Waldbrunnen (Natur- und Landschaftsschutzgebiet)
Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Waldbrunnen“
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Der nordwestliche Teil des NSG Waldbrunnen | ||
Lage | Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt, Baden-Württemberg | |
Fläche | 33,3 ha | |
Kennung | 2.184 | |
WDPA-ID | 166142 | |
Geographische Lage | 48° 28′ N, 8° 37′ O | |
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Meereshöhe | von 585 m bis 630 m | |
Einrichtungsdatum | 16. Dezember 1994 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Karlsruhe |
Waldbrunnen ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16. Dezember 1994 ausgewiesenes Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit der Schutzgebietsnummer 2.184. Das ergänzende gleichnamige Landschaftsschutzgebiet führt die Nr. 2.37.047.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schutzgebiete befinden sich im Naturraum Obere Gäue. Sie liegen nördlich des Horber Stadtteils Grünmettstetten und sind Teil des FFH-Gebiets Nr. 7516-341 Freudenstädter Heckengäu.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut Schutzgebietsverordnung ist der wesentliche Schutzzweck des Naturschutzgebiets:
- die Erhaltung und Förderung der Talaue des Waldbrunnens, mit ihren ausgedehnten Seggen-, Röhricht- und Hochstaudenbeständen und entsprechender Fauna;
- die Erhaltung und Förderung der relativ kleinflächigen artenreichen Halbtrockenrasen als Nahrungs- und Lebensraum einer besonders zahlreichen und teilweise stark gefährdeten Insektenfauna;
- die Erhaltung und Förderung der Hecken und Feldgehölze und der Lesesteinriegel als prägende Bestandteile der historischen Kulturlandschaft des Muschelkalkes sowie als Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume einer reichhaltigen Kleinsäuger- und Avifauna;
- die Erhaltung und Förderung einer besonders vielfältig vorhandenen Staudensaumflora als ökologisch wichtiges Bindeglied zwischen intensiv und extensiv genutzten Bereichen;
- die Erhaltung und Förderung der unterschiedlichen Wiesentypen und ihrer ausgeprägten Vegetationsvielfalt sowie der ökologisch wertvollen Streuobstbestände als Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume einer stark gefährdeten Insekten-, Kleinsäuger- und Avifauna.
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung erweiterter Lebens- und Rückzugsräume für die im Naturschutzgebiet vorkommende Tier- und Pflanzenwelt als ökologisch sinnvolle und daher notwendige Ergänzung; die Erhaltung und Förderung einer abwechslungsreichen, mit naturnahen Landschaftselementen des Hecken- und Schlehengäus ausgestatteten Kulturlandschaft, als ästhetisch sehr ansprechendem Erholungsraum sowie die Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der naturnahen Waldränder mit ihren Krautsäumen zur Förderung eines ausgewogenen Naturhaushaltes.
Flora und Fauna
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Ackerbegleitflora des Gebiets zählt der gefährdete Acker-Hahnenfuß. Auf den feuchten Standorten wachsen Schmalblättriges Wollgras, Breitblättriger Rohrkolben, Sumpf-Vergissmeinnicht, Sumpf-Helmkraut und Schlangen-Knöterich. Die letztgenannte Pflanze stellt die unersetzbare Nahrung des Randring-Perlmutterfalters dar. Im Gebiet fliegen die Berglandhummel und die Veränderliche Hummel, die in Baden-Württemberg nur im Gäu vorkommen. Die Hecken des Gebiets werden von typischen Heckenbrütern wie der Dorngrasmücke, der Klappergrasmücke, dem Neuntöter und der Goldammer bewohnt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg
- Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Freudenstadt
- Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Freudenstadt
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 271–272
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Naturschutzgebietes Waldbrunnen im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte
- Steckbrief des Landschaftsschutzgebietes Waldbrunnen im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte