Hilfe:FAQ Rechtliches

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Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht und Internetrecht in Bezug auf die Wikipedia. Sie soll den Mitarbeitern und Lesern rasche Orientierung in rechtlichen Fragen bieten.

Im März 2005 ist eine ausführliche von Wikimedia Deutschland e. V. in Auftrag gegebene Sammlung von Antworten zu ausgewählten Rechtsfragen erschienen, zu finden unter meta:Rechtsfragen

Zu Bildrechten existiert eine eigene Hilfeseite: Wikipedia:Bildrechte, sowie ein eigenes FAQ zu Bildern mit dem Abschnitt Lizenzrechtliches

Auch zu Musikrechten gibt es eine eigene Hilfeseite: Wikipedia:Musikrechte

Wird deine Frage hier nicht beantwortet? Im Forum Wikipedia:Urheberrechtsfragen kannst du Fragen stellen.

Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der Wikipedia?

Texte: Alle Texte sind Open Content und stehen unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike License 4.0 (Unported) (CC-by-sa 4.0). Das gilt für Artikel, Diskussionsseiten, Benutzerseiten, Portale und Seiten aus dem Wikipedia-Namensraum. Aus Kompatibilitätsgründen stehen die meisten Textbeiträge zudem unter der GNU Free Documentation License (keine festgelegte Lizenzversion, ohne unveränderliche Abschnitte und ohne Umschlagtexte). Die genauen Bestimmungen sind unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen zu finden.

Medien: (Bilder, Töne, Videos etc.) in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die CC-by-sa 4.0 sein; auch andere Lizenzen sind möglich (Liste siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder). Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. (Die Bildbeschreibungsseite ist vom Artikel aus durch einen Klick auf das Bild zu erreichen.) Für fast alle Bilder gilt, dass sie kommerziell genutzt und verändert werden dürfen. (Ausnahmen sind solche Bilder, die dem Markenrecht, Wappenrecht oder unter bestimmten Umständen der Panoramafreiheit unterliegen. Näheres siehe Wikipedia:Bildrechte.)

Darf ich Inhalte der Wikipedia weiterverwenden?

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Du darfst Inhalte der Wikipedia spiegeln oder auf deine eigene Internetseite übernehmen. Du darfst die Inhalte abändern, kürzen oder ergänzen. Du darfst sie auch drucken und vertreiben. Einzige Bedingung: Du musst dich an die Wikipedia:Lizenzbestimmungen halten. (Bilder und andere Dateien stehen möglicherweise unter einer anderen Lizenz; dann gelten die jeweils angegebenen Bestimmungen.)

Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen dir die Rechte aus der Lizenz verloren und du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Unabhängig von den Regeln dieses Projekts kann dich unter Umständen jeder Autor verklagen, der Grund zur Annahme sieht, dass du die Lizenzbestimmungen verletzt hast.

Bei einer Weiternutzung von Mediendateien gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Bildlizenz. Mehrfach lizenzierte Bilder gestatten es, eine der Lizenzen auszuwählen.

Ein Hyperlink auf Inhalte der Wikipedia ist erlaubnisfrei. Ebenso ist es möglich, aus der Wikipedia zu zitieren.

Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung auf Webseiten?

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Siehe foundation:Nutzungsbedingungen

Weitere Hinweise zur Weiterverwendung von Wikipedia-Inhalten im Internet findest du unter Wikipedia:Weiternutzung. Dort gibt es auch eine Liste von Projekten, die korrekte Weiternutzungen betreiben.

Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei?

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Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können.

Für Texte gilt:

  • Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht ihres Autors und werden in der Wikipedia nur unter dem Zitatrecht genutzt.

Für Bilder gilt:

  • Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden (siehe Recht am eigenen Bild). Sie dürfen auch nicht manipulativ verändert werden.
  • Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein. Sie können zwar im Kontext eines Wikipedia-Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
  • Die Logos der Wikipedia und der Wikimedia Foundation sind rechtlich geschützt. Ebenso ist der Name „Wikipedia“ geschützt.
  • Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden (Änderungsverbot)
  • Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen (z. B. der Gestaltung des Intercity-Express) dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei einer sehr großen Kategorie von Produktbildern Vorsicht geboten.
  • Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können.
  • Die olympischen Ringe unterliegen einem gesetzlichen Sonderschutz.

Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus der Wikipedia entdecke?

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Freue dich, dass Wikipedia ihren Zweck erfüllt – das ist nämlich erlaubt und erwünscht. Vielleicht handelt es sich ja um eines der zahlreichen Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen.

Wenn der Text nicht lizenzkonform verwendet wird, kannst du die Webseite auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen (falls sie nicht schon dort steht). Dort findest du auch weitere Informationen. Wenn du selbst etwas unternehmen möchtest, kannst du den Betreiber der Website direkt anschreiben. Eine vorformulierte Mail findest du unter Wikipedia:Textvorlagen#Hinweis auf Lizenzverstoß bei Weiternutzung.

Manchmal ist es unklar, ob die Informationen auf fremden Seiten aus der Wikipedia stammen oder vielmehr umgekehrt von der fremden Seite in die Wikipedia geflossen sind. In einem solchen Fall kannst du im Forum Wikipedia:Urheberrechtsfragen andere Benutzer um Rat fragen oder den Betreiber der fremden Seite um Klärung bitten. Oft kann diese Frage anhand der Versionsgeschichte einer Seite geklärt werden. Was du tun kannst, wenn du Artikel mit zweifelhafter Urheberschaft findest – selbst wenn es nur einzelne Sätze sind – steht im nächsten Abschnitt.

Was mache ich, wenn ich in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke?

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Du hast in der Wikipedia einen Text gefunden, der nachweislich aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammt, z. B. von einer fremden Webseite, aus einem nicht gemeinfreien Buch oder einer Zeitung? Dann solltest du den Artikel auf der Seite Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen zum Löschen vorschlagen. Gib dabei die Gründe an, warum du der Meinung bist, dass es sich um einen Verstoß handelt – einen Link, eine Literaturangabe oder dergleichen.

Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden; melde den Verstoß auf Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen.

Bei Bildern, die gegen das Urheberrecht verstoßen – Scans aus Büchern und Zeitungen, von anderen Webseiten kopierte Bilder oder Motive, die rechtlich problematisch sind (siehe Wikipedia:Bildrechte) – verwende die Dateiüberprüfung.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, kannst du andere Benutzer auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen um Rat fragen. Bitte lies zuvor Wikipedia:Textplagiat.

Auf der Seite Wikipedia:Helferlein#Urheberrechtsverletzungen (URV) findest du übrigens nützliche Hilfsmittel, um Urheberrechtsverletzungen in der Wikipedia aufzuspüren.

Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Wikipedia zu verwenden; ist das in Ordnung?

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Das allein reicht nicht. Die Inhalte der Wikipedia unterliegen der (CC-by-sa 4.0). Das heißt: In der Wikipedia veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden – es darf unter anderem verändert und kommerziell verwertet werden. Du brauchst daher die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, dass er sein Werk CC-by-sa 4.0 freigibt. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht in der Wikipedia verwendet werden.

Zu Anfragen an den Rechteinhaber siehe im nächsten Abschnitt.

Ich habe vor ein paar Tagen eine Freigabeerklärung an das Support-Team gesendet. Warum erfolgt keine Reaktion?

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Da die Mitarbeit im Support-Team freiwillig ist, gibt es keinen Zwang, Tickets zu beantworten. Während die durchschnittliche Beantwortungszeit in der Regel im Stundenbereich liegt, bleiben im Einzelfall Tickets eine sehr lange Zeit (z. B. über einen Monat) unbeantwortet. Dies ist besonders bei sehr komplizierten bzw. speziellen Anfragen, aber auch bei sehr unfreundlichen Anfragen der Fall. In sehr seltenen Einzelfällen werden Tickets auch unbeantwortet geschlossen.

