Springbrunnen-Ettenbachtal
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Landschaftsschutzgebiet „Springbrunnen-Ettenbachtal“
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Lage | Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Freudenstadt, Dornstetten und Freudenstadt | |
Fläche | 46,3 ha | |
Kennung | 2.37.056 | |
WDPA-ID | 324742 | |
Geographische Lage | 48° 28′ N, 8° 27′ O | |
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Einrichtungsdatum | 30. September 2003 | |
Verwaltung | Landratsamt Freudenstadt |
Das Gebiet Springbrunnen-Ettenbachtal ist ein vom Landratsamt Freudenstadt am 30. September 2003 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Städte Freudenstadt und Dornstetten im Landkreis Freudenstadt.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landschaftsschutzgebiet Springbrunnen-Ettenbachtal liegt nördlich des Freudenstädter Stadtteils Wittlensweiler im Tal des Ettenbachs. Es gehört zum Naturraum Schwarzwald-Randplatten.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist laut Schutzgebietsverordnung
- die Erhaltung des Ettenbachtales mit seiner ökologisch vielfältigen Ausstattung, seiner naturnahen Landschaft, den schmalen Talräumen mit großflächigen Wiesenbereichen, dem Übergang zu landwirtschaftlich geprägten Hochflächen und im Oberlauf waldbestandenen Berghängen;
- die Offenhaltung der Talräume mit den artenreichen Wiesen, natürlich mäandrierenden Bachläufen und dem Ufergehölzsaum;
- die Sicherung der Feuchtgebiete, wie Quellen, Wasserläufe, Gräben, Naßwiesen und feuchte Hochstaudenfluren;
- die Sicherung und Erhaltung der alten Mühlenkanäle als Bestandteile der Kulturlandschaft und als Biotope für an Wasser gebundene Pflanzen und Tiere;
- die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Hecken und Feldgehölze sowie die naturnahe Entwicklung der Wälder und Waldränder;
- die Erhaltung der vielfältigen Lebensräume der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt und insbesondere der Biotope seltener und gefährdeter Arten;
- die Erhaltung des typischen Charakters der Kulturlandschaft sowie die Bewahrung einer landschaftlich abwechslungsreichen Erholungslandschaft;
- die Erhaltung der Lebensräume, die der Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie) in besonderem Maß entsprechen. Nach den dortigen Anforderungen kommen im Schutzgebiet folgende Lebensräume vor: Auwälder mit Erle, Esche, Weide sowie Feuchte Hochstaudenfluren, von denen die Auwälder mit Erle, Esche, Weide prioritäre Lebensräume darstellen.[1]
Zusammenhängende Schutzgebiete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landschaftsschutzgebiet überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet Freudenstädter Heckengäu und liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Springbrunnen-Ettenbachtal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Steckbrief des Landschaftsschutzgebietes Springbrunnen-Ettenbachtal im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg