Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO
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Die Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO, kurz Technische Anforderungen oder TA genannt, sind 34 Anlagen zum § 22a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Darin sind die Prüfbedingungen und -vorschriften für die, die Prüfzeichen vergebenden Ingenieure festgelegt.
Bestandteile
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Teil I
- definiert mit zwei TA die Prüfverfahren und allgemeinen Anforderungen.
- Teil II
- definiert im Abschnitt A in zweiundzwanzig TA die Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen.
- Im Abschnitt B werden in zehn weiteren TA unter anderem die Anforderungen für Sicherheitsgurte, Sicherheitsglas, Anhängerkupplungen, Motorrad-Beiwagen, Fahrtenschreiber, Fahrzeugheizungen und Kindersitzen festgelegt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heribert Braun, Heribert Konitzer: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Loseblattsammlung mit Texten und Kommentaren. Kirschbaum, Bonn 2008, ISBN 978-3-7812-1537-5.
- Technische Anforderungen. In: Verkehrsblatt. 2003, S. 252 ff. (Auszug Fahrradbeleuchtung in enhydralutris.de [abgerufen am 2. November 2020]).
- Technische Anforderungen. In: Verkehrsblatt. Nr. 22, 2003 (TA 23 Scheinwerfer für Fahrräder in enhydralutris.de [abgerufen am 2. November 2020]).