Wikipedia:Meinungsbilder/Anpassung der Sichtungsregeln

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Dieses MB ist bereits archiviert und sollte daher nicht mehr bearbeitet werden.

Dieses Meinungsbild soll klären, wie künftig das Sichten angewendet werden soll.

Siehe auch:

  • 07.05.–07.06.2008: 
Kriterien für die Sichtung
  • 07.05.–03.08.2008: 
Umfrage zur Bekanntheit des Verfahrens "Gesichtete und geprüfte Versionen"
  • 12.05.–07.09.2008: 
Akzeptanz des neuen Verfahrens «Gesichtete und geprüfte Versionen»
  • 13.07.–29.08.2008: 
Erfahrungen im Testlauf der gesichteten Versionen Seite 1Seite 2Seite 3
  • 04.08.–01.09.2008: 
Meinungsbild: Weiterführung der gesichteten Versionen

Initiator & Unterstützer

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Initiator: Wnme

Unterstützer

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Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls dem Meinungsbild droht, deiner Meinung nach in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen (Stimmberechtigung überprüfen).

  1. -- Ianusius Disk. Beiträge  08:43, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
  2. -- – Freedom Wizard 13:43, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
  3. -- Bergi 20:54, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
  4. --FalconL Dis Bew Akt 19:50, 14. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
    -- Astrobeamer Chefredaktion 20:24, 14. Mär. 2011 (CET) Ich bin mir nicht mehr sicher, ob wir dieses MB überhaupt brauchen.[Beantworten]
    --Koronenland 01:23, 3. Apr. 2011 (CEST) noch keine SB --Wnme Fragen?/ Bew.? 20:58, 3. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
  5. --Goldzahn 16:47, 5. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
  6. --JARU Eingangskorb Feedback? 20:57, 24. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die aktuelle Regel zum Sichten besagt: „Eine gesichtete Version ist eine [...] Version frei von offensichtlichem Vandalismus“. Diese Regel ist allerdings sehr allgemein gehalten und unpräzise, diese soll hiermit konkretisiert werden. Die Problematik beim Sichten ist, dass bisher das Sichten (und der Begriff „offensichtlicher Vandalismus“) Auslegungssache der Sichter ist. Manche sichten nur, wenn die Änderung Quellen enthält, was über das eigentliche Ziel dem Überprüfen von offensichtlichen Vandalismus hinaus geht. Die Folge ist oft, dass diese Änderungen noch lange ungesichtet bleiben. Die Anforderungen der Sichter dürfen auch nicht so hoch sein, dass das Sichten in Prüfen übergeht, was die Aufgabe der geprüften Versionen sein sollte.

Es soll präzisiert werden, in welchen Fällen zukünftig gesichtet werden soll. Da die Anwendung des Begriffs „offensichtlicher Vandalismus“ bisher Auslegungssache ist, ist es nötig eine Liste mit Sichtungseinzelfällen aufzustellen. In einigen Fällen soll das Sichten zukünfig auch die Überprüfung der Belegpflicht beinhalten. In anderen Fällen sollte allerdings entsprechend der ursprünglichen Regel auch konsequent ohne Quelle gesichtet werden, da hier ein versteckter Vandalismus sehr unwahrscheinlich ist. Bei besonders kritischen Änderungen wie z. B bei unbelegten Änderungen von Zahlen und bei gefährdeten Artikeln (z. B bei Personenartikeln) sollte auch entsprechend der jetztigen Praxis auf die Belegpflicht bestanden werden (oder selbst der Wahrheitsgehalt überprüft werden). Grundsätzlich sollte beim Sichten von guten Absichten ausgeganen werden und daher in den meisten Fällen unbelegte Änderungen nicht gleich revertiert werden. Hier ist allerdings wichtig, dass es bei zu viel AGF bei möglichen verdeckten („Guttenberg-Vandalismus“) auch zu Fehlsichtugen kommen kann. Im Zweifelsfall sollte jedoch eher gesichtet werden. Durch die Neufassung der Regel soll das Sichten einfacher und effizienter werden, sodass der aktuell sehr hohe Rückstand deutlich reduziert werden kann.