E-Mails bezüglich Text- oder Bildfreigaben an permissions-de@wikimedia.org haben eine längere Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen. Wenn der Fall eintritt, dass ein Bild oder ein Artikel gelöscht wird, obwohl bereits eine Freigabe geschickt wurde, kann das Bild bzw. der Artikel im Nachhinein wiederhergestellt werden.

Ich versichere hiermit, dass ich der Rechteinhaber bin. Warum reicht das nicht aus?

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Alle Beiträge sind hier anonym. Du unterschreibst zwar mit "xxx" (und behauptest, dass Du die Rechte besitzt), aber das ist nicht nachprüfbar. Hinter dem Benutzer xxx könnte theoretisch auch Dein Nachbar stecken oder jemand, der dem Betreiber der Webseite schaden will. Ergo: Das hier beschriebene Freigabeverfahren muss zwingend eingehalten werden.

Was ist, wenn ich Mitglied einer Verwertungsgesellschaft bin?

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Rechteinhaber, bspw. Künstler, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk für die Wikipedia nutzbar machen wollen (beispielsweise ein Bildhauer, der die Aufnahme einer Skulptur in einem Innenraum ermöglichen möchte, oder ein Chor, der eine Aufnahme gemeinfreier Musik zur Verfügung stellen möchte) müssen sich unbedingt mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft zuvor abstimmen (insbesondere Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, GVL). Durch den Wahrnehmungsvertrag, den die Rechteinhaber mit der Verwertungsgesellschaft abgeschlossen haben, verfügen sie in der Regel nicht mehr über die erforderlichen Rechte, um das Werk unter freie Lizenz stellen zu können. Da die erneute Übertragung dieser Rechte unwirksam ist, kann ein Nachnutzer, der sich auf den Lizenzvermerk verlässt, von der Verwertungsgesellschaft zur Kasse gebeten werden, was natürlich in jedem Fall vermieden werden sollte.

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel aus einer anderssprachigen Wikipedia übersetzen will?

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Im Sinne der Creative Commons Attribution/Share-Alike License 4.0 (Unported) ist eine Übersetzung eine Veränderung des Textes. Du darfst also Artikel aus anderen Wikipedias übersetzen, solange du dich an die Lizenzbestimmungen hältst. Näheres findest du unter Wikipedia:Übersetzungen.

Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik in die Wikipedia einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?

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Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Mit deiner Kopie produzierst du juristisch gesehen ein Plagiat. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers wird ein Bild gemeinfrei, dann darf es auch ohne Bedenken in die Wikipedia (siehe Regelschutzfrist).

Logos, die keine außergewöhnliche und überragende Gestaltung aufweisen, sind allerdings als Gebrauchsgegenstände nicht durch das Urheberrecht geschützt, da sie in den Geltungsbereich des Geschmacksmusterrechts fallen und für einen länger als drei Jahre dauernden Schutz registriert werden müssen (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst). Was das bedeutet lies bitte in dem genannten Artikel nach. Dort findest du auch Bildbeispiele. Zu Logos siehe unsere Richtlinie unter Wikipedia:Bildrechte#Logos.

Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?

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Ja, wenn die Regelschutzfrist abgelaufen ist, d. h. wenn das Werk gemeinfrei ist.

Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem (und europäischem) Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. (Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. Siehe dazu Anonymes Werk (Urheberrecht)). Nach dem Tod der Urhebers gehen seine Rechte an die Erben über und erlöschen mit dem Ablauf der Regelschutzfrist.

Als Stichtag gilt das Ende des 70. Jahres nach dem Ableben. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1939 starb, seit dem 1. Januar 2010 gemeinfrei.

Unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken (Bildbände, Faksimileausgaben, Postkarten) können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Bildwerke, also Gemälde, Zeichnungen und Grafiken.

Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre und deren Urheber bzw. dessen Todesjahr unbekannt sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. Die genaue Formulierung dieser Regel findet sich auf Wikipedia:Bildrechte.

Bilder, die durch ihr Alter gemeinfrei sind, kannst du einscannen oder abfotografieren und in die Wikipedia hochladen. Auch Reproduktionen aus dem Internet sind okay. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Vorlagen, nicht für Skulpturen und andere Gegenstände. Durch die bloße Reproduktion entsteht für dich allerdings kein eigenes Urheberrecht. Weiterführende Seiten: Wikipedia:Bildrechte, Bildrechte, Gemeinfreiheit.

Darf ich fremde Texte zitieren?

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Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen in der Wikipedia prinzipiell zitiert werden. Siehe hierzu die Ausführungen unter Wikipedia:Zitate. Bei gut geschriebenen längeren Artikeln gehören ausgewählte Zitate sogar zum „guten Ton“.

Die Länge des Zitats muss jedoch in einem vertretbaren Verhältnis zum Artikeltext stehen – so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ein Zitat muss zudem in einem Zusammenhang stehen, etwa um eine Aussage zu illustrieren oder eine wörtliche Äußerung einer Person wiederzugeben, wenn dies im Zusammenhang erforderlich ist. Ein Zitat muss immer kommentiert werden. Richtlinien und rechtliche Bestimmungen sind im Artikel Zitat zu finden.

Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.

Die Quelle des Zitates muss immer angegeben sein (insbesondere Fundstelle mit Seitenanzahl); wie man solche Quellenangaben im Artikel unterbringt, erfährst du unter Wikipedia:Literatur. Natürlich muss man sie auch angeben, wenn man ein Zitat aus dem Internet übernimmt.

Du kannst Fußnoten verwenden, um Aussagen in Artikeln und Zitate mit Quellenangaben zu versehen und so überprüfbar zu machen; der Umgang damit wird auf Hilfe:Einzelnachweise und Wikipedia:Belege erläutert.

Unproblematisch sind Zitate aus gemeinfreien Texten (siehe oben), aber auch hier ist eine Quellenangabe sinnvoll.

Sehr lange Zitate und Zitatensammlungen sind nur zulässig, wenn es sich um gemeinfreie Texte handelt. Sie sind außerdem besser im Projekt Wikiquote aufgehoben, auf das man aus dem Wikipedia-Artikel verlinken kann.

Vollständige Bücher, Gedichte usw. gehören ebenfalls nicht in einen Wikipedia-Artikel, sondern in das Projekt Wikisource oder in das Projekt Wikibooks. Einige gemeinfreie Textquellen – Public Domain-Dokumentationen, Gesetzestexte, alte Bücher und Lexika – findest du unter Wikipedia:Public-Domain-Quellen.

Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere?

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Generell gilt: Fakten sind nicht urheberrechtlich schützbar, Formulierungen schon. Es genügt dabei nicht, einfach einzelne Worte oder Sätze auszutauschen, umzustellen oder einzufügen. Eine Umschreibung fremder Inhalte mit eigenen Worten kann den notwendigen Abstand zur Vorlage jedoch erreichen. Generell gilt: Je weiter deine Formulierung vom Original entfernt ist, desto mehr bist du auf der „sicheren Seite“. Verfasse kein Plagiat!

Lies weiter unter Wikipedia:Textplagiat.

Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?

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Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben (z. B. Einwohnerzahlen, Zuschauerzahlen, Spielergebnisse, technische Daten) und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf.

Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.

Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.

Darf ich ein Stadtwappen verwenden?

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Siehe Wikipedia:Wappen. Stadtwappen dürfen nur im entsprechenden Kontext dargestellt werden. Vorsicht aber bei Stadtlogos, die, anders als Wappen, keine amtlichen Werke sind. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn die Schöpfungshöhe das für den Urheberrechtsschutz bei Gebrauchsgrafiken notwendige Maß nicht übersteigt.

Darf ich Pressemitteilungen verwenden?

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Pressemitteilungen können im Normalfall in der Wikipedia nur als Zitat im engen Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. Quellenangaben sind erforderlich.

Pressemeldungen sind wie andere Texte auch urheberrechtlich geschützt. Die in der Wikipedia verwendete Lizenz CC-by-Sa 4.0 erfordert es, dass der Text verändert und kommerziell genutzt werden darf. Eine solche Lizenzierung von Pressemeldungen werden wohl die wenigsten Firmen zulassen. Bei einer Anfrage, ob ein Text in voller Länge verwendet werden darf, muss – unter Verwendung von der entsprechenden Textvorlage – ganz gezielt um die Freigabe unter CC-by-Sa 4.0 gebeten werden.

Pressemitteilungen der Wikipedia stehen unter der CC-by-Sa 4.0 und können unter den allgemeinen Lizenzbestimmungen verwendet werden.

Wie ist es mit Satzungen?

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Wenn da nichts "Neues und Eigentümliches" enthalten ist, dann kann man die Satzung übernehmen. [1][2]

Darf ich fremde Texte die unter CC-Lizenz stehen einstellen?

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Ja – unter der Bedingung, dass die fragliche Lizenz keine ND- (no derivatives, keine Bearbeitung) oder NC-Klausel (non-commercial, nicht kommerziell) enthält. Bitte beachte auch, dass du den Rechteinhaber in der Bearbeitungszusammenfassung angeben musst, um die Namensnennungspflicht zu erfüllen.

Kann ich (1) selbst geschriebene Texte von meiner eigenen Website, die dort lizenziert sind, in Wikipedia erneut unter CC BY-SA 4.0 veröffentlichen? Muss ich das (2) auf meiner Website vermerken?

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  1. Ja, selbstverständlich.
  2. Nein, es spricht aber nichts dagegen und schon gar nichts gegen einen Link auf die Wikipedia. ;-)
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Zu dieser Frage gibt es im Internetrecht bislang keine vorherrschende Rechtsmeinung, sondern nur eine Reihe von Gerichtsurteilen (siehe Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks). Generell gilt für die Wikipedia: Externe Weblinks müssen daraufhin überprüft werden, ob sie auf Seiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen; gegebenenfalls muss der Link entfernt werden (in Deutschland wird dies begründet durch § 10 TMG oder § 130a Abs. 1, § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten)).

Es genügt dabei nicht, sich mit einem sogenannten Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Im wissenschaftsrelevanten Kontext können solche Verlinkungen jedoch erlaubt sein (siehe § 86 Abs. 4, § 86a Abs. 3, § 130 Abs. 8 StGB); es wird davon ausgegangen, dass diese Regelungen auf die Wikipedia anwendbar sind. Gerichtsentscheidungen über diese Frage gibt es noch nicht.

Problematisch sind zum Beispiel Links zu:

Soweit es nicht um Einzelnachweise, sondern um Einträge im Abschnitt Weblinks geht, dürfte in den meisten Fällen der Link allerdings nach den Regeln für externe Links in der Wikipedia sowieso nicht angebracht sein. Die wichtigste Regel dort lautet nämlich: „Nur vom Feinsten“.

Wie geht Wikipedia mit den Daten ihrer Mitarbeiter und Dritter um?

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Zu Fragen bzgl. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht siehe die Datenschutzrichtlinie und Wikipedia:Archiv/Themendiskussion/Persönlichkeitsrechte.

Wie vermeidet man Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Artikeln über lebende Personen?

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Lies dazu die Richtlinien Wikipedia:Artikel über lebende Personen.

Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?

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Nein! Grundsätzlich ist die mit der Einstellung unter CC-by-Sa 4.0 eingegangene Lizenz-Vereinbarung nicht kündbar. Siehe hierzu auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und das Diskussionsforum Wikipedia:Lizenzauslegung.

Wenn du Texte hochlädst, deren Urheber du bist, stimmst du automatisch der CC-by-Sa 4.0 und der GFDL zu. Das heißt, deine Inhalte dürfen von Dritten ohne Rückfrage

  1. weiterverwendet
  2. verändert
  3. kommerziell verwertet werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Wenn du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist, solltest du nicht an der Wikipedia mitarbeiten.

Bei Bildern und anderen Mediendateien kannst du dir eine oder mehrere passende freie Lizenzen aussuchen; siehe dazu Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder.

Kann ich einmal der Wikipedia zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?

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Ja! Du als Urheber bist nicht an die Lizenzbestimmungen gebunden, da die Wikipedia kein ausschließliches Nutzungsrecht erwirbt. Der Urheber kann seine Inhalte ohne Hinweis auf die Lizenz und die Wikipedia in beliebiger Weise anderweitig nutzen, sie kommerziell verwerten oder unter einer anderen (freien) Lizenz zur Verfügung stellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die eigenen Inhalte, nicht auf Veränderungen, die von anderen Mitarbeitern an einem Artikel vorgenommen wurden (sofern diese nicht nur geringfügiger Art sind, z. B. Korrektur der Zeichensetzung).

Beachte jedoch, dass Du die bereits erfolgte Veröffentlichung von Teilen in der Wikipedia bei einem späteren entsprechenden Vertrag über ausschließliche Nutzungsrechte ausdrücklich klarstellen solltest, denn der Vertragspartner muss wissen, dass er die Vervielfältigung, Veränderung und kommerzielle Nutzung der fraglichen Teile unter den Bedingungen der CC-by-SA 4.0 nicht untersagen kann, und dass sich daher das ausschließliche Nutzungsrecht nicht auf eine solche Nutzung erstreckt.

Sind Musikzitate zulässig?

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Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Bitte informiere dich auf der Seite Musikrechte über den aktuellen Stand.

Welches Recht gilt für die deutschsprachige Wikipedia?

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Da die Server der Wikimedia Foundation in Florida[3] stehen und die Wikipedia ein Angebot dieser Organisation ist, sollten Inhalte im Idealfall mit den Vorschriften sowohl des US-Rechts als auch des Rechts der deutschsprachigen Staaten übereinstimmen. Für das Urheberrecht gilt, dass im Wesentlichen das deutsche Recht zugrundegelegt werden kann, da beispielsweise durch EU-Recht die Regelschutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgelegt ist.

Wie unter Wikipedia:Bildrechte#Ausländisches Recht skizziert, gilt für das Angebot das Recht, das das bei einer Rechtsverletzung angerufene Gericht für zuständig erachtet, in der Regel also das jeweilige nationale Recht.

Was muss ich bei Kennzeichen und Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen beachten?

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Siehe hierzu Wikipedia:Gebrauch verfassungswidriger Symbole.

Was muss ich beachten, wenn ein Begriff markenrechtlich geschützt ist?

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Normalerweise nichts.

Auf Deutschland bezogen: Nach § 16 Markengesetz muss ein Hinweis eingefügt werden, wenn der Artikel den Eindruck erwecken kann, „dass es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt“. Das ist bei Wikipedia-Artikeln in aller Regel jedoch nicht der Fall. Ausnahmen sind absolute Marken-Deonyme, also wenn der Artikeltext von „Tempo“ statt „Taschentuch“, „googlen“ statt „im Internet suchen“ oder von „Tesafilm“ statt „Klebestreifen“ spricht. Artikel sollten jedoch solche Deonyme ohnehin vermeiden, so dass sich das Problem nicht stellt. In keinem Fall muss ein „®“ angefügt werden. Wenn der Status als Marke dennoch klargestellt werden soll, reicht der Hinweis „XY ist als Marke geschützt“ (ggf. mit Quelle, z. B. mit der Schutznummer beim DPMA) als Einzelnachweis am Ende des Artikels aus.

  1. BGH, Urteil v. 14. Oktober 2010, Az. I ZR 191/08 (PDF)
  2. Jörg Heider, Maike Brinkert: Sieg für die Pressefreiheit. In: c’t, 23/2010, S. 19, Erläuterung zur Vorgeschichte und zum Urteil.
  3. Veraltet, heute stehen weitere Server in den Niederlanden und in Südkorea. (siehe Wikipedia:Server#Standorte)