Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 37
Datum: 9. Dezember 1947
Kennung: S/RES/37
Gegenstand: Ablauf bezüglich Anfragen neuer Mitglieder
Ergebnis: Angenommen ohne Abstimmung
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1947:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA
Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR

Die Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1947 beschloss.

Diese Resolution befasst sich mit den Artikeln 58, 59 und 60 des Kapitels X der Charta und sieht zwei Regeln vor:

Jeder Staat, der einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen möchte, muss einen Antrag an den Generalsekretär stellen.

Der Sicherheitsrat prüft das Ersuchen und erstattet der Generalversammlung Bericht.

Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen.

Wikisource: Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates – Quellen und Volltexte (englisch)