Springbrunnen-Ettenbachtal

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Landschaftsschutzgebiet „Springbrunnen-Ettenbachtal“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Freudenstadt, Dornstetten und Freudenstadt
Fläche 46,3 ha
Kennung 2.37.056
WDPA-ID 324742
Geographische Lage 48° 28′ N, 8° 27′ OKoordinaten: 48° 28′ 21″ N, 8° 26′ 59″ O
Springbrunnen-Ettenbachtal (Baden-Württemberg)
Springbrunnen-Ettenbachtal (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 30. September 2003
Verwaltung Landratsamt Freudenstadt

Das Gebiet Springbrunnen-Ettenbachtal ist ein vom Landratsamt Freudenstadt am 30. September 2003 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Städte Freudenstadt und Dornstetten im Landkreis Freudenstadt.

Das Landschaftsschutzgebiet Springbrunnen-Ettenbachtal liegt nördlich des Freudenstädter Stadtteils Wittlensweiler im Tal des Ettenbachs. Es gehört zum Naturraum Schwarzwald-Randplatten.

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist laut Schutzgebietsverordnung

  • die Erhaltung des Ettenbachtales mit seiner ökologisch vielfältigen Ausstattung, seiner naturnahen Landschaft, den schmalen Talräumen mit großflächigen Wiesenbereichen, dem Übergang zu landwirtschaftlich geprägten Hochflächen und im Oberlauf waldbestandenen Berghängen;
  • die Offenhaltung der Talräume mit den artenreichen Wiesen, natürlich mäandrierenden Bachläufen und dem Ufergehölzsaum;
  • die Sicherung der Feuchtgebiete, wie Quellen, Wasserläufe, Gräben, Naßwiesen und feuchte Hochstaudenfluren;
  • die Sicherung und Erhaltung der alten Mühlenkanäle als Bestandteile der Kulturlandschaft und als Biotope für an Wasser gebundene Pflanzen und Tiere;
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Hecken und Feldgehölze sowie die naturnahe Entwicklung der Wälder und Waldränder;
  • die Erhaltung der vielfältigen Lebensräume der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt und insbesondere der Biotope seltener und gefährdeter Arten;
  • die Erhaltung des typischen Charakters der Kulturlandschaft sowie die Bewahrung einer landschaftlich abwechslungsreichen Erholungslandschaft;
  • die Erhaltung der Lebensräume, die der Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie) in besonderem Maß entsprechen. Nach den dortigen Anforderungen kommen im Schutzgebiet folgende Lebensräume vor: Auwälder mit Erle, Esche, Weide sowie Feuchte Hochstaudenfluren, von denen die Auwälder mit Erle, Esche, Weide prioritäre Lebensräume darstellen.[1]

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das Landschaftsschutzgebiet überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet Freudenstädter Heckengäu und liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.

Commons: Springbrunnen-Ettenbachtal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Landratsamtes Freudenstadt über das Landschaftsschutzgebiet "Springbrunnen-Ettenbachtal" vom 30. September 2003 (Schwarzw. Bote v. 16.10.2003). Abgerufen am 2. August 2023.