Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht und Sperrprüfung
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, welche Kompetenzen das Schiedsgericht bei Anfragen zur Sperrprüfung hat.
Initiatoren und Unterstützer
[Quelltext bearbeiten]- Initiator
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
Hintergrund
[Quelltext bearbeiten]In dem Antrag auf ein Schiedsgerichtsverfahren [1], gestellt von einem infinit gesperrten Account, nach erfolgter negativ beschiedener Sperrprüfung, wurde von Seitens des Schiedsgerichtes dem Antragsteller ein Gesprächsangebot unterbreitet, bevor über eine Annahme des Falles entschieden wurde. Dies führte zu einem Disput auf der Diskussionsseite des Antrages, aufgrund unterschiedlicher Auffassungen bezüglich der bestehenden Regeln.
Die eine Auffassung, vertreten durch das Schiedsgericht, besagt, dass dies auch allgemein eine Konfliktsituation ist, die zu der Sperre führte. Daher ist die Annahme eines Falles nicht nur auf die in Punkt 2 genannten Verfahrensfehler und Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist, sondern das allgemein auch die anderen im Regelwerk aufgeführten Punkte zu einer Fallannahme führen können. Dagegen haben sich eine Reihe von Administratoren und anderer Nutzer gewandt und die Auffassung vertreten, dass das Schiedsgericht keine zweite Sperrprüfungsinstanz darstellt, sondern nur die in Punkt 2 genannten Verfahrensfehler und Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden dürfen. Jede weitergehende Prüfung auf Konflikthintergrund und entsprechende Lösungsmöglichkeiten sei nicht regelkonform und die Auslegung des Schiedsgerichts eine Kompetenzüberschreitung. Die Auffassung, der allgemeinen Prüfung auf einen Konfliktfall durch das Schiedsgericht bei infinit gesperrten Benutzern nach Sperrprüfung, durch einige Schiedsgerichtsmitgliedern vertreten, findet sich auch bei Sperre sms2sms. Diese Auslegung wird auch nach der abschließenden Bearbeitung der Anfragen weiterhin vertreten siehe Protokoll SG-Treffen 10/11. August 2019 in Nürnberg
Daher initiiere ich dieses Meinungsbild, um eine Klärung der Frage herbeizuführen, welche Auslegung von der Gemeinschaft gewünscht ist. Dabei werden drei Optionen zur Auswahl gestellt.
Formale Annahme des Meinungsbildes erfolgt durch eine qualifizierte 2/3-Mehrheit.
Es gilt die Option als angenommen, die eine Mehrheