Resolution 23 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat
Resolution 23 | |
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Datum: | 18. April 1947 |
Sitzung: | 131 |
Abstimmung: | Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
Gegenstand: | Griechische Frage |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1947: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
AUS BEL BRA COL POL SYR |
Die Resolution 23 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 131. Sitzung am 18. April 1947 beschloss.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Resolution wurde festgelegt, dass die durch die Resolution 15 des UN-Sicherheitsrates eingesetzte Kommission in der Region verbleibt und erweitert wird.
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1946 war der griechische Bürgerkrieg zwischen der Regierung und kommunistischen Rebellen im Norden des Landes ausgebrochen. Nach Angaben Griechenlands wurden diese Kommunisten von den Nachbarländern Albanien, Jugoslawien und Bulgarien unterstützt, die alle vor kurzem kommunistisch geworden waren. Die drei Länder dementierten jedoch den Vorwurf. 1947 wurde eine Kommission entsandt, die den Fall vor Ort untersuchen sollte. Als sie im Juni Bericht erstattete, lehnte die Sowjetunion ihre Empfehlungen ab. Die Sowjetunion wollte Griechenland die Schuld geben, während die Vereinigten Staaten die drei kommunistischen Länder verurteilen wollten.
Abstimmung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Resolution wurde mit neun Stimmen ohne Gegenstimmen angenommen; Polen und die Sowjetunion enthielten sich der Stimme.