Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Letzter Kommentar: vor 20 Stunden von Senechthon in Abschnitt Wie kann ich dieses Foto in die WP bringen?
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Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
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rekonstruierte Gemälde in der Kuppel der wiederaufgebauten Dresdner Frauenkirche

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Blick in die Kuppel
...doch am größten unter ihnen ist die Liebe.

Auf Commons haben wir einige Fotos der rekonstruierten Gemälde in der Kuppel der wiederaufgebauten Dresdner Frauenkirche. Die Gemälde stammen von dem Maler Christoph Wetzel (*1947). Sie sind Rekonstruktionen der ursprünglichen Gemälde des Malers Giovanni Battista Grone (1682–1748). Bei seiner Rekonstruktion hatte Wetzel wegen der unzureichenden Quellenlage einen gewissen künstlerischen Freiheitsgrad – und hat diesen auch genutzt. Das führt dazu, dass Wetzel wohl ein Urheberrecht an seinen Gemälden zusteht. Sollten wir deshalb vielleicht einmal höflich bei der Stiftung Frauenkirche Dresden anfragen, ob man uns dort eine Freigabe erteilen kann? Andernfalls müssten wir die Bilder löschen, fürchte ich. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!

Gibt es denn von den Originalen irgendwo Bilder, damit man den Grad der künstlerischen Freiheit beurteilen kann?--Chianti (Diskussion) 20:18, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, gibt es, und das Resultat wäre sicherlich, dass wir als kunsthistorische Laien die Frage wohl selbst kaum beurteilen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:14, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Als Jurist und Hobby-Kunsthistoriker: Ganz heikle Frage, deren Antwort im Grunde vom Auftrag an den Künstler und dessen Willen abhängt: Sollte er das (gemeinfreie) Bild bestmöglich rekonstruieren, also so wenig wir möglich neu schaffen (und sich dabei wie ein "Fälscher" (oder Restaurator) möglichst eng an den Stil des Künstlers anpassen)? Oder sollte er seine Ergänzungen, wo es kein Vorlage mehr gab, erkennbar machen und da auch seinen eigenen Stil zeigen? Im ersten Fall würde ich in dubio Gemeinfreiheit annehmen, im zweiten Fall wäre Gemeinfreiheit ausgeschlossen und die Erlaubnis des Künstlers (ich nehme an, den meinst du, die Stiftung ist ja nicht Urheber) zwingend notwendig.--217.70.160.66 09:25, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dem würde ich zustimmen, die Frage kann Christoph Wetzel am besten selbst beantworten: [1] Er ist ja nun nicht irgendwwer sondern eine Größe in der Szene. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:22, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
zur IP: Auch wenn die Ergänzungen maximal dem historischem Stil entsprechen, sind sie eben doch urheberrechtlich schutzfähig, weil gleichwohl individuell im urheberrechtlichen Sinne. Und der Urheber wird seine Rechte wahrscheinlich an die Stiftung abgetreten haben (was aber natürlich zu klären wäre). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:13, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist, in wie weit man die künstlerischen Änderungen gegenüber dem Original auf den Fotos überhaupt erkennen kann. --HH58 (Diskussion) 09:11, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Darauf käme es nicht an – geschützt ist geschützt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:29, 20. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kopierte Zusatztexte bei Archive.org ohne Hinweis auf die Urheber

