Wikipedia:Meinungsbilder/RK Unternehmen auf reale Standards stützen
Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.
Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unterMit diesem Meinungsbild sollen die Relevanzkriterien für Unternehmen auf in der Realität verwendete Kriterien gestützt werden. Damit sollen sie bei den WP-Autoren eine höhere Akzeptanz erhalten und Löschdiskussionen über Unternehmensartikel verringert oder zumindest vereinfacht werden.
Initiatoren und Unterstützer
[Quelltext bearbeiten]- Initiator
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
- -SteEis (Diskussion | Bewertung | Beiträge) 20:53, 13. Nov. 2016 (CET)
- --Manorainjan 23:41, 13. Nov. 2016 (CET)
- --Yanikor (Diskussion) 07:15, 14. Nov. 2016 (CET)
- --T§ ··· DISK. 16:56, 27. Nov. 2016 (CET)
- --Kenny McFly (Diskussion) 00:01, 19. Dez. 2016 (CET)
- --Ijbond (Diskussion) 09:39, 19. Dez. 2016 (CET)
- --ObersterGenosse (Diskussion) 16:39, 22. Dez. 2016 (CET) Na, mal wieder die RKU gefällig? Ich bin immer dabei! ABSENKEN!
- --TheRandomIP (Diskussion) 19:40, 22. Dez. 2016 (CET)
- --Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 20:35, 22. Dez. 2016 (CET)
- --Flyingfischer (Diskussion) 15:11, 21. Jan. 2017 (CET)
- -- Triple C 85 |Diskussion| 08:54, 2. Mai 2021 (CEST)
Hintergrund
[Quelltext bearbeiten]Relevanzkriterien für Unternehmen (RKU) wurden erstmalig im August 2005 aufgestellt. Änderungen erfolgten u.a. im Oktober 2005 und nach dieser Diskussion im Januar 2006. Mit dieser Änderung wurden u.a. die geforderten Mitarbeiterzahlen von zuvor 10.000 im deutschsprachigen Raum oder 100.000 weltweit auf 1.000 gesenkt.
Die RKU gehören zu den umstrittensten RK überhaupt: Seit deren Einführung hat es mehr als 70 (!) Diskussionen über sie gegeben. Die letzte wurde im Oktober 2016 begonnen, ohne dass es bei einer dieser Diskussionen zu einer einvernehmlichen Änderung kam. In der letzten Zeit hat es außerdem verschiedene Meinungsbilder (23.07.2015, 29.02.2016, 15.06.2016, 24.06.2016) und Meinungsbildentwürfe (z.B. 18.05.2014, 30.08.2016) zum Thema RK Unternehmen gegeben, von denen keines erfolgreich war.
Die immer wiederkehrenden Diskussionen zeigen, dass über die derzeitige Fassung der RKU kein zufriedenstellender allgemeiner Konsens besteht.
Derzeitige Relevanzkriterien für Unternehmen
[Quelltext bearbeiten]Die Relevanzkriterien für Unternehmen lauten derzeit (... 2 externe Links entfernt):
Wirtschaftsunternehmen
Als relevant für einen enzyklopädischen Eintrag gelten Unternehmen, die:
- mindestens 1000 Vollzeitmitarbeiter haben oder
- einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (... umrechnen) vorweisen oder
- an einer deutschen Börse im regulierten Markt oder in einem gleichwertigen Börsensegment in anderen Staaten gehandelt werden oder
- mindestens 20 Betriebsstätten im Sinne von Art. 5 OECD-MA DBA (... Onlineversion) besitzen (damit sind eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen, Ladengeschäfte eingeschlossen, nicht jedoch unabhängige Handelsvertreter oder Vertriebspartner) und dabei (als Gesamtunternehmen) wenigstens einer Großen Kapitalgesellschaft entsprechen (etwa im Sinne § 267 dHGB, § 221 öUGB) oder
- bei einer relevanten Produktgruppe oder Dienstleistung eine marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle haben (unabhängige Quelle erforderlich) oder
- eines dieser Kriterien historisch erfüllten.
Kritik der aktuellen Relevanzkriterien
[Quelltext bearbeiten]Die derzeitigen RK bestehen aus einem Sammelsurium von mehr oder weniger willkürlich zusammengestellten Regeln und stehen damit im Widerspruch zum Grundsatz des neutralen Standpunkts. Ein derart grundlegendes Regulativ, das über Sein oder Nichtsein von Artikeln entscheidet, sollte dagegen auf in der Realität üblichen Standards basieren.
Die Relevanzschwelle von 100 Mio € Umsatz/1.000 Mitarbeitern wurde ad hoc ohne weitere Begründung festgelegt, eine solche Grenze gibt es weder in der Wirtschaftswissenschaft noch in amtlichen Statistiken. Es ist nicht erkennbar, wie die damaligen RK-Diskutanden auf die Zahlen 100 Mio/1.000 gekommen waren. Deren einziger "Vorteil": Es sind schön runde Beträge.
Die Mitarbeiter-Umsatz-Werte sind in sich nicht konsistent: 2013 hat in Deutschland ein Mitarbeiter durchschnittlich einen Jahresumsatz von ca. 223.000 € erwirtschaftet.[1] Daraus ergeben sich folgende
- Durchschnittliche Mitarbeiter-Umsatz-Korrelationen
Mitarbeiter | Jahresumsatz |
---|---|
1 | 223.000 € |
450 | 100.000.000 € |
1000 | 223.000.000 € |
Die RK enthalten in diesem Punkt somit eine merkwürdige Schieflage: Betrachtet man das Merkmal Mitarbeiter, muss ein Unternehmen im Schnitt mehr als doppelt so groß sein um automatisch Relevanz zu erlangen, als wenn man das Merkmal Umsatz betrachtet. Hierfür gibt es keinen sachlichen Grund.
Warum es unter Relevanzgesichtspunkten wesentlich sein soll, ob ein Unternehmen seine Leistung an einem oder 20 Standorten erbringt, ist nicht ersichtlich.
Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Umsatzes je Mitarbeiter gelten nach den aktuellen RK im wesentlichen nur solche Großunternehmen als nicht automatisch relevant, bei denen es sich um nicht börsennotierte Familienunternehmen mit 250 bis etwa 500 Mitarbeitern handelt, die ihre Wertschöpfung an weniger als 20 Standorten erbringen.
Familienunternehmen arbeiten personalintensiver als kaptialmarktorientierte Unternehmen (in Deutschland liegt der Anteil der Familienunternehmen an der Gesamtbeschäftigung bei 53-56%, am Gesamtumsatz dagegen nur bei 44-48%[2]). Dies ergibt eine sachlich nicht begründbare Ungleichbewertung der aktuellen RK zu Lasten der Familienunternehmen. Für den interessierten Leser ist ein nicht-familiengeführtes börsennotiertes Unternehmen nicht automatisch relevanter als ein gleich großes nicht notiertes Familienunternehmen, wenn es ihm z.B. um dessen Geschichte oder seine Produkte geht.
Die derzeitigen RK setzen bei der sehr kleinen (0,2%) Gruppe der Großunternehmen die Anforderungen zunächst sehr hoch (1.000 MA, 100 Mio Umsatz), um sie dann etwas willkürlich für einige wieder herabzusetzen (Betriebsstätten, Börsennotierung, Spezialkriterien für bestimmte Branchen). Dagegen bleiben die Anforderungen für die 99,8% KMU (marktbeherrschende Stellung, innovative Vorreiterrolle) eher vage. Dadurch kommt es immer wieder zu ausufernden Diskussionen, in denen z.B. über das Vorliegen einer innovativen Vorreiterrolle gestritten wird.
Vorschlag
[Quelltext bearbeiten]Unternehmen
- Allgemeines
- Großunternehmen sind relevant. Der Status wird definiert anhand von gesellschafts- und handelsrechtlichen Normen (z.B. § 267 HGB, § 221 UGB, Art. 963a OR) oder anhand von einschlägigen Definitionen supranationaler oder nationaler Behörden (z.B. EU-Kommission*, U.S. Small Business Administration**).
- Kleine und mittlere Unternehmen sind relevant, wenn sie Gegenstand anhaltender überregionaler Berichterstattung oder wissenschaftlicher Forschung geworden sind, z.B.
