Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Sozialrecht in Deutschland
Sinn dieser Navileiste
[Quelltext bearbeiten]Die Navileiste fasst alle Vorschriften des Sozialrechts in Deutschland zusammen. Das sind natürlich die Bücher des Sozialgesetzbuchs, aber auchg die in §68 SGB I genannten Vorschriften, die noch auf eine Einordnung in das SGB warten.
Winona Ryder 08:12, 10. Jun 2005 (CEST)
- Frage, wo wäre der Einsatz dieses Navigators sinnvoll, mal unterstellt, es handelt sich nicht um einen Selbstläufer? --Zollwurf 12:31, 10. Jun 2005 (CEST)
- Wenn sich jemand über das Sozialsystem Deutschlands bzw. das dahintersteckende Recht informieren möchte, wird ihm damit geholfen; die Navileiste enthält eine Menge der entsprechenden Gesetze (viele "Nebengesetze" liegen darunter). Winona Ryder 13:42, 10. Jun 2005 (CEST)
Ergänzungen erforderlich!
[Quelltext bearbeiten]Nach Erstellung (10. Juni 2005) sieht das Ding so aus:
Es fehlen einige Links, zudem habe ich bei Kindergeld und Erziehungsgeld tricksen müssen, da es keine Artikel dazu gibt. Das sollte geändert und dann auch die Vorlage verändert werden.
Winona Ryder 08:12, 10. Jun 2005 (CEST)
Dass aktuell die Bücher nicht mehr durchnummeriert sind, finde ich nicht so günstig. Sollte man nicht ein Minimum an Nummerierung angeben, vielleicht so:
Sozialgesetzbücher I-XII: ▪ (I) Allgemeiner Teil ▪ (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende ▪ (III) Arbeitsförderung , sonst zählt man ganz schön, bis man weiß, welches das Buch IX ist.--wau > 18:42, 17. Jun 2005 (CEST)
Verschiebung der Bücher des Sozialgesetzbuches
[Quelltext bearbeiten]Die Teile des Sozialgesetzbuches heißen leider alle Erstes Buch Sozialgesetzbuch bis Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch. Daher sollten auch wir für die Lemmate besser den korrekten Namen verwenden.
Ich bitte die Diskussion zentral hier zu führen. -- Zartonk talk 21:23, 8. Nov. 2008 (CET)