Resolution 1172 des UN-Sicherheitsrates

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
UN-Sicherheitsrat
Resolution 1172
Datum: 6. Juni 1998
Sitzung: 3956
Kennung: S/RES/1172 (Dokument)
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Internationaler Frieden und Sicherheit
Ergebnis: Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1998:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Bahrain 1972 BHR Brasilien BRA Costa Rica CRI Gabun GAB Gambia GMB
Japan JPN Kenia KEN Portugal POR Slowenien SVN Schweden SWE

Pakistan (gelb) und Indien (grün)

Die Resolution 1172 des UN-Sicherheitsrates wurde am 6. Juni 1998 einstimmig verabschiedet, nachdem Indien und Pakistan im Mai 1998 Nuklearversuche durchgeführt hatten.

Die Resolution verurteilte die spezifischen Nukleartests von Indien und Pakistan im Mai 1998 und forderte beide Länder auf, ihre Tests sofort zu beenden. Zudem wurden sie aufgefordert, auf provokante Handlungen zu verzichten und den Dialog wieder aufzunehmen. Die Resolution sah vor, dass Indien und Pakistan ihre Atomwaffenprogramme, die Entwicklung ballistischer Raketen und die Produktion von spaltbarem Material einstellen sollten. Alle Länder wurden aufgefordert, den Export von Ausrüstung oder Technologie, die die Atomprogramme dieser Länder unterstützen könnten, zu verbieten. Die Resolution erkannte an, dass die Tests eine ernsthafte Bedrohung für die globale Abrüstung und Nichtverbreitung darstellten.

Als Anreiz für die Beendigung ihrer Atomprogramme bot der Sicherheitsrat an, bei der Lösung des Konflikts in Kaschmir behilflich zu sein. Die Reaktionen der beteiligten Länder, insbesondere Indien und Pakistan, waren jedoch negativ, wobei beide die Resolution kritisierten, aber Indien gleichzeitig die Anerkennung bilateraler Dialoge als Grundlage für zukünftige Beziehungen betonte.[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. S/RES/1175(1998). Abgerufen am 19. Januar 2024.