Wikipedia:Meinungsbilder/Offenlegungspflicht für bezahlte oder beauftragte Wikipedia-Benutzer

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Die Vorbereitung dieses Meinungsbilds ist eingeschlafen. --Martina Disk. 20:12, 3. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen für "Bezahlte Beiträge ohne Offenlegung" in der deutschsprachigen Wikipedia geändert oder abgeschafft werden sollen.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer
  1. --EH (Diskussion) 19:42, 11. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
  2. --Marianne 22:53, 13. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
  3. -- Prinzipiell wünschenswert, wobei natürlich fraglich ist wie viele Bezahlte sich daran halten werden --zenwort (Diskussion) 00:37, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
  4. --Andreas JN466 10:17, 7. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
  5. --09:04, 10. Aug. 2015 (CEST)

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

Zum Start: Datum und Zeit für die Stimmberechtigung korrigieren!

In einer Umfrage „Bezahlte Benutzer“ von Februar bis April 2013 hatte sich eine sehr deutliche Mehrheit dafür ausgesprochen, die bezahlte Mitarbeit in der Wikipedia grundsätzlich zu erlauben. Es bestand keine Einigkeit in Bezug auf konkrete Rahmenbedingungen oder Regelungen dieser Mitarbeit.

Ein Meinungsbild „Umgang mit bezahltem Schreiben“ war im Oktober 2013 von der Mehrheit (103:70) aus formellen Gründen abgelehnt worden. Die inhaltiche Abstimmung hatte keine Gültigkeit.

Aktueller Zustand

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Offenlegungspflicht für bezahlte Beiträge

Im Juni 2014 wurden die Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation ergänzt um den Abschnitt "Bezahlte Beiträge ohne Offenlegung".

Benutzer, die für ihre Beiträge eine Vergütung in Form von Geld, Waren oder Gegenleistung erhalten oder erwarten, müssen ihre Arbeitgeber, ihre Kunden (Auftraggeber) und ihre eigene Zugehörigkeit offenlegen. Die Offenlegung muss in der Zusammenfassungszeile, auf der Diskussionsseite zum bezahlten Beitrag oder auf der eigenen Benutzerseite erfolgen.

Bei Art und Höhe der Bezahlung machen die Nutzungsbedingungen keine Unterscheidung. Die Offenlegungspflicht gilt also gleichermaßen z.B. bei Erhalt einer Ehrenamtspauschale, eines Praktikantenentgelts, Minijobs, Auftragshonorars, Teil- oder Vollzeitgehalts und ausdrücklich auch für „Wikipedian in Residence“ (vgl. FAQ).

Jedes Wikimedia-Projekt darf eine alternative Richtlinie zur Offenlegung bezahlter Bearbeitungen formulieren, die die Bedingungen der Offenlegung präzisiert, einschränkt oder die Offenlegungspflicht gänzlich aufhebt (Liste bisheriger Alternativ-Richtlinien).

Benutzerverifizierung

Die Koordination des Verfahrens Wikipedia:Benutzerverifizierung erfolgt über die Seite Benutzernamen-Ansprachen. Mittlerweile sind 18.591 Wikipedia-Benutzerkonten verifiziert (abzüglich zwei Meta-Seiten). Verifizierte Konten werden auf der zugehörigen Benutzerseite mit der Vorlage {{Benutzerkonto verifiziert}} gekennzeichnet, die zwischen „Organisation“ und „Privatperson“ unterscheidet.

Die Verifizierung soll verhindern, „dass Unbefugte unter dem Namen einer Organisation, eines bekannten Produktes oder einer berühmten Persönlichkeit in Wikipedia auftreten“. Außerdem soll die Verifizierung die Transparenz erhöhen, „indem Unternehmen und bekannte Personen für andere Benutzer auch unmittelbar als solche zu erkennen sind“. Eine eventuelle Bezahlung spielt hierbei keine Rolle.

Falls die Benutzerverifizierung nicht erfolgt, kann ein Account wegen potenziell missbräuchlicher Namensnutzung gesperrt werden. Aktuell sind 8.586 Wikipedia-Benutzerkonten (abzüglich 1 Vorlage) wegen nicht erfolgter Verifizierung gesperrt.