Folgender Text soll als neue Regel festgeschrieben werden: (basiert teilweise auf GSV/Nachsichtung/Tipps)

Sichten dient dem Erkennen von Vandalismus. In bestimmten Fällen beinhaltet das auch die Überprüfung der Belegpflicht (um verdeckten Vandalismus zu vermeiden). Bei potenziellem Vandalismus wie z. B dem unbelegten Ändern von Zahlen und sonstigen Änderungen in gefährdeten Artikeln (z. B in Personenartikeln) sollen Sichter auf einer Quelle bestehen.

Liste der Sichtungseinzelfälle: (Liste noch unvollständig)

  • Möglicher verdeckter Vandalismus, z. B personenbezogene Änderungen in Personenartikeln zurücksetzen
  • Unbelegte Änderungen von Zahlen: mit Hinweis auf die Belegpflicht zurücksetzen
  • Aktualisierungen oder Ergänzungen nicht zurücksetzen
  • Bei großen Änderungen in einem Artikel ist die Situation häufig eher einer Erst-Sichtung vergleichbar denn einer Nachsichtung, und sollte von erfahrenen Leuten mit entsprechender Fachkenntnis durchgeführt werden. Eventuell hilft es schon, den Artikel auf WP:Gesichtete Versionen/Anfragen mit entsprechendem Hinweis („braucht Medizin-Fachmensch“ o. ä.) einzutragen. In anderen Fällen kann eine Nachfrage auf dem passenden Fachportal zum Erfolg führen.
  • Wurde die Sichtung eines Artikels mit signifikanter Anzahl unbelegter Passagen angefordert, der keinen offenkundigen Vandalismus enthält, ist es häufig am sinnvollsten, einen Qualitätssicherungs-Baustein (zum Beispiel {{Quelle}}) einzusetzen und den Artikel dann erst einmal „vorläufig“ zu sichten. Gegebenenfalls passenden Hinweis („Belege fehlen, bitte verbessern“) an den/die Autoren über ihre Diskussionsseiten geben. Gesichtete Versionen sind kein Ersatz für die Qualitätssicherung.
  • Aktualisierung von Softwareversionen sichten

Grundsätzlich sollten Edits mit angegebenen nachvollziehbaren Grund auch ohne Quelle möglichst als vertrauenswürdig eingestuft werden sichten

Gründe für diese Änderung

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  • Durch die Anpassung der Regel wird für Sichter eindeutiger festgelegt, in welchen Fällen eine Sichtung erfolgen soll.
  • Das Sichten wird dadurch effizienter und kann auch zukünftig schneller erfolgen.

Gründe gegen diese Änderung

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  • Bei zu viel „gehe von guten Absichten aus“ besteht die Gefahr, dass (verdeckter) Vandalismus mitgesichtet wird, oder Sichter nehmen die Regeländerung zum Anlass zu nachlässig zu sichten.
  • Durch die Konkretisierung und Aufteilung in Sichtungseinzelfälle wird das Sichten zu kompliziert und unverständlich für Gelegenheitssichter, wenn diese nicht mit den Regeln vertraut sind.
  • Vermischung von gesichteten und geprüften Versionen
  • Es kommt zu einem signifikanten Anstieg der „Belege fehlen“-Artikel, die kaum noch bewältigt werden können (evtl. schlimmer als die Nachsichtungs-Prokrastination).

Formale Gültigkeit

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Ich nehme dieses MB an

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Ich lehne das MB ab

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Inhaltliche Abstimmung

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Die Abstimmung ist in zwei Teile gegliedert. Wird das Meinungsbild als formal gültig akzeptiert (mehr als 50% der Abstimmer akzeptieren das MB als gültig), wird die bei der inhaltichen Option gewählte Entscheidung (mehr als 50% der Stimmen) umgesetzt. Ansonsten bleibt es beim Status Quo.

Enthaltungen werden nicht zur Gesamtstimmenzahl dazugerechnet.

Pro Änderung

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Kontra Vorschlag

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Erwünscht, aber nicht verpflichtend ist eine Begründung, warum du diesen Vorschlag nicht sinnvoll findest.

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