Stuhrgraben

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Stuhrgraben

Daten
Lage Niedersachsen, Deutschland
Flusssystem Weser
Abfluss über Ochtum → Weser → Nordsee
Quelle Stuhr-Fahrenhorst
52° 57′ 59″ N, 8° 41′ 46″ O
Mündung Stuhr-BrinkumKoordinaten: 53° 2′ 11″ N, 8° 47′ 30″ O
53° 2′ 11″ N, 8° 47′ 30″ O

Länge 12 km
Gemeinden Stuhr

Der Stuhrgraben ist ein linkes Nebengewässer der Ochtum in der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz.

Das ursprünglich natürliche Fließgewässer ist auf weiten Strecken begradigt und hat heute die Prägung eines Grabens.

Das Gewässer wurde im Jahr 1171 („per descensum fluvii … Sture“) erstmals urkundlich erwähnt. Es war einst namengebend für den Ortsnamen Stuhr. An den früheren Gewässernamen erinnert heute noch der Straßenname "An der Sture" in Stuhr-Brinkum, während es im selben Ortsteil auch den auf dem heutigen Namen aufbauenden Straßennamen "Am Stuhrgraben" gibt. Der Name dürfte sich vom germanischen *stūra- ableiten und die Bedeutung „die Stehende“ gehabt haben.[1]

Die Stuhr selbst dürfte namensgebend für den in einer Urkunde aus dem Jahr 991[2] erwähnten Stioringowald gewesen sein.[3]

Lage und Verlauf

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Einzugsgebiet des Stuhrgrabens liegt zwischen den ebenfalls in die Ochtum mündenden Bächen Hombach und Klosterbach.

Der Graben beginnt in Stuhr-Fahrenhorst und verläuft nach Ostnordosten und Nordosten. Im Ortsteil Seckenhausen nimmt er von rechts die Gosse auf, kurz danach mündet beim Silbersee von links der Blockener Wasserzug in ihn ein. Am Rand des Ortsteils Brinkum nimmt er von rechts die Große Rönnecken auf. An der Nordspitze des Ortsteils mündet er schließlich nach fast 12 km in die Ochtum.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Albrecht Greule: Deutsches Gewässernamenbuch. Walter de Gruyter, Berlin / Boston 2014, ISBN 978-3-11-057891-1, S. 520, „Stuhrgraben“ (Auszug in der Google-Buchsuche).
  2. DO. III., 73
  3. Wilhelm v. Hodenberg: Hoyer Urkundenbuch. Achte Abteilung.Hannover 1854, Seite 12