Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt/Doku

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Verlinkung von Fundstellen (meist im „Amtsblatt der Europäischen Union“) zu Rechtsakten der EWG, EG, EU und Euratom in EUR-Lex

Vorlagenparameter

Lemmatitel
Titel der Veröffentlichung
Beispiel
Richtlinie 14/87/59
Sammlungsammlung
Publikation; OJ=Official Journal of the European Union, d. h. das Amtsblatt der Europäischen Union
Standard
OJ
Reihereihe
Reihe in der Publikation; L=Legislation,
LM=Legislation in der maltesischen Sonderausgabe
C, CA, CE, CM=Information and notices
Standard
L
Beispiel
LM
Jahrjahr
Jahr der Veröffentlichung im Amtsblatt, nicht das der Verabschiedung
Beispiel
2014
Amtsblattnummeramtsblattnummer
max. 3-stellig
Beispiel
187
Bandband
Nummer des Bandes
Standard
1
Beispiel
2
Anfangsseiteanfangsseite
maximal 4-stellig
Beispiel
123
Positionposition
Position auf der Seite
Standard
1
Beispiel
2
Endseiteendseite
maximal 4-stellig
Beispiel
147
Sprachesprache
ISO-Kürzel der Dokumentsprache.
Je nach Verfügbarkeit für das betreffende Dokument sind die Werte der EU-Sprachen möglich.
Vorgeschlagene Werte
Standard
de
Beispiel
en
Ergebnisformatformat
leer, PDF, HTML, XML. Wenn kein Wert angegeben ist, wird die Übersichtsseite angezeigt, was meistens die beste Option ist.
Beispiel
PDF
Dateigrößekbytes
dateigröße
Wenn Ergebnisformat PDF oder XML ist
Fragmentfragment
Fragmentbezeichner zur Navigation an einen spezifischen Punkt auf der Zielseite. Den Wert ohne führendes # angeben.
Beispiel
tocId431 oder page=26
Abrufdatumabruf
Datum im Format JJJJ-MM-TT
Beispiel
2024-12-26

Wenn möglich, ist es meist besser, den Rechtsakt über eine logische Identifikationsnummer zu referenzieren. Dazu gibt es die Vorlagen {{EU-Richtlinie}} für Richtlinien und {{EU-Verordnung}} für Verordnungen. Zusätzlich gibt es noch die Vorlage {{CELEX}}, die mit der CELEX-Nummer eine etwas kompliziertere Identifikationsnummer hat, die dafür aber für fast alle Elemente in EUR-Lex verfügbar ist.

Kopiervorlagen

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Nur notwendige Parameter:

{{EUR-Lex-Rechtsakt |titel= |jahr= |amtsblattnummer= |anfangsseite= |endseite= }}

Alle Parameter:

{{EUR-Lex-Rechtsakt |titel= |sammlung= |reihe= |jahr= |amtsblattnummer= |band= |anfangsseite= |endseite= |position= |sprache= |format= |kbytes= |fragment= |abruf= }}
{{EUR-Lex-Rechtsakt |jahr=2002 |amtsblattnummer=10 |anfangsseite=67 |endseite=72 |titel=''Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung'' |abruf=2015-01-31}}

Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung, abgerufen am 31. Januar 2015.

Weiter Beispiele finden sich auf der Testseite.

Fehlerhafte Einbindungen werden aufgelistet in der Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt – aktuell  Vorlagenfehler: 1 – ignoriert 1   (26. Dezember 2024 05:02) Aktualisieren

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