen alten Posten in Landshut zurückkehrte.
  4. Lodron wurde ab 1800 als Regierungspräsident bezeichnet.