Resolution 38 des UN-Sicherheitsrates

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
UN-Sicherheitsrat
Resolution 38
Datum: 17. Januar 1948
Kennung: S/RES/38
Abstimmung: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Gegenstand: Erster Indisch-Pakistanischer Krieg
Ergebnis: Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1948:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Belgien BEL Kanada 1921 CAN
Kolumbien COL Syrien 1932 SYR Ukraine Sozialistische Sowjetrepublik USSR

Die Resolution 38 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 17. Januar 1948 beschloss.

Sie forderte die Regierungen Indiens und Pakistans auf, die Situation in Kaschmir in keiner Weise zu verschlimmern und alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu ihrer Verbesserung einzusetzen. Sie fordert beide Regierungen ferner auf, den Rat über alle wesentlichen Änderungen der Situation zu informieren, solange diese vom Rat geprüft wird.

Abstimmungsergebnis

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Resolution wurde mit neun Stimmen ohne Gegenstimmen angenommen, wobei sich die Ukrainische SSR und die Sowjetunion der Stimme enthielten.

Wikisource: Resolution 38 des UN-Sicherheitsrates – Quellen und Volltexte (englisch)