Wikipedia:Meinungsbilder/Bestimmungen für die Ersatzwahl von Schiedsrichtern

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild sollen Vorgaben für die teilweise Wiederholung von Schiedsgerichtswahlen geschaffen werden.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen in UTC-Zeit, seit dem 14.06.2015, 21 Uhr gilt das Eintragungsdatum der Stimmen).

  1. Luke081515 09:09, 22. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]
  2. --Eichck (Diskussion) 20:42, 12. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Problembeschreibung

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Zurzeit bestehen keine Vorgaben für den Fall, dass durch Schiedsgerichtswahlen nicht alle zur Wahl stehenden Schiedsrichterpositionen besetzt werden können. Laut Wahlordnung werden bei jeder Schiedsgerichtswahl fünf Schiedsrichterpositionen besetzt. Als gewählt gelten Kandidaten, deren Stimmenanzahl von höchstens vier anderen Kandidaten übertroffen wird und notwendigerweise positiv ist. Wenn weniger als fünf Kandidaten diese Bestimmungen erfüllen, ist das Schiedsgericht unterbesetzt und kann im Extremfall handlungsunfähig werden. Aus gegebenem Anlass wird daher folgende Ergänzung der Wahlordnung zur Abstimmung vorgelegt.

Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl ist im Fall der Annahme des Vorschlags am Ende des ersten Abschnitts (vor dem Abschnitt "Laufende Wahl") Folgendes hinzuzufügen
Ersatzwahlen

Anwendung
1) Eine Ersatzwahl ist durchzuführen, wenn in einer Schiedsgerichtswahl nicht alle zur Wahl stehenden Posten besetzt werden können.

Ankündigung und Kandidatensuche
2.1) Eine Seite für die Kandidatensuche soll unmittelbar nach der Feststellung der Notwendigkeit einer Ersatzwahl in der Vorlage:Beteiligen verlinkt werden.
2.2) Die Kandidatensuche dauert 7 Tage.
2.3) Zur Kandidatur berechtigt ist jeder Benutzer, dem das Stimmrecht bei Schiedsgerichtswahlen zukommt.

Wahldurchführung
3.1) Die Ersatzwahl soll 7 Tage nach der Hauptwahl beginnen.
3.2) Die Ersatzwahl dauert 14 Tage.

Wahlmodus
4) Die Wahlseiten jedes Kandidaten sind nach den Bestimmungen für Wahlseiten zu Schiedsgerichtswahlen zu gestalten.

Auswertung
5.1) Kandidaten, deren Stimmdifferenz kleiner als 1 ist, sind auszuscheiden.
5.2) Als gewählt gelten die Kandidaten, deren Rang nach der Differenz zwischen Pro- und Kontrastimmen kleiner oder gleich der Zahl der zu besetzenden Schiedsrichterposten ist.

Amtszeit
7) Die Amtszeit der nachgewählten Schiedsrichter endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden.

  • Durch den Vorschlag ist gewährleistet, dass das Schiedsgericht stets vollständig besetzt ist.

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag. Für diesen kann mit Pro oder Kontra gestimmt werden.

Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags

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