XIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

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Der XIII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Der XIII. Zivilsenat wurde zum 1. September 2019 errichtet.

Der Senat ist – wie der Kartellsenat, mit dem er in weitgehender Personalunion verbunden ist[1] – gegenwärtig (Stand: Juni 2023)[2] wie folgt besetzt:

Dem XIII. Zivilsenat wurden mit seiner Errichtung folgende Zuständigkeiten übertragen:[3]

Der Senat wurde auf der Grundlage der Bereitstellung von Haushaltsmitteln auf Grund einer Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags im Haushaltsplan 2019, mit dem auch Mittel für einen weiteren Strafsenat in Leipzig bewilligt wurden, durch die nach § 130 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes erforderliche Umsetzung durch Organisationsentscheidung (Verwaltungsanordnung) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. August 2019[4] zum 1. September 2019 eingerichtet. Erster Vorsitzender des Senats war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zum 30. September 2021 Peter Meier-Beck.

Einzelnachweise

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  1. XIII. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof eingerichtet. In: Pressemitteilung Nr. 113/19. Bundesgerichtshof, 2. September 2019, abgerufen am 2. September 2019.
  2. Besetzung des XIII. Zivilsenats auf der Website des Bundesgerichtshofs, abgerufen am 2. Juni 2023.
  3. Präsidiumsbeschluss zur Geschäftsverteilung. Bundesgerichtshof, 29. August 2019, abgerufen am 31. August 2019.
  4. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bekanntmachung der Bildung des XIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Karlsruhe vom 20. August 2019, BAnz AT 30.08.2019 B2