Südwestalb und Oberes Donautal
Vogelschutzgebiet (SPA)
„Südwestalb und Oberes Donautal“ | ||
Das Vogelschutzgebiet bei Inzigkofen | ||
Lage | 53 Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil, Landkreis Sigmaringen, Landkreis Tübingen, Landkreis Tuttlingen und Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
WDPA-ID | 555537921 | |
Natura-2000-ID | DE-7820-441 | |
Vogelschutzgebiet | 430,31 km² | |
Geographische Lage | 48° 13′ N, 8° 57′ O | |
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Meereshöhe | von 577 m bis 1015 m (ø 800 m) | |
Einrichtungsdatum | 5. Februar 2010 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen | |
Besonderheiten | 13 Teilgebiete Größtes Vogelschutzgebiet Baden-Württembergs |
Das Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7820-441) in Teilen der baden-württembergischen Landkreise Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen sowie des Zollernalbkreises in Deutschland.
Es ist das größte Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beschrieben wird das Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal als „vielfältige Kultur- und Naturlandschaft der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Steinriegel-Hecken-Landschaften, Steppenheide- und Steilhang-Wäldern, Weißjura-Felsgürteln und Schutthalden, altholzreichen Waldgebieten, Mähwiesen und Gehölzen an Bächen“.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die 13 Teilgebiete des 43.031 Hektar (ha) großen Vogelschutzgebiets Südwestalb und Oberes Donautal umfassen einerseits die höchsten Erhebungen der Schwäbischen Alb (bis 1015 m ü. NN) und andererseits den Durchbruch der Donau durch die Juratafel der Schwäbischen Alb (577 m ü. NN). Sie verteilen sich auf 15 Städte und 38 Gemeinden in den fünf Landkreisen
- Rottweil (141,1 ha)
- Gemeinde Wellendingen (141,14 ha)
- Sigmaringen (6416,9 ha)
- Gemeinden Beuron (1.974,31 ha), Bingen (166,23 ha), Inzigkofen (248,25 ha), Leibertingen (156,42 ha), Schwenningen (178,88 ha), Sigmaringendorf (25,73 ha) und Stetten am kalten Markt (2.044,40 ha)
- Städte Gammertingen (185,98 ha), Hettingen (616,38 ha), Sigmaringen (785,83 ha) und Veringenstadt (34,51 ha)
- Tübingen (1.185,8 ha)
- Gemeinde Bodelshausen (15,45 ha)
- Große Kreisstadt Mössingen (1.170,31 ha)
- Tuttlingen (16.816,6 ha)
- Gemeinden Balgheim (388,70 ha), Bärenthal (1.198,07 ha), Böttingen (1.520,46 ha), Bubsheim (747,23 ha), Buchheim (306,51 ha), Deilingen (923,66 ha), Denkingen (496,58 ha), Dürbheim (1.144,67 ha), Egesheim (662,68 ha), Frittlingen (20,74 ha), Gosheim (606,86 ha), Irndorf (1.388,48 ha), Kolbingen (1.387,11 ha), Königsheim (364,34 ha), Mahlstetten (1.157,15 ha), Reichenbach am Heuberg (192,22 ha), Renquishausen (672,10 ha), Rietheim-Weilheim (73,20 ha), Wehingen (1.093,33 ha) und Wurmlingen (7,92 ha)
- Städte Fridingen an der Donau (1.213,09 ha), Mühlheim an der Donau (939,88 ha), Spaichingen (223,16 ha) und Tuttlingen (88,47 ha)
- Zollernalbkreis (18.470,6 ha)
- Gemeinden Bisingen (1.233,23 ha), Dotternhausen (226,17 ha), Hausen am Tann (811,31 ha), Jungingen (754,55 ha), Nusplingen (1.791,38 ha), Obernheim (607,30 ha), Ratshausen (415,64 ha), Straßberg (566,46 ha) und Weilen unter den Rinnen (153,66 ha)
- Städte Albstadt (4.522,26 ha), Balingen (1.744,05 ha), Burladingen (651,02 ha), Hechingen (2.545,46 ha), Meßstetten (2.122,81 ha) und Schömberg (325,36 ha)
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:
Baumfalke (Falco subbuteo)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften, von Altbäumen und Altholzinseln, von Überhältern, von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern, von extensiv genutztem Grünland, von Gewässern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen, von Nistgelegenheiten wie Krähennester, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. September.
