Wikipedia:Meinungsbilder/Mehrheiten bei Sperrprüfung

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Dieses Meinungsbild befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Community eine Benutzersperrung aufheben kann.

Ausgangssituation

Laut der Leitlinien für Sperranträge (Punkt 6) können auf Wikipedia:Benutzersperrung zwar Entsperranträge gestellt werden, jedoch ist das genaue Verfahren nicht festgelegt. Bisher gab es verschiedene Ansätze, um eine bestehende Sperre per Meinungsbild überprüfen zu lassen:

Verfahren Zeitraum Ansatz
Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/Negerfreund Februar/März 2006 Nachträglich durchgeführtes reguläres Sperrverfahren. Der Sperrantrag verfehlte die 2/3-Mehrheit, weswegen die Sperre aufgehoben wurde.
Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/Hans Bug 4 Juni 2006 Nachträglich durchgeführtes reguläres Sperrverfahren. Der Sperrantrag erreichte die 2/3-Mehrheit, weswegen die Sperre nicht aufgehoben wurde.
Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/WR/2 Dezember 2006 Entsperrantrag von Hei_ber („Ich strebe die Überprüfung an, da ich die genannten Vergehen für eine dauerhafte Sperrung als unzulänglich erachte.“) der bei einem Pro-Stimmen-Anteil von mindestens 2/3 erfolgreich sein soll. 82 pro Sperrung, 47 contra Sperrung.
Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/Entsperrung MoTi2 Januar 2007 Entsperrantrag, der bei einem Pro-Stimmen-Anteil von mehr als 1/3 hätte erfolgreich sein sollen. Das Verfahren wurde wegen dieser Regelung ablehnt, weswegen die Sperre nicht aufgehoben wurde.
Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/Der Stachel Oktober 2007 Entsperrantrag ohne Bestimmungen zur Auswertung. Mehrheit war gegen die Entsperrung, weswegen die Sperre nicht aufgehoben wurde.
Wikipedia:Benutzersperrung/Archiv/Benutzerentsperrung Brummfuss Juli 2008 Entsperrantrag, der bei einem Pro-Stimmen-Anteil von mindestens 2/3 erfolgreich sein soll. Beabsichtigt wurde ein besonderer „Freispruch“. Diese neue Quote stiess auf Ablehnung (Verfahren ungültig). Der Delinquent wurde jedoch vom sperrenden Admin entsperrt, weil sich mindestens 1/3 gegen die Sperrung ausgesprochen hatte.

Die beiden vertretenen Meinungen:

  • Ansicht 1: Ein Entsperrverfahren ist lediglich ein nachträglicher Sperrantrag. Damit die Sperrung bestehen bleiben soll, müssen ⅔ der Benutzer für die Sperre stimmen. Dies entspricht dem etablierten Benutzersperrverfahren.
  • Ansicht 2: Ein Entsperrverfahren ändert den Status quo und muss daher von einer Mehrheit der Benutzer unterstützt werden. Wendet man die Sperrleitlinien analog an, müssen ⅔ der Benutzer für die Entsperrung stimmen, damit die Sperre aufgehoben wird.

Lösungsvorschläge

Es stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Option 1 (Ansicht 1 – Zweidrittelmehrheit): Eine administrative Sperre gilt als bestätigt, wenn im Entsperrverfahren mindestens 2/3 der Benutzer für die Beibehaltung der Sperre stimmen.
  • Option 2 (Ansicht 2 – Eindrittelminderheit): Eine administrative Sperre gilt als bestätigt, wenn im Entsperrverfahren mindestens 1/3 der Benutzer für die Beibehaltung der Sperre stimmen.
  • Option 3 (einfache Mehrheit): Eine administrative Sperre gilt als bestätigt, wenn im Entsperrverfahren mindestens 50% der Benutzer für die Beibehaltung der Sperre stimmen.