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Ist das hier Text unter dem Scan – Internet Archive eigentlich erlaubt? Also ich meine damit konkret den Text, der doch sehr stark wie eine Kopie unseres Artikels Hermann Joseph Müller aussieht (Stand 28. September 2022). „Hermann Joseph Müller (* 18. Oktober 1803 in Werden; † 26. Mai 1876 in Aschaffenburg) war ein deutscher Beamter, Jurist und Journalist. Er war Professor an der Universität Würzburg und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. …“ Das ist nicht der einzige Fall, auf den das dort zutrifft. Vom kosmogonischen Eros – Internet Archive = Einleitungstext der Artikels Ludwig Klages, Die Weltanschauung der Rosenkreuzer – Internet Archive = größere Textübernahme aus Max Heindel. Ich kann dort keinerlei Hinweis darauf finden, dass es sich bei dem Text um Ausschnitte aus Artikeln der Wikipedia handelt. Hier eine Liste aller hochgeladenen Seiten von Uthra777, da finden sich etliche weitere Beispiele für solche Textübernahmen auch von anderen Anbietern wie hier Geburt und Tod als Durchgangspforten des Inwendigen Menschen – Internet Archive = Friedrich Schwab astro.com. Ich habe das gestern zufällig gesehen und weiß jetzt nicht, ob man da etwas, und wenn ja, was man da tun soll. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 06:17, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn jemand Texte aus der Wikipedia übernimmt ohne unsere Lizenzen zu beachten (Hinweis auf Wikipdia und Versionsgeschichte und freie Lizenz), dann sprachen wir oft über eine "umgekehrte URV". Beanstanden kann das eigentlich nur derjenige, der die Texte in die Wikipedia eingestellt hat und daher als Urheber gilt. --tsor (Diskussion) 08:01, 11. Jul. 2024 (CEST) PS: "Meine" Tischtennis-Artikel finde ich auch immer wieder mal in irgendwelchen Medien, natürlich ohne entsprechenden Hinweis. Dennoch freue ich mich, dass "mein" Artikel genutzt wird. --tsor (Diskussion) 08:01, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie hilft das jetzt weiter?
  • Die Texte lassen sich nicht über eine Suchmaschine finden. Man bekommt es also gar nicht mit, dass dort etwas kopiert wurde, dessen Urheber man ist.
  • Es spricht ja auch generell nichts gegen die Weiternutzung, es fehlt allerdings jeglicher Hinweis auf die Urheber und dass es sich um kopierte also nicht selbst verfasste Inhalte handelt, zumindest finde ich dort nichts.
  • Die Frage bleibt also, ist das in der Form erlaubt und wenn nein, wer kümmert sich darum, dass es lizenzkonform erweitert oder eben gelöscht wird. Der Hinweis woher die Texte stammen müsste deutlich sichtbar dort ergänzt werden. Andere, die Texte weiternutzen, tun das ja auch, warum sollte man das also dort nicht verlangen.
Ich freue mich auch, wenn von mir verfasste Inhalte gelesen werden, aber es sollte nicht so getan werden, als habe man es selbst verfasst, ohne die Quelle anzugeben, aus der man es kopiert hat. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 08:32, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
also wenn man bspw. sucht nach "katholisch-freiheitlichen Ultramontanismus" dann landet man schon auch bei diesem Textscan. Eine Quellenangabe wäre natürlich schön. Aber aus meiner Sicht setzt es die Intention der Zugänglichmachung und Dissemination aufbereiteter Information als Leitabsicht dessen, was wir hier tun, eher fort, statt ihr zu widersprechen. ca$e 09:01, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage lautet: „ist das in dieser Form erlaubt“?, wenn eindeutig Ja = unsere Texte darf jeder auch ohne Quellenangaben weiterverwenden, dann ist das hier erledigt und soll mir egal sein. Es ist mir eben zufällig aufgefallen, und irgendwann führt das dann eventuell dazu, dass genau ein solcher Link zu diesen kopierten Text als Beleg in einem unserer Artikel landet und niemand mehr bemerkt, dass es sich quasi um eine unerwünschte Selbstreferenz handelt. Man kann eben nicht nachprüfen woher der Inhalt stammt. Wikipedia:Belege#Wikipedia kann nicht als Beleg dienen (auch nicht über einen Umweg) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 09:32, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Antwort ist Nein, das ist in der Form nicht erlaubt. Wie es richtig geht, steht unter Wikipedia:Weiternutzung#Beispiel für eine Artikelnutzung. --Chianti (Diskussion) 10:22, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mangelhafte Weiternutzungen stehen auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Vor vielen Jahren habe ich mir die Mühe gemacht, die illegalen Nutzer anzuschreiben und auf korrekte Nachnutzung hingewiesen. Oft fielen diese aus allen Wolken ("dachte die Wikipedia-Texte sind frei und können einfach übernommen werden") und haben die erforderlichen Angaben nachgetragen. --tsor (Diskussion) 18:04, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die Texte auf wikidata stehen unter der ominösen cc0 und sind vogelfrei. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:03, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Auf Wikidata stehen nur Fakten (!?), eine Schöpfungshöhe ist auf Wikidata nicht gegeben. --tsor (Diskussion) 17:57, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe in einigen der Zusammenfassungstexte schon SH aber das ist Ansichtssache. Wenn keine SH, dann gemeinfrei und nicht diese Unlizenz. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:28, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Ralf Roletschek: Hast Du dazu mal ein Beispiel? --tsor (Diskussion) 20:08, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das dauert ein wenig, sorry. Bin auf Fahrradtour bis Wochenende. Ich such zu Hause dann mal was raus. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:33, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Logo des VEB Getränkekombinat Berlin wurde ohne Diskussion gelöscht.

