Vorlage:Entscheidung-D

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Diese Vorlage dient der Formatierung und Verlinkung von Entscheidungsfundstellen. Sie vereinheitlicht die Formatierung und bietet die Möglichkeit der Verlinkung von Entscheidungen mit Entscheidungsdatenbanken wie dejure.org oder openjur.

Kopiervorlage

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{{Entscheidung-D
|gericht=
|entscheidungsform=
|datum=
|aktenzeichen=
|url=
|papierfundstelle=
|kommentar=
}}

Vorlagenparameter

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Parameter Beschreibung
gericht Gibt das zitierte Gericht in Kurzform an und verlinkt es mit dem zugehörigen Wikipedia-Artikel.

Beachte: Manche Gerichtskürzel, etwa RG erzeugen Links auf Begriffsklärungsseiten. In solchen Fällen kann mithilfe von {{!}} ein Link auf die richtige Seite gesetzt werden, ohne dass sich an der Angabe des Kürzels etwas ändert. Beispiel: gericht=Reichsgericht{{!}}RG wird im Artikeltext als RG dargestellt, verweist jedoch auf den korrekten Wikipedia-Artikel Reichsgericht.

entscheidungsform Gibt die Entscheidungsform an. Typischerweise handelt es sich um ein Urteil oder um einen Beschluss.
datum Gibt das Datum der Entscheidung im Format der Wikipedia:Datumskonventionen an.
aktenzeichen Gibt das Aktenzeichen der Entscheidung an.
url Verlinkt die Entscheidung mit einer Entscheidungsdatenbank. Hier ist die url der Datenbankseite einzutragen, auf der sich die Entscheidung befindet. Für Entscheidungen deutscher Gerichte hat sich dejure.org bewährt. Ebenfalls in Betracht kommen openjur.de, rechtsprechung-im-internet.de und bverfg.de. Bei Entscheidungen österreichischer Gerichte bietet sich eine Verlinkung mit dem Rechtsinformationssystem des Bundes an. Entscheidungen Schweizer Gerichte finden sich neben deutschen bundesgerichtlichen Entscheidungen auf servat.unibe.ch.
papierfundstelle Gibt die Fundstelle der Entscheidung an. Diese können insbesondere den amtlichen Entscheidungssammlungen, etwa BGHZ oder BVerfGE, entnommen werden. Alternativ kann auf eine Zeitschrift, in der die Entscheidung veröffentlicht wurde, oder auf juris zurückgegriffen werden. Zwar handelt es sich bei juris begrifflich nicht um eine Papierfundstelle, jedoch übernimmt es die Funktion einer solchen. Daher kann es unter diesem Parameter eingetragen werden. Entsprechendes gilt für das Konkurrenzprodukt, die Beck’sche Rechtsprechungssammlung (BeckRS).

Anzugeben sind die erste Seite der Entscheidung sowie die Seite, auf die sich der jeweilige Einzelnachweis bezieht. Bei Entscheidungen, die durch Randnummern untergliedert sind, ist statt nach Seite nach Randnummern zu zitieren, da diese präziser sind. Eine Gliederung nach Randnummern weisen insbesondere Entscheidungen auf, die aus der jüngeren Zeit stammen oder die nach juris zitiert werden.

kommentar In das Kommentarfeld kann - soweit vorhanden - der Name der Entscheidung eingetragen und - soweit vorhanden - mit dem zugehörigen Wikipedia-Artikel verlinkt werden, etwa Holzmüller-Urteil oder Gelatine II.

Anwendungsbeispiele

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Beispiel für die Zitierung einer Entscheidung aus einer Zeitschrift unter Verweis auf dejure.org:

{{Entscheidung-D|gericht=Saarländisches OLG|entscheidungsform=Beschluss|datum=23. Januar 2013|aktenzeichen=6 UF 20/13|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Saarbr%FCcken&Datum=23.01.2013&Aktenzeichen=6%20UF%2020/13|papierfundstelle=Neue Juristische Wochenschrift 2013, S. 1459}}

ergibt:

Saarländisches OLG, Beschluss vom 23. Januar 2013 – 6 UF 20/13 –, Neue Juristische Wochenschrift 2013, S. 1459


Beispiel für die Zitierung einer Entscheidung nach juris unter Verweis auf openjur:

{{Entscheidung-D|gericht=Saarländisches OLG|entscheidungsform=Beschluss|datum=23. Januar 2013|aktenzeichen=6 UF 20/13|url=https://openjur.de/u/2174659.html|papierfundstelle=juris Rn. 10}}

ergibt:

Saarländisches OLG, Beschluss vom 23. Januar 2013 – 6 UF 20/13 –, juris Rn. 10

Beispiel für eine Verlinkung mit dem Rechtsinformationssystem des Bundes:

{{Entscheidung-D|gericht=Oberster Gerichtshof (Österreich){{!}}OGH|entscheidungsform=Beschluss|datum=18. November 2014|aktenzeichen=14Ns34/13f|url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20141118_OGH0002_0140NS00034_13F0000_000&Suchworte=RS0128937|}}

ergibt:

OGH, Beschluss vom 18. November 2014 – 14Ns34/13f