- weil sie auf einem überregionalen relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung oder eine innovative Vorreiterrolle errungen haben, oder
- aufgrund eines besonderen Ereignisses (Unfall, Skandal etc.).
wg. Wikisyntax außerhalb des Kastens: * [3] ** [4]
Begründung
[Quelltext bearbeiten]Die Hauptüberschrift wurde geändert von "Wirtschaftsunternehmen" in "Unternehmen". Der Begriff Wirtschaftsunternehmen ist ein weißer Schimmel und das Lemma leitet zu Recht auf den Artikel Unternehmen weiter. In den RK sollte ebenfalls die korrekte Bezeichnung verwendet werden. Des Weiteren wurde die Zwischenüberschrift "Allgemeines" eingefügt, um bei den RK schon im Inhaltsverzeichnis deutlich zu machen, dass unter dieser Überschrift die wesentlichen Grundlagen geregelt sind und die nachfolgenden Abschnitte davon abweichende Spezialregelungen enthalten.
Der Vorschlag differenziert die Unternehmen zunächst nach Großunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In der Wirtschaftswissenschaft und in nationalen und internationalen Statistiken ist dies ein übliches Unterscheidungsmerkmal (s.a. Größenklasse (Recht)).
- Großunternehmen
Großunternehmen werden per se für relevant erklärt. Trotz ihrer geringen Anzahl haben die Großunternehmen einen dominierenden Anteil an der Wirtschaftskraft eines Landes. Beispielsweise hatten 2014 in Deutschland die 0,7% Großunternehmen 39,1% aller Mitarbeiter beschäftigt und 67,3% des gesamten Umsatzes erwirtschaftet.[5] Entsprechend kann von einem Interesse der WP-Nutzer an einem Artikel über diese Unternehmen allein wegen ihrer Größe ausgegangen werden. Dieses Kriterium ersetzt die ersten vier der derzeitigen RK.
Für den Status Großunternehmen gibt es unterschiedliche Definitionen:
- Nach dem EU-einheitlichen Unternehmensrecht (vgl. § 267 HGB, § 221 UGB) sind große Kapitalgesellschaften solche, die zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: 20 Mio € Bilanzsumme, 40 Mio € Umsatz, 250 Arbeitnehmer[6] im Jahresdurchschnitt. Börsennotierte Kapitalgesellschaften gelten immer als große Gesellschaften. Die Schweiz kennt eine ähnliche Differenzierung in Art. 963a OR: 20 Mio CHF Bilanzsumme, 40 Mio CHF Umsatz, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
- Nach der EU-Empfehlung für die Definition von Großunternehmen haben diese mindestens 250 Mitarbeiter oder sie erzielen einen Jahresumsatz über 50 Mio Euro und haben dabei eine Bilanzsumme über 43 Mio Euro.[7][8]
- In den USA definiert die U.S. Small Business Administration für jede Branche eine eigene Grenze.[9]
Der Vorschlag legt sich bewusst nicht auf eine bestimmte Definition von Großunternehmen fest, also HGB/UGB oder EU-Empfehlung. Entscheidend ist, dass der Status mittels eines im Gesetz oder amtlichen Statistiken/Definitionen verwendeten Kriteriums festgestellt wird. Dies ermöglicht eine länderspezifische Definition der Großunternehmen, außerdem passt sich die Definition automatisch eventuellen Gesetzesänderungen hinsichtlich der Grenzwerte an.
- Kleine und mittlere Unternehmen
Bei den KMU (also über 99 % aller Unternehmen) wurde der Fokus auf die öffentliche Wahrnehmung gesetzt, da letztlich diese die enzyklopädische Relevanz generiert. Die Formulierung orientiert sich an den allgemeinen Relevanzkriterien, die durch Regelbeispiele für den Bereich der Unternehmen konkretisiert werden. Der Fokus der Löschdiskussionen wird dadurch auf die objektiv nachweisbare Berichterstattung gelenkt. Statt wie bisher zu argumentieren "Firma A ist relevant, weil ihr Produkt X eine innovative Vorreiterrolle spielt", muss man künftig argumentieren "Firma A ist relevant, weil die FAZ (das ORF, die NZZ, die unabhängige Fachzeitschrift XY) am ... und am ... geschrieben hat, dass Firma A mit ihrem Produkt X ...". Die Beantwortung der Frage, ob z.B. eine Vorreiterrolle vorliegt, wird dadurch aus der Wikipedia in die reale Welt verlagert. In der WP findet nur noch die Diskussion statt, ob das Medium (und damit die Wahrnehmung) überregional und die Berichterstattung anhaltend, also nicht nur von ganz kurzer Dauer war. Das vereinfacht und verkürzt die Löschdiskussionen.
