Synagogenbezirk (Preußen)

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Die Synagogenbezirke in Preußen wurden nach dem Preußischen Judengesetz von 1847 geschaffen.

Im Paragraph 36 des Gesetzes, der nicht für das Großherzogtum Posen galt, heißt es:

„Die Bildung der Synagogenbezirke erfolgt durch die Regierungen nach Anhörung der Betheiligten. Die Regierungen sind ermächtigt, die in dieser Weise gebildeten Synagogenbezirke nach dem Bedürfnisse abzuändern und die hieraus bezüglichen Verhältnisse, unter Zuziehung der Betheiligten, einschließlich der etwa vorhandenen Gläubiger, zu ordnen.“

Synagogenbezirke (unvollständig)

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