Theorien zum Verhältnis zu nationalem Recht, zum innerstaatlichen Vollzug, Anwendbarkeit und innerstaatlicher Rang
Verhältnis von Völkerrecht zu nationalem Recht
Innerstaatlicher Vollzug des Völkerrechts
Vollzugsfähigkeit
Innerstaatlicher Rang
durch völkerrechtlichen Vertrag speziell festgelegt
nicht speziell festgelegt
Monismus
Einheit von Völkerrecht und nationalem Recht
mit Völkerrechtsprimat (primacy of IL)
Vorrang des Völkerrechts
radikaler Monismus (strict monism)
jeder völkerrechtswidrige innerstaatliche Hoheitsakt ist nichtig
gemäßigter Monismus (tempered monism)
jeder völkerrechtswidrige innerstaatliche Hoheitsakt ist zunächst gültig, ist aber durch gerichtliche Kontrolle zu verwerfen
mit Primat des nationalen Rechts
Vorrang des nationalen Rechts
Dualismus
Völkerrecht und nationales Recht sind verschiedene Rechtsordnungen
radikaler Dualismus (strict dualism)
keine Konflikte möglich, da getrennte, sich allenfalls tangierende Kreise
gemäßigter Dualismus (tempered dualism)
teilweise Überschneidungen und damit Konflikte möglich; im Überschneidungsbereich: Kollisionsnormen, ansonsten: innerstaatlicher Hoheitsakt trotzdem gültig, aber Staat haftet nach außen
Adoptionstheorie (adaption)
Völkerrecht ist ohne weiteren Akt innerstaatlich anwendbar
nur self-executing Normen sind anwendbar, vollzugsfähig bzw. transformabel:
die Norm muss hinreichend bestimmt sein und
nach Wortlaut, Zweck und Inhalt den Einzelnen berechtigen oder verpflichten
Vollzugstheorie (execution)
Vollzugsbefehl begründet innerstaatliche Anwendbarkeit, ändert aber nicht den Adressatenkreis oder die Rechtsnatur (Völkerrecht)
Transformationstheorie (transformation)
strenge Transformationstheorie
gemäßigte Transformationstheorie
Transformation bewirkt nur Änderung des Adressatenkreises; Inkrafttreten etc. richtet sich daher nach Völkerrecht
generelle Transformation
spezielle Transformation
Einzelfalltransformation z.B. durch Zustimmungsgesetz zu völkerrechtlichen Verträgen = Vertragsgesetze
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