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht, der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15. April und dem 15. August.
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, von Großseggenrieden, Mooren und Heiden, von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand-, Altgrasstreifen, Brachen und gehölzfreien Böschungen, von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, des Nahrungsangebots sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Mai bis zum 31. August.
Eisvogel (Alcedo atthis)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung der naturnahen Gewässer, von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe, von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe, von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern, des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. September.
Grauspecht (Picus canus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme, von Auenwäldern, von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, Erhaltung der Magerrasen, mageren Mähwiesen oder Viehweiden, Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots.
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit hohem Kernobstanteil, von lichten Laub- und Auenwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Höhlen sowie die Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten.
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen, Erhaltung von Niederwaldsukzession, von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen, Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen, von Bestandeslücken mit Bodenvegetation, von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen, von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen, Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel und die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15. März bis 15. Juli) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter.
Heidelerche (Lullula arborea)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden, Erhaltung von größeren Waldlichtungen, von Borstgrasrasen und Flügelginsterheiden, von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen, Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen, Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 15. August.
Hohltaube (Columba oenas)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Großhöhlen sowie Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen.
Kornweihe (Circus cyaneus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden, von Schilfflächen, von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. April bis zum 31. August.
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen, von Auen- und Erlenwäldern, von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, von Altbäumen und Altholzinseln, von stehendem Totholz sowie Bäumen mit Höhlen.
Neuntöter (Lanius collurio)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten, von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze, Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder, Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.
Nördlicher Raubwürger (Lanius excubitor)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen, von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege, Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen, Erhaltung von magerem Grünland, von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen, Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln, der quelligen Stellen und sumpfigen Senken, Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. Juli.
Raufußkauz (Aegolius funereus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern, von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen, von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 1. August.
Rotmilan (Milvus milvus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbeständen, von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft, von Grünland, von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Bäume mit Horsten, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 31. August.
Schwarzmilan (Milvus migrans)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften, von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern, von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft, Grünland, Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe, Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer, Erhaltung der Bäume mit Horsten, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 15. August.
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von ausgedehnten Wäldern, Altbäumen und Altholzinseln, Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen.
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder -riegeln und Viehweiden, insbesondere Schafweiden, Erhaltung der Heidegebiete, Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15. April bis zum 15. August.
Uhu (Bubo bubo)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Wachtel (Coturnix coturnix)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft, Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland, extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil, von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel, von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen, Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten.
Wachtelkönig (Crex crex)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen, von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen, von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken, von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd ab dem 15. August, von frischen bis nassen Bodenverhältnissen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. August.
Wanderfalke (Falco peregrinus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Wendehals (Jynx torquilla)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland, Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen, Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebieten, von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen, Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Höhlen, Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen.
Wespenbussard (Pernis apivorus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften, lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern, Feldgehölzen, extensiv genutztem Grünland, Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Magerrasen, Bäumen mit Horsten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Mai bis zum 31. August.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Standarddatenbogen für das Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“
- Steckbrief des SPA-Gebietes Südwestalb und Oberes Donautal im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal bei www.wildniseuropa.blogspot.de, abgerufen am 7. Dezember 2015
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 22. August 2018.
- ↑ Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 15. Februar 2022.
- EU-Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg
- Schutzgebiet in Beuron
- Schutzgebiet in Bingen (Landkreis Sigmaringen)
- Schutzgebiet in Gammertingen
- Schutzgebiet in Hettingen
- Schutzgebiet in Inzigkofen
- Schutzgebiet in Leibertingen
- Schutzgebiet in Sauldorf
- Schutzgebiet in Schwenningen (Heuberg)
- Schutzgebiet in Sigmaringen
- Schutzgebiet in Stetten am kalten Markt
- Schutzgebiet in Veringenstadt