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Glas

. Das o.g. Logo wurde aus dem Beitrag über das Getränkekombinat gelöscht, im Foto auf einem Bierglas zu sehen. Wikipedia:Löschprüfung#Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg Ich bin der Meinung, dass es gemeinfrei benutzt werden könnte, da weder ein Designer noch ein Nachnutzer bekannt sind. Die Schöpfungshöhe kann ja immer nur subjektiv eingeschätzt werden. Sie ist n.m.M. nicht besonders hoch - ein stilisierter laufender Berliner Bär mit einem einfachen Tablett und drei Gläsern darauf. Der Schriftzug ist auch mit Standardbuchstaben gestaltet. Einen VEB bzw. ein Kombinat gibt es ja seit 34 Jahren auch nicht mehr. Das Logo könnte also wieder hergestellt und in das Lemma eingesetzt werden? Ich sehe kein Urhebergesetz verletzt. Im Übrigen ist der Bierdeckel auch im DDR-Museum ausgestellt: Bieruntersetzer VEB Getränkekombinat mit dem vollkommenen Logo. Grüße 44Pinguine (Diskussion) 17:33, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Flasche Berliner Pilsner
Hier falsch. Löschprüfung wurde bereits angestoßen, wie Du weißt. Dort wurdest Du auch darauf hingeweisen, dass selbstverständlich eine Nachnutzung stattfindet, nämlich hier (Siehe Bild). Und JA, selbstverständlich hat das ganz objektiv Schöpfungshöhe und auch ein unbekannter Designer genießt Urheberrecht. Was eine Museumsausstellung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir gar nicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:45, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das ist hier genau richtig.
Bzgl. der SH würde ich eher dazu tendieren, dass keine solche vorliegt. Der Bär an sich ist wirklich nichts besonderes. Man könnte aus meiner Sicht höchstens argumentieren, dass die Idee schutzwürdig ist, den Bären als Tablettträger zu stilisieren. -- Chaddy · D 17:49, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, wie gut kennst Du Dich mit Schöpfungshöhe und Urheberrecht aus? Wenn Du in diesem Ensemble nur "einfache geometrische Formen" siehst, stimmt irgendwas nicht. Abgesehen davon ist das höchstwahrscheinlich auch als Marke geschützt, schaue gleich nach. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, allein an deinen Ausfuehrungen zu einfachen geometrischen Formen und dem Markenschutz merkt man eindeutig, dass du hier lieber kleine Broetchen backen solltest. --Yellowcard (D.) 12:33, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In diversen Varianten als Marke geschützt, z. B. diese. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:56, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich befasse mich seit ca. 18 Jahren mit dem Thema.
Und es geht bei der Bewertung von SH um weit mehr als nur um "einfachste geometrische Formen". Wir sind hier nicht auf Commons, wo andere (weitaus strengere) Maßstäbe gelten. Im deutschen Recht muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen, eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die wiederum ein gewisses Maß an Individualität voraussetzt. Somit dürfen auch nicht bloß einfach vorbekannte Elemente verwendet werden. Die Darstellung des Bärs (das ist der Berliner Bär) ist so aber prinzipiell seit Jahrhunderten bereits bekannt, auch in anderer Verwendung (Bär (Wappentier)).
Das Markenrecht betrifft uns nicht.
Ich empfehle dir als Lektüre Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. -- Chaddy · D 18:08, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(unsachliches gelöscht. Sorry) —Nobody Perfect (Diskussion) 18:38, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es schadet nie, Jahrzehnte-altes Wissen auch mal wieder aufzufrischen.