Problembeschreibung

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1. Fehlende projektinterne Regelungen

Es gibt bislang keine Absprachen, ob und wie die Offenlegungspflicht in der deutschsprachigen Wikipedia umgesetzt werden soll.

2. Zwingende Benutzerverifizierung bei bezahlten Beiträgen

Mit Einführung der Offenlegungspflicht für bezahlte Beiträge ist die Benutzerverifizerung quasi verpflichtend geworden. Anderenfalls droht Konten mit (mutmaßlich) bezahlten Beiträgen eine Sperre - entweder wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen oder wegen potenziell missbräuchlicher Namensnutzung.

3. Praxistauglichkeit des Kriteriums "Bezahlung"

Ob ein Benutzer für seine Beiträge bezahlt wird, ist in der Regel nicht prüfbar. In Bezug auf einen potenziellen Interessenkonflikt besteht zudem kein Unterschied zwischen bezahlten Benutzern und solchen, die unbezahlt, aber beauftragt zu Wikipedia beitragen, etwa als unentgeltlicher Praktikant (in einem Unternehmen, Verein, Museum, einer Partei, Bildungseinrichtung etc.) oder als ehrenamtllicher Amts- und Funktionsträger einer Organisation (Aufsichtsrat, Vorstand, Sprecher etc.). Auch ob zum Beispiel ein Praktikumszeugnis als "Gegenleistung" im Sinne der Nutzungsbedingungen gilt und damit die Mitwirkung als Praktikant offenlegungspflichtig ist, ist ungeklärt.

4. Widersprüche zu projektinternen Abläufen

Die Nutzungsbedingungen in Bezug auf bezahlte Beiträge sind nicht mit unserem projektinternen Verfahren zur Benutzerverifizerung (auf der Benutzerseite) koordiniert und widersprechen teilweise unseren Konventionen.

In allen drei derzeit angebotenen Varianten der Offenlegung (Benutzerseite, Artkeldiskussionseite, Zusammenfassungszeile) erfolgen zusätzlich Benutzeransprachen mit der Bitte um Verifizierung, um einen Namensmissbrauch auszuschließen. Bei nicht durchgeführter Verifizierung kann weiter eine Sperre erfolgen.

Es ist fraglich, welche der drei Orte , die in den Nutzungsbedingungen für eine Offenlegung bezahlter Beiträge angeboten werden, tatsächlich sinnvoll und erwünscht sind.

  • Zweck der Zusammenfassungszeile ist, Art und Inhalt einer Änderung in der Versionsgeschichte und in Beobachtungslisten ersichtlich zu machen. Den Nutzungsbedingungen zufolge könnte hier jetzt zum Beispiel ein Agenturmitarbeiter zusätzlich auf seine Rolle als Arbeitnehmer, den Namen seines Arbeitgebers und den des beauftragenden Kunden hinweisen. Ohne projekteigene Alternativ-Richtlinie zur Offenlegungspflicht wäre Hilfe:Zusammenfassung und Quellen entsprechend anzupassen.
  • Ungeklärt ist, wie Hinweise auf bezahlte Beiträge auf der Diskussionsseite eines Artikels erfolgen sollen (Fließtext? Baustein?) und ob diese Hinweise archiviert werden sollen oder nicht.

Lösungsansatz

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Dieses Meinungbild fragt die Community, ob sie eine projektinterne Alternativrichtlinie zur Offenlegungspflicht formulieren will. Mit einer von den Nutzungsbedingungen abweichenden Richtlinie kann entweder die aktuelle Offenlegungspflicht an den Projektbedarf angepasst oder aber ganz abgeschafft werden. Dieses Meinungsbild macht Vorschläge für beide Optionen.

Für eine angepasste Offenlegungsrichtlinie bietet das Meinungsbild ein alternatives Kriterium an: Es löst sich von dem formalen Kriterium Bezahlung und schlägt statt dessen das inhaltliche Kriterum Beauftragung oder Weisung (durch eine andere Person oder durch eine Organisation) vor.

