Landgericht Vilsbiburg
Das Landgericht Vilsbiburg war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Vilsbiburg im heutigen Landkreis Landshut. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorläufer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 1411 war Geisenhausen Sitz eines herzoglichen Pflegamts, welches 1760 nach Vilsbiburg verlegt wurde. Die Bezeichnung lautete zu dieser Zeit Pfleg- oder auch Landgericht Vilsbiburg. Es gehörte zum Rentamt Landshut des Kurfürstentums Bayern.
Das Landgericht älterer Ordnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstanden um 1803 die Landgerichte älterer Ordnung, so auch in Vilsbiburg. Zu dieser Zeit wurde ihm auch ein Teil des Landgerichts Teisbach mit Frontenhausen zugeschlagen. Das Landgericht Vilsbiburg gehörte nach der Gründung des Königreichs Bayern zum Isarkreis. 1838 musste das Landgericht Vilsbiburg im Verlauf einer weiteren Verwaltungsreform einige Gemeinden an das neu errichtete Landgericht Dingolfing abgeben. Der Landgerichtsbezirk wurde als Folge dieser Reform dem Unterdonaukreis unterstellt. Im selben Jahr wurde dieser in Kreis in Niederbayern umbenannt, aus dem der gleichnamige Regierungsbezirk hervorging.
Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben in Bayern wurde das Landgericht 1862 in administrativer Hinsicht Teil des Bezirksamtes Vilsbiburg. Die verbleibenden Rechtspflegeeinrichtungen in Vilsbiburg behielten zunächst die Bezeichnung Landgericht. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Vilsbiburg errichtet, dessen Bezirk identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Vilsbiburg war und aus den Ortschaften Aham, Aich, Altfraunhofen, Babing, Baierbach, Bergham, Binabiburg, Bodenkirchen, Bonbruck, Diemannskirchen, Dietelskirchen, Dirnaich, Eberspoint, Felizenzell, Frauensattling, Frontenhausen, Gaindorf, Geisenhausen, Gerzen, Haarbach, Hölsbrunn, Holzhausen, Jesendorf, Kröning, Lichtenhaag, Loizenkirchen, Neufraunhofen, Neuhausen, Pauluszell, Rampoldstetten, Ruprechtsberg, Salksdorf, Schalkham, Seyboldsdorf, Velden, Vilsbiburg, Vilslern, Wolferding und Wurmsham bestand.[1][2]
Landrichter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1803–1806: Ignatz von Predl
- 1806–1808: Nepomuk Freiherr von Pechmann
- 1809–1848: Moritz Karl Anton Bram
- 1849–1862: Eduard Schöninger
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 364)
- ↑ Landgericht Vilsbiburg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 651–678.