Und wenn du meine rechtliche Einschätzung als Belehrung empfindest, kann ich dir leider auch nicht helfen. Genau dafür ist diese Seite nämlich gedacht. -- Chaddy · D 18:29, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) +1 Ob etwas als Marke geschützt ist, interessiert uns nicht und ist bei Beurteilung der SH irrelevant. Wäre man sehr spitzfindig, könnte man im Bären eine menschliche Darstellung sehen, die jahrhunderte altze Bärendarstellung sehe ich als unproblematsch an. Verbleiben nur die 3 Gläser, das sind einfachste Formen - ergo ist das Logo gemeinfrei. Die diskussionslose Löschung war eine grobe Fehlentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:14, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Offensichtlicht erreicht das die für Werkschutz nötige Schöpfungshöhe, sowohl der Bär alleine, als auch erst recht die doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung von Bär und Biergläsern. Das die Figur des Bären seit Menschengedenken bekannt ist, führt nicht dazu, dass die individuelle Umsetzung nicht schutzfähig wäre. sуrcrо.педія 09:23, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn man das ganz spitzfindig weiter führt, dürfte dann auch das Bild mit dem Glas und dem Gläser tragenden Bären (rechts) nicht gemeinfrei sein und muss dann auch gelöscht und aus den Artikeln entfernt werden. Deshalb schließe ich mich auch Chaddys Meinung an. --Der Tom 10:27, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Ping @Tom md:. Hier ists besser als auf der LP. Zur polarisierenden Überschrift: es gab im Vorfeld einen Austausch mit dem Hochlader. Meine persönliche Meinung: der Bär ist in seiner Stilisierung durchaus nicht mit dem Wappentier und dem mit typischer Pose verbundenen Berliner Bären (sondern nur daran orientiert) gleichzusetzen, denn sonst wäre ja jegliche Darstellung einer Umrissfigur (hier: eines Bären) in jeglicher Pose, immer frei. Aber das sehe ich noch als grenzwertig an, da man evtl. historisch ähnlich stilisierte Bären finden könnte. Zwar mögen die Gläser für sich genommen keine Schöpfungshöhe aufweisen, doch in Kombination und der Verschmelzung dreier Gläser mit dem Tablett und die Kellner-Pose sind mehr als die handwerkliche oder einzelne Darstellung von fünf einfachen geometrischen Elementen, so dass ich hier Schöpfungshöhe annehmen würde. Nichtsdestotrotz bin ich hier kein Fachmann, nur erfahren hier.Ich schätze sehr die Aussagen der im BR-Bereich sehr erfahrenen und verdienten Chaddy und syrcro, ebenso die Meinung vom - wie hier - auch manchmal etwas polemisch auftretendem Ralf. Noch bisher zu unbeantworteten Aussagen von 44Pinguine am Anfang: bei unbekannten Designer oder Rechteinhaber tritt keine Gemeinfreiheit ein, vgl. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Ein Schriftzug war im Übrigen in der Datei nicht enthalten. Es wäre schön, wenn vielleicht @Chaddy: und @Syrcro: einen halbwegs gemeinsamen Nenner und damit Konsens finden könnten :) Alternativ findet ja jemand den Designernamen und kann einen Ablauf der Schutzfrist dadurch feststellen. Fürs Protokoll: wdwd hat mit seiner DÜP-Setzung "Freigabe" auch eine mögliche Schutzwürdigkeit angemerkt. -- Quedel Disk 11:53, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nichts genaues weiss man nicht. Es gibt LG/OLG-Urteile aus der letzten Zeit, nach denen man hier recht eindeutig SH annehmen muss, und andere, auf deren Grundlage das in Frage zu stellen ist. Ich denke, dass erstinstanzlich hier fast immer SH zugesprochen werden wuerde, wenn es zu einer Auseinandersetzung kaeme. Dennoch waere ich, das ist meine persoenliche Meinung, dafuer, in diesem Bereich der angewandten Kunst (beschraenkt auf Logos) grosszuegig vorzugehen und voreilige Loeschungen zu unterlassen, wenn immer das noch gerade so vertretbar ist, bis sich die Rechtslage irgendwann wieder etwas deutlicher darstellt. Muesste man sich schwarz/weiss entscheiden, waere ich aber bei SH. --Yellowcard (D.) 12:37, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PS: Eine "Fehlentscheidung" war das aber ganz bestimmt nicht, und bei der Masse an Dateien und DUP-Faellen muessen nunmal schnelle Entscheidungen getroffen werden. Es ist gut, dass wir hier diskutieren, aber jede Kritik an Quedels Entscheidung waere unfair und irrsinnig, egal ob wir dieses Logo final wiederherstellen oder geloescht lassen. Das nur zur Klarstellung. --Yellowcard (D.) 12:39, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PPS: Siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog_Logos und nach Abschluss bitte auch diesen Fall gern dort eintragen. --Yellowcard (D.) 12:48, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hintergrund - Beiwerk? Datei:Zeitungskopf der DGB-Zeitschrift Angestllten-Magazin von 1991.jpg

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Hallo, bei obiger Datei wurde durch Benutzer:XenonX3 DÜP wegen Hintergrundbild gestellt. Das Hintergrundbild ist klar Lichtbild(werk) und somit geschützt. Ich würde hier aber Beiwerksregelung gelten lassen, da das Bild zwar den Gesamteindruck verändert, aber vollkommen irrelevant ist und beliebig ausgetauscht werden könnte. Zudem sind die dargestellten Inhalte des Hintergrundbildes quasi nicht erkennbar. Da sich die Regeln aber geändert haben, hier gerne mal die Meinung der Experten, da es immer mal wieder solche Fälle gibt. -- Quedel Disk 13:43, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Von dem Bild ist doch sowieso nichts Wesentliches erkennbar. Was soll da schützenswert sein? --Magnus (Diskussion) 14:27, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
a) Beiwerk und b) eine absolut von der Realität entkoppelte Diskussion. --Yellowcard (D.) 16:35, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde, dass man das durchaus diskutieren kann, im Ergebnis finde ich die Argumente für die Beiwerksschranke aber überzeugend. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:08, 20. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Beiwerk ist schwierig. Gegenstand der Vervielfältigung ist ein Ausschnitt des Titelblattes der Zeitung als solcher und da sind die Gestaltungsmerkmale des Titelblatts nicht "neben dem eigentlichen Gegenstand" des vervielfältigten Werkes. sуrcrо.педія 09:03, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein. Gegenstand der Vervielfältigung ist der Text mit dem Zeitschriftentitel. Für den Hintergrund gilt, was in Beiwerk#Voraussetzungen vom BGH zitiert wird: ... ist von einer Unwesentlichkeit jedenfalls dann auszugehen, „wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, […] ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird“. und „nach den Umständen des Einzelfalls keine noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist“. Genau das trifft hier zu. --Chianti (Diskussion) 11:00, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Schöpfungshöhe?

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Hallo Urheberrechtsexperten, ich habe gerade diesen Artikel ein wenig überarbeitet, und just als ich den letzten Weblink aus dem Archiv wiederbelebe, stelle ich fest, dass der gesamte Text dort wortwörtlich abgekupfert war. Wie seht Ihr das, lohnt sich der umständliche URV-Prozess, oder hat das Ding ohnehin keine Schöpfungshöhe? Danke & Gruß, --2003:C0:8F39:CA00:5D53:F839:1EBF:4581 00:45, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist in der Tat unproblematisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:41, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Vollzitat einer öffentlichen Erklärung

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Moin. Mir ist aufgefallen, dass bei den Göttinger Achtzehn die Erklärung der lemmagebenden Professoren offenbar im Volltext wiedergegeben ist. Erstellungsjahr des Textes war 1957, es dürfte also noch keiner der Autoren 70 Jahre tot sein. Ich gehe davon aus, dass eine weite Verbreitung zumindest damals im Sinne der Verfasser war und hoffe, dass wohl kaum jemand auf die Idee kommen würde, da urheberrechtlich gegen Wikipedia-Autoren vorzugehen, aber man weiß nie - einige wollen vielleicht ihre Ablehnung der Wikipedia demonstrieren, andere haben vielleicht Urheberrechtserben, die die Erklärung ablehnen oder was auch immer. Was mir auch komisch vorkommt, ist, dass es einfach so eine Überschrift "Text" gibt, und darunter steht halt der Text, etwas eingerückt, ohne Erklärung, außer der Quellenangabe darunter. Man hätte da einen Einleitungssatz erwartet, z.B. "Der Volltext der Erklärung der Göttinger 18 lautete:" oder so. Zumal das ja der Text der Erklärung ist und nicht der Text des Artikelgegenstandes, diese waren "nur" die Verfasser. (Muss man eigentlich in solchen Zitaten alte Rechtschreibung sic-en?) Zurück zur Urheberrechtsfrage: Ist der Text frei oder ist er geschützt? Wer hat da Rechte? Können wir den so zitieren? Oder müsste man das z.B. aufwendiger als Zitat kennzeichnen als hier geschehen? --2003:E4:5F0F:BD00:9557:39E8:12BA:A95C 22:59, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hier ein zweiter Diskussionsbeitrag als Archivierungshilfe, damit der Blödsinn nicht ewig hier stehen bleibt. --2003:E4:5F0F:BD00:FD3C:92E6:4D1B:DDEC 18:46, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Urheberrecht bei alten Passfotos

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Ich würde gerne für meinen Artikel über die Pianistin Alma Weiss dieses Foto verwenden. Das Foto ist Bestandteil eines Antrags für ein US-Visum, der 1938 gestellt wurde. Also ist das Foto im Jahre 1938 oder davor entstanden. Nach meiner Information, erlischt das Urheberrecht bei Fotos, die nicht als "kreativ" einzustufen sind und als sogenannte "Lichtbilder" bezeichnet werden, nach 50 Jahren. Meine Frage: handelt es sich bei dem verlinkten Foto um ein sogenanntes "Lichtbild" und darf ich es bei Wikimedia "gemeinfrei" stellen? Vielen Dank für eure Antwort und viele Grüße - Lost Generation Art (Diskussion) 09:19, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Damals wurden solche Fotos noch in Fotostudios gemacht, mit durchdachter Pose und Lichtsetzung (auch was den Hintergrund angeht). Es ist also kein schlicht geknipstes Foto und daher m.E. ein Lichtbildwerk. --Chianti (Diskussion) 10:49, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Lost Generation Art: Ich würde das auch so sehen; @Chianti gibt meines Wissens gut unsere generelle Haltung in diesen Fällen wieder. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:20, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Chianti @Gnom - Vielen Dank für eure Einschätzung! Die Unterlagen der Hirschfeldbank sind im Leo Baeck Institut archiviert. Wäre eine Veröffentlichung in Wikipedia möglich, mit der Zustimmung des LBI? Viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 11:26, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das LBI ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht Inhaber der dafür erforderlichen Rechte, diese liegen wohl bei Weiss' Erben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:46, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Gnom: Vielen Dank! Damit ist das auch klar und ich weiß, wie ich in Zukunft mit dieser Thematik umzugehen habe. Viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 11:54, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Lost Generation Art: Setz aber wenigstens einen Link auf das Foto in den Abschnitt „Weblinks“, damit es für den Artikel nicht vollständig verloren geht. --Jossi (Diskussion) 12:44, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Jossi: das war meine erste Reaktion !!! Trotzdem Danke und viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 12:50, 23. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Urheberrechte liegen sicher nicht bei Weiss' Erben, sondern wenn dann bei den Erben des Fotografen / der Fotografin --HH58 (Diskussion) 09:30, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@HH58: Ich würde bei so einem Passbild davon ausgehen, dass der Fotograf der abgebildeten Person tatsächlich die umfassenden Nutzungsrechte eingeräumt hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:00, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dies geschah damals in der Regel durch konkludentes Verhalten, durch Aushändigung der Negative. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:08, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
... das in der Regel nicht erfolgte. Üblicherweise hat der Fotograf die Negative behalten. MBxd1 (Diskussion) 22:11, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wie kann ich dieses Foto in die WP bringen?

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Es gibt im Netz ein Porträtfoto, das ich gerne in einem WP-Artikel verwenden würde. Um alles richtig zu machen, habe ich per E-Mail bei dem Urenkel des Abgebildeten († 1928) nachgefragt. Ergebnis:

  • Der Fotograf ist unbekannt.
  • Das Foto entstand „Mitte der 1920er Jahre“, genauer weiß der Urenkel es nicht. Wir bewegen uns also knaop an der 100-Jahre-Grenze.
  • Der Urenkel wäre einverstanden mit der Verwendung des Fotos im Artikel „bei Nennung der Quelle [...-Archiv] und [E-Mail-Adresse]“.

Wie gehe ich nun korrekt weiter damit um? --Maimaid  11:10, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich würde es gemäß Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische_Regelung_für_Bilder,_die_älter_als_120_bzw._100_Jahre_sind in der de-WP mit {{Bild-PD-alt-100}} hochladen. --Chianti (Diskussion) 11:50, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Chianti:
Danke Dir, aber es steht ja nicht fest, ob das Foto wirklich 100 Jahre alt ist... --Maimaid  12:02, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
...brauche ich zusätzlich eine Erklärung des Urenkels (Formblatt)? --Maimaid  12:03, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit der Zahl 100 müssen wir es hier nicht so ganz genau nehmen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:07, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und wir brauchen keine Genehmigung, da davon auszugehen ist, daß keine Rechte an dem Foto mehr existieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:59, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Urenkel behauptet aber, diese zu besitzen. --Maimaid  18:06, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Laienmeinung: Das Urheberrecht hat der Urenkel sicher nicht, da das der Fotograf hatte und der ist unbekannt. Bliebe noch das Recht am eigenen Bild (ist auch vererbbar), das ist aber nicht so eindeutig geregelt und "verblasst" mit der Zeit. Wenn eine Person 1928 verstorben ist und für einen Wikipedia-Artikel relevant, dann könnte es gut sein, dass hier der Schutz nur sehr schwach ausfällt und eine Nutzung ohne Genehmigung möglich wäre. --Naronnas (Diskussion) 18:26, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Randbemerkung: Maimaid schreibt nicht, aus welchem Land die Fotografie ist. In der Schweiz erlischt das Recht am eigenen Bild mit dem Tod des Abgebildeten und ist nicht vererbbar. Gestumblindi 20:36, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank Euch allen!
@Gestumblindi:
Das Foto ist aus Deutschland; interessant, dass es diesbezüglich Unterschiede gibt. Hab wieder was gelernt, danke! --Maimaid  20:54, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gern geschehen. Ich habe den Artikel Recht am eigenen Bild (Schweiz) bei dieser Gelegenheit gleich noch etwas ergänzt. Gestumblindi 22:04, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Recht am eigenen Bild verblaßt in Deutschland in der Regel nach ca. 10 Jahren. Dies gilt fürs gesamte postmortale Persönlichkeitsrecht. Das kann bei sehr bekannten Personen (z. B. Klaus Kinski) auch mal länger ausfallen, bei relativ unbekannten Personen auch kürzer, das ist aber selten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:07, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die pragmatische Regelung bedeutet, dass von Seiten der Wikipedia kein Ärger zu erwarten ist, und dass das Bild vor Löschungen sicher sein sollte. Der Link von Chianti enthält aber auch eine Warnung: Es ist zwar davon auszugehen, dass keine Rechte mehr existieren, sicher ist das aber nicht, nur sehr, sehr unwahrscheinlich. Falls der negative Lottogewinn eintreten sollte, dass doch noch Rechte bestehen und die eingeklagt werden, kann laut der Warnung auch die Person belangt werden, die das Bild hochgeladen hat. Wie das in der Praxis aussehen würde, bleibt abzuwarten, aber ich finde, dass ein gewisses Risiko besteht, über das informiert werden sollte. --Senechthon (Diskussion) 00:21, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten