Spezialsenat
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Ein Spezialsenat ist ein Spruchkörper beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof, der kein Straf- oder Zivilsenat ist. Die meisten Spezialsenate sind auf ein bestimmtes Sachgebiet im Berufsrecht spezialisiert.
Spezialsenate beim Bundesgerichtshof
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Spezialsenate des Bundesgerichtshofs setzen sich im Regelfall aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Am Bundesgerichtshof gibt es acht Spezialsenate.
- Kartellsenat nach § 94 Abs. 1 GWB
- Dienstgericht des Bundes nach § 61 Abs. 1 DRiG
- Senat für Notarsachen nach § 106 BNotO
- Senat für Anwaltssachen nach § 106 Abs. 1 BRAO
- Senat für Patentanwaltssachen nach § 90 Abs. 1 PAO
- Senat für Landwirtschaftssachen
- Senat für Wirtschaftsprüfersachen nach § 74 Abs. 1 WiPrO
- Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen nach § 97 Abs. 1 StBerG