Mit solchen „Auftragskonten“, „Organisationskonten“ sind Benutzerkonten gemeint, die vertraglich, weisungs- oder auftragsgebunden in Wikipedia mitarbeiten, beispielsweise als Mitarbeiter eines Unternehmens, Vereins, Dachverbands, Museums, wissenschaftlichen Instituts, einer Stadtverwaltung oder Partei usw. Außerdem zählt hierzu jede Form der von Dritten - einer Organisation oder einer Persönlichkeit - beauftragten oder anderweitig vertraglich gebundenen Wikipedia-Mitarbeit. Dies trifft am ehesten auf eine Werbeagentur oder einen als Freiberufler beauftragten Autor (Einzelunternehmer) zu. Aufgrund der Weisungs- oder Auftragssituation ist davon auszugehen, dass diese Wikipedia-Mitarbeit auf einer inhaltlichen Absprache mit der Organisation oder Persönlichkeit beruht, in deren Namen oder Auftrag die Beiträge erfolgen.

Dagegen sind „Einzel-Konten“, „Privatkonten“, „Ein-Personen-Konten“ bei ihrer inhaltlichen Mitarbeit nicht gegenüber Dritten gebunden. Dies sind Wikipedia-Benutzerkonten, die unter einem Pseudonym oder einem Klarnamen angemeldet sind und von einer Person in eigener Sache und ohne Auftrag Dritter genutzt werden. Hierzu zählen auch bekanntere Wissenschaftler, Politiker, Autoren, Musiker usw., die möglicherweise in einem Artikel in der Wikipedia thematisiert werden. Das Konto kann verifiziert sein oder nicht. Diese Personen können, müssen aber nicht bei der Wikipedia-Mitarbeit einem Interessenkonflikt unterliegen. Für diese Wikipedia-Konten soll sich nichts durch dieses Meinungsbild ändern.

Außerdem schlägt das Meinungsbild - für den Fall der grundsätzlichen Annahme einer angepassten Offenlegungsrichtlinie - die vorrangige Offenlegung auf der Benutzerseite vor und koordiniert sie so mit dem etablierten Verfahren der Benutzerverifizerung.

Alternativ zu einer Präzisierung der derzeitigen Offenlegungspflicht kann sie mit diesem Meinungsbild komplett abgeschafft werden. Argumente hierfür wären etwa, dass die Offenlegungspflicht gegen WP:ANON verstößt. Es nicht zudem nicht prüfbar und damit auch nicht kontrollierbar, ob Beiträge bezahlt, angewiesen und/oder beauftragt sind. Daher wird die Offenlegung in der Praxis ohnehin nur von denjenigen Accounts erfolgen, die bereit sind, transparent zu arbeiten. Die Benutzerverifizierung genügt, um eventuelle nicht-neutrale Auftragsbeiträge zu kontrollieren.

Folgende Vorschläge sollen zur Abstimmung gestellt werden:

Vorschlag 1: Offenlegungspflicht anpassen

Die Gemeinschaft der deutschsprachigen Wikipedia macht von der Möglichkeit Gebrauch, von den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation in Bezug auf die „Bezahlte Beiträge ohne Offenlegung“ abzuweichen und eine alternative Richtlinie zur Offenlegung festzulegen.

Die Offenlegungspflicht soll für die deutschsprachige Wikipedia folgendermaßen angepasst werden:

Teilvorschlag 1a: Offenlegungspflicht für Organisations- und Auftragsaccounts
„Ein Benutzer, der im Namen, auf Weisung oder im Auftrag einer Organisation oder einer anderen Person Beiträge in der Wikipedia leistet, muss dies offenlegen.
Bei einer Organisation kann es sich zum Beispiel um ein Unternehmen, einen Verein, ein Museum, eine Ausbildungseinrichtung, Regierungsstelle, Musikband, Partei usw. handeln. Bei einer anderen Person kann es sich z.B. um einen Politiker, Musiker, Buchautor, Regisseur, Kleinunternehmer usw. handeln.
Ein Benutzer, der für eine Agentur (PR-, Marketing-, Werbeagentur etc.) oder anderweitig auf Kundenauftrag Beiträge in Wikipedia leistet, muss zusätzlich den Auftraggeber (Kunden) offenlegen, für den er zu Wikipedia beiträgt.
Diese Offenlegungspflicht für vertrags-, weisungs- oder auftragsgebunde Mitwirkung ist unabhängig von einer eventuellen Vergütung für Wikipedia-Beiträge. Sie gilt auch für Benutzer, die unentgeltlich - zum Beispiel im Rahmen eines Praktikums oder Ehrenamts - auf Weisung oder im Auftrag einer Organisation oder Person zu Wikipedia beitragen. Es muss nicht offengelegt werden, ob oder in welcher Höhe ein Entgelt oder eine anderweitige Vergütung für diese Wikipedia-Beiträge geleistet wurde oder erwartet wird.“

Teilvorschlag 1b: Offenlegung auf der Benutzerseite
„Die Offenlegung muss auf der Benutzerseite stattfinden. Um Namensmissbrauch auszuschließen, muss eine Benutzerverifizierung für die Organisation und ggf. den beauftragenden Kunden erfolgen.
Ein zusätzlicher Hinweis ist erwünscht auf jeder Diskussionsseite derjenigen Wikipedia-Seiten, zu denen weisungs- bzw. auftragsgebunden beigetragen wird.
Eine Offenlegung in der Zusammenfassungszeile ist nicht erwünscht.“

Vorschlag 2: Offenlegungspflicht abschaffen

Die Gemeinschaft der deutschsprachigen Wikipedia macht von der Möglichkeit Gebrauch, von den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation in Bezug auf „Bezahlte Beiträge ohne Offenlegung“ abzuweichen und eine alternative Richtlinie zur Offenlegung folgendermaßen festzulegen:

„Die in den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation festgelegte Offenlegung für bezahlte Beiträge ist in der deutschsprachigen Wikipedia nicht erforderlich.“

Bedingungen der Abstimmung und Auswertung

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Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer (Stimmberechtigung überprüfen).

Zum Start Datum und Zeit für die Stimmberechtigung korrigieren!

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Teile:

Formale Gültigkeit

Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die inhaltliche Abstimmung keine Gültigkeit.

Es kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden.

Wer über die formale Gültigkeit mit „Kontra“ abstimmt, kann dennoch an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.

Inhaltliche Abstimmung

Zur inhaltlichen Abstimmung steht die Frage, ob die Nutzungsbedingungen zur Offenlegungspflicht bei bezahlten Beiträgen mit einer projektinternen Richtlinie zur Offenlegung geändert oder abgeschafft werden sollen.

Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat zu jedem Vorschlag eine Stimme. Jedoch können zu den Teilvorschlägen 1a und 1b nur diejenigen Benutzer abstimmen, die den Vorschlag 1 (Offenlegungspflicht anpassen) grundsätzlich angenommen haben.

Es kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden.

  • Vorschlag 1 (Offenlegungspflicht anpassen): Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung.
  • Teilvorschlag 1a (Offenlegungspflicht für Organisations- und Auftragsaccounts): Hier darf nur abstimmen, wer für Vorschlag 1 (pro) abgestimmt hat. Es können nicht beide Teilvorschläge (1a und 1b) abgelehnt werden. Wer beide Teilvorschläge ablehnt, kann dies bereits durch Ablehnung des Vorschlags 1 tun.
  • Teilvorschlag 1b (Offenlegung auf der Benutzerseite): Hier darf ebenfalls nur abstimmen, wer für Vorschlag 1 (pro) abgestimmt hat. Es können nicht beide Teilvorschläge (1a und 1b) abgelehnt werden.
  • Vorschlag 2 (Offenlegungspflicht abschaffen): Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung.

Für die Auswertung der inhaltlichen Teilabstimmungen bestehen unterschiedliche Mehrheitsanforderungen:

  • Teilvorschlag 1a (Offenlegungspflicht für Organisations- und Auftragsaccounts): Zur Annahme genügt eine einfache Mehrheit der hierzu Abstimmenden (sofern Vorschlag 1 angenommen wurde).
  • Teilvorschlag 1b (Offenlegung auf der Benutzerseite):Zur Annahme genügt eine einfache Mehrheit der hierzu Abstimmenden (sofern Vorschlag 1 angenommen wurde).

 Info: Zu möglichen Teilergebnissen und strategischen Stimmabgaben:

  • Die Vorschläge 1 und 2 (Offenlegungspflicht anpassen versus Offenlegungspflicht abschaffen) schließen sich gegenseitig aus. Es ist erlaubt, aber inhaltlich nicht sinnvoll, beide Vorschläge anzunehmen.
Falls aufgrund widersprüchlichen Abstimmverhaltens beide Vorschläge eine Zweidrittelmehrheit erreichen, bleibt der Status Quo bestehen (= Nutzungbedingungen, 4. Unterlassen bestimmter Handlungen: „Bezahlte Beiträge ohne Offenlegung“).
  • Werden beide Vorschläge (1 und 2) abgelehnt, bleibt der Status quo ebenfalls bestehen.
  • Beide Teilvorschläge 1a und 1b (Offenlegungspflicht für Organisations- und Auftragsaccounts, Offenlegung auf der Benutzerseite) können angenommen werden.
  • Falls nur der Teilvorschlag 1a eine Mehrheit erreicht, wird die derzeitige Offenlegungspflicht für bezahlte Benutzer ausgedehnt auch auf unbezahlte „Organisations- und Auftragskonten“. Die Offenlegung kann dann weiter auf der Benutzerseite, auf einer Diskussionsseite oder in der Zusammenfassungszeile erfolgen.
  • Falls nur der Teilvorschlag 1b eine Mehrheit erreicht, gilt die Offenlegungspflicht weiter nur für bezahlte Beiträge; die Offenlegung muss dann aber auf der Benutzerseite erfolgen (Hinweise auf Diskussionsseiten zusätzlich erwünscht, in der Zusammenfassungszeile nicht erwünscht).
Enthaltungen

Sowohl in der Abstimmung über die formale Gültigkeit als auch in den inhaltlichen Abstimmungen besteht die Möglichkeit einer ausdrücklichen Stimmenthaltung. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen und werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.

Formale Gültigkeit

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Pro – Ich nehme das Meinungsbild an

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Kontra – Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme des Meinungsbildes

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Inhaltliche Abstimmung

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Pro 1 – Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags 1 (Offenlegungspflicht anpassen)

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Kontra 1 – Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags 1 (Offenlegungspflicht anpassen)

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags 1 (Offenlegungspflicht anpassen)

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Pro 1a – Ich bin für die Umsetzung des Teilvorschlags 1a (Offenlegungspflicht für Organisations- und Auftragsaccounts)

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Hinweis: Hier darf nur abstimmen, wer Vorschlag 1 zugestimmt hat.

Kontra 1a – Ich bin gegen die Umsetzung des Teilvorschlags 1a (Offenlegungspflicht für Organisations- und Auftragsaccounts)

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Hinweis: Hier darf nur abstimmen, wer Vorschlag 1 zugestimmt hat. Es können nicht beide Teilvörschläge abgelehnt werden.

Pro 1b – Ich bin für die Umsetzung des Teilvorschlags 1b (Offenlegung auf der Benutzerseite)

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Hinweis: Hier darf nur abstimmen, wer Vorschlag 1 zugestimmt hat.

Kontra 1b – Ich bin gegen die Umsetzung des Teilvorschlags 1b (Offenlegung auf der Benutzerseite)

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Hinweis: Hier darf nur abstimmen, wer Vorschlag 1 zugestimmt hat. Es können nicht beide Teilvörschläge abgelehnt werden.

Enthaltung bezüglich des Teilvorschlags 1b (Offenlegung auf der Benutzerseite)

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Pro 2 – Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags 2 (Offenlegungspflicht abschaffen)

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Kontra 2 – Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags 2 (Offenlegungspflicht abschaffen)

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags 2 (Offenlegungspflicht abschaffen)

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