Der Belegpassus beim Kriterium "marktbeherrschende Stellung" wurde weggelassen. Die Belegpflicht ist a) selbstverständlich und hat b) nichts bei den RK zu suchen. Der bisherige historische Passus ist überflüssig und wurde weggelassen, da Relevanz bekanntlich nicht verjährt.
Derzeitiger Artikelbestand im Verhältnis zur Anzahl von Großunternehmen
[Quelltext bearbeiten]Legt man das Mitarbeiterkriterium der EU-Empfehlung für Großunternehmen zugrunde, ergibt das für Deutschland etwa 10.700 und für Österreich 1.065 Unternehmen; EU-weit gab es 2013 ca. 43.700 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (0,19 % von insgesamt 22,5 Mio Unternehmen).[10] In der Schweiz gab es 2014 1.560 Großunternehmen[11] 0,27 % von insgesamt ca. 578.000 Unternehmen).
In der Kategorie:Unternehmen (Deutschland) sind derzeit (Petscan Tiefe 5) ungefähr 22.400 Artikel enthalten, abzüglich der ehemaligen Unternehmen sind es ca. 16.800; die Kategorie:Unternehmen (Österreich) enthält ca. 3.370 Artikel, ohne ehemalige ca. 2.700. Die Kategorie:Unternehmen (Europäische Union) enthält 37.100 Artikel, ohne ehemalige 25.700. Die Kategorie:Unternehmen (Schweiz) enthält ca. 2.800 Artikel, ohne ehemalige ca. 2.300.
Ein willkürlicher Vergleich mit einem vollkommen anderen Themenbereich: In der Kategorie:Fußballspieler (Deutschland) gibt es laut Petscan knapp 13.900 Artikel, in der Kategorie:Fußballspieler (Österreich) sind es knapp 2.700, in der Kategorie:Fußballspieler (Schweiz) über 1.700 Artikel.
Die deutschsprachige Wikipedia hat seit Mai 2001 etwa 2 Millionen Artikel erhalten, was einem Wachstum von durchschnittlich etwa 10.000 Artikeln im Monat entspricht.
Pro
[Quelltext bearbeiten]Mit dem Änderungsvorschlag werden die RKU gestützt auf ein in Wirtschaft und Verwaltung verwendetes Unterscheidungsmerkmal. Großunternehmen unterliegen hinsichtlich ihrer Publizitätspflicht bestimmten Anforderungen, da aufgrund ihrer Wirtschaftskraft in größeren Kreisen ein Interesse an ihnen besteht (sog. Stakeholder). Dieses vom Gesetzgeber postulierte Interesse muss sich auch in der WP widerspiegeln. Es ist nicht sachgerecht, wie bisher einen Teil der Großunternehmen nicht für automatisch relevant zu erklären.
Es würde im Verhältnis zum jetzigen Zustand keine nicht bewältigbare Flut von Artikeln über Großunternehmen drohen, wenn man die EU-Definition u.ä. als RK nehmen würde. Dieser Bereich ist in der WP im Vergleich zu anderen Themenbereichen im Verhältnis zur realen Bedeutung unterrepräsentiert und sollte daher eher ausgebaut als begrenzt werden (vgl. den Anteil von Unternehmensartikeln bei den neuen Artikeln). Dagegen werden für die KMU durch die veränderte Formulierung der RK die Anforderungen für eine Aufnahme in die WP höher als bisher.
Relevanzkriterien sind kein Werkzeug zur Qualitätssicherung! Eine z.T. bestehende unterdurchschnittliche Qualität der Artikel ist keine Rechtfertigung dafür, Unternehmensartikel mittels RK aus der WP fernzuhalten. Die These "Wir haben nicht so viele Bearbeiter, deshalb können wir nicht so viele Artikel aufnehmen" hebelt eines der essentiellen Grundprinzipien der WP aus: Der potentielle Inhalt der WP ist nicht abhängig von der Anzahl der Autoren, sondern richtet sich nur am Ziel der Erschaffung einer universalen freien Enzyklopädie aus. Für qualitativ mangelhafte Artikel gibt es die Wartungsseite des Portals:Unternehmen.
Kontra
[Quelltext bearbeiten]Die derzeitigen Kriterien sind wesentlich einfacher anwendbar als der Begriff "Großunternehmen", für den es keine weltweit einheitliche Definition gibt. Nach dem Vorschlag muss man bei Unternehmen aus allen Ländern der Welt nach der jeweiligen nationalen Definition suchen.
Die Mitarbeitergrenze soll (gemäß der EU-Definition) von 1000 auf 250 Mitarbeiter, der Jahresumsatz von 100 auf 50 Mio Euro gesenkt werden. Eine derartige Absenkung der Kriterien Umsatz und Mitarbeiterzahl ist nicht sinnvoll, weil dadurch wesentlich mehr Unternehmen automatisch Relevanz bekommen können. Allein für den Bereich der EU/Schweiz könnten über 17.000 Unternehmen zusätzlich relevant werden. Im Verhältnis zum Bestand von ca. 40.000 Artikeln könnte ein derartiger Zuwachs Schwierigkeiten bei der Pflege der Artikel zur Folge haben, so dass das Qualitätsniveau in diesem Bereich zu sinken droht (siehe z.B. Benutzer:Karsten11/Die Grenzen der Wartung). Die RK-Schwelle sollte daher nicht gesenkt werden.
Zudem ermöglichen bereits jetzt nicht nur Umsatz oder Mitarbeiterzahl Relevanz, sondern auch andere Aspekte. Der RK-Abschnitt "Wirtschaftsunternehmen" hat elf Unterabschnitte mit speziellen RK für bestimmte Branchen, durch die unter bestimmten Voraussetzungen auch KMU relevant werden.
Der Bereich der Unternehmensartikel ist besonders anfällig für werbende Selbstdarsteller (vgl. WP:Interessenkonflikt). In der englischsprachigen Wikipedia wurden im Oktober 2013 über 250 bezahlte PR-Sockenpuppen gesperrt, was zu weltweiter Berichterstattung in den Medien führte.[12], [13] Wenn Artikel reine Werbebroschüren sind, schadet das der ganzen Wikipedia, denn die lebt von ihrem Ruf, unabhängig und werbefrei zu sein.
Die unterschiedlichen Definitionen von "Großunternehmen" je nach Land zu berücksichtigen, führt zur Ungleichbehandlung von Unternehmen je nach Land. So müsste ein EU-Unternehmen 40 Mio € Umsatz haben, ein Schweizer Unternehmen 40 Mio CHF Umsatz.
"Gegenstand anhaltender überregionaler Berichterstattung oder wissenschaftlicher Forschung" ist schwammig und wird zwangsläufig zu neuen, zusätzlichen Diskussionen führen. Bei KMU führt dies zu einem deutlichen Bias zwischen Konsumgüterherstellern und Handelsunternehmen (über deren Produkte/Vertriebsmaßnahmen "anhaltende überregionale" Berichterstattung typisch ist) und anderen Unternehmen (bei denen das Medieninteresse gering ist).
Auswertung
[Quelltext bearbeiten]Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in einen formalen und einen inhaltlichen Teil. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
- Inhaltliche Abstimmung
- Für den Änderungsvorschlag kann mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden, es entscheidet ebenfalls die einfache Mehrheit. Auch hier hat jeder Benutzer eine Stimme.
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Formale Gültigkeit
[Quelltext bearbeiten]Ich nehme das Meinungsbild an
[Quelltext bearbeiten]- …
Ich lehne das Meinungsbild ab
[Quelltext bearbeiten]- …
Enthaltung bezüglich der Annahme
[Quelltext bearbeiten]- …
Inhaltliche Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Ich bin für die Ersetzung der aktuellen Unternehmens-RK durch den Vorschlag
[Quelltext bearbeiten]- …
Ich bin gegen die Änderung und für die Beibehaltung des Status quo
[Quelltext bearbeiten]- …
Enthaltung bezüglich der Änderung
[Quelltext bearbeiten]- …
Ergebnis
[Quelltext bearbeiten]Diskussion
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