Wikipedia:Meinungsbilder/LD-2 statt LP
Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.
Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unterMit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob zukünftig die Löschprüfung (WP:LP) durch eine neuerliche Löschdiskussion (LD-2) ersetzt werden soll.
Initiatoren und Unterstützer
[Quelltext bearbeiten]Initiatoren Graf Umarov (Diskussion) 08:09, 18. Jan. 2017 (CET)
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinun gsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
- …
Hintergrund und Problembeschreibung
[Quelltext bearbeiten]In letzter Zeit häufen sich im Löschverfahren Neuanträge auf schon mal administrativ behaltene Artikel. Zum Teil werden diese aus der Löschprüfung, oder im Rahmen einer Vandalismusmeldung dorthin verwiesen, viele aber auch einfach per neuerlichen Löschantrag eingestellt. Man kann diese eigentlich regelwidrigen Anträge nicht entfernen, da der Entfernung widersprochen wird, und ein solcher Widerspruch faktisch immer Bestand behält. Aktuelles Beispiel LA zum Artikel Maillingerstraße
Hierbei ergeben sich aber nun folgende Probleme:
- Unterschiedliche Regeln und Adminendscheide widersprechen sich im Ergebnis
- Man kann nicht im Rahmen eines neuerlichen Ermessens jetzt löschen, denn man müsste dazu das gleiche Ermessen nutzen welches der Admin damals auch hatte. Liegt aber eine Entscheidung innerhalb eines Ermessens, ist sie nicht anfechtbar. Gemäß aktuell gültiger Regeln sowieso nur in einer Löschprüfung. Wie soll ein Admin dann löschen, ohne seine Adminrechte zu missbrauchen? Hierfür bräuchte es eine entsprechende Regeländerung, die nur ein Meinungsbild legitimieren kann.
Dieses Meinungsbild soll bestehende Konflikte lösen, indem es neuerliche Löschverfahren legitimiert oder eindeutig ablehnt.
Vorschläge
[Quelltext bearbeiten]Die Löschprüfung wird ersetzt durch ein neuerliches Löschverfahren
Ein neuerliches Löschverfahren wird ausdrücklich für unzulässig erklärt
Alle Regeln sollen bleiben wie sie sind
Pro
[Quelltext bearbeiten]- Entfall einer Funktionsseite
- Leichteres Anpassen der Wikipedia auf Mainstream
- Vereinfachung des Regelwerks
- Auflösung von real existierenden Widersprüchen
…
Kontra
[Quelltext bearbeiten]- Verhindert einfaches Schnellöschen von Widergängern
- Entwertet Adminentscheidungen
…
Auswertung
[Quelltext bearbeiten]Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
- Inhaltliche Abstimmung
- Unter den drei Vorschlägen muss ausgewählt werden. Der Vorschlag mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit) gilt als angenommen, sofern er doppelt so viele Stimmen erhalten hat, wie der für den Status Quo (Vorschlag: Alle Regeln sollen bleiben wie sie sind). Mehrfache Stimmvergabe im inhaltlichen Teil ist eine ungültig Stimmabgabe.
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Formale Gültigkeit
[Quelltext bearbeiten]Ich nehme das Meinungsbild an
[Quelltext bearbeiten]- …
Ich lehne das Meinungsbild ab
[Quelltext bearbeiten]- …
Enthaltung bezüglich der Annahme
[Quelltext bearbeiten]- …
Inhaltliche Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Die Löschprüfung wird ersetzt durch ein neuerliches Löschverfahren
[Quelltext bearbeiten]- …
Ein neuerliches Löschverfahren wird ausdrücklich für unzulässig erklärt
[Quelltext bearbeiten]- …
Alle Regeln sollen bleiben wie sie sind
[Quelltext bearbeiten]- …
Enthaltung bezüglich des Vorschlags
[Quelltext bearbeiten]- …
Ergebnis
[Quelltext bearbeiten]…
Diskussion
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