Stellengrube
Landschaftsschutzgebiet Stellengrube
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Lage | Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Rottweil, Oberndorf am Neckar | |
Fläche | 1,5 ha | |
Kennung | 3.25.004 | |
WDPA-ID | 324830 | |
Geographische Lage | 48° 16′ N, 8° 33′ O | |
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Einrichtungsdatum | 1. Februar 1953 | |
Verwaltung | Landkreis Rottweil |
Die Stellengrube ist ein vom Landratsamt Rottweil am 1. Februar 1953 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Oberndorf am Neckar. Sie ist ebenfalls als geschützter Geotop „Doline Stellengrube“ ausgewiesen.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das ungefähr 1,5 ha große Landschaftsschutzgebiet Stellengrube liegt südlich des Stadtteils Beffendorf, östlich der Kreisstraße 5522. Sie gehört zum Naturraum Obere Gäue.
Das Gebiet liegt in der Trigodonusdolomit-Formation des Oberen Muschelkalks, die hier teilweise von Lößlehm überlagert wird.[1]
Landschaftscharakter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es handelt sich um eine große, bewaldete Doline im Oberen Muschelkalk. Die Doline ist ungefähr 150 m lang, 50 m breit und 8 m tief. In der Doline befindet sich ein Quellaustritt, der durch einen Damm künstlich angestaut wurde. Er diente in früheren Zeiten wegen des erhöhten Schwefelgehalts[2] vornehmlich als Viehtränke, aber auch als Notwasserversorgung für die Beffendorfer Bürger.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Landschaftsschutzgebietes Stellengrube im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Steckbrief zum geschützten Geotop Doline Stellengrube
- Karte des Schutzgebiets im Daten- und Kartendienst der LUBW
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Geologie nach den Layern zu Geologische Karte 1:50.000 auf: Mapserver des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (Hinweise)
- ↑ Beffendorf mit Ober-Aichhof. In: Karl Eduard Paulus (Hrsg.): Beschreibung des Oberamts Oberndorf (= Die Württembergischen Oberamtsbeschreibungen 1824–1886. Band 50). H. Lindemann, Stuttgart 1868, S. 206–210 (Volltext [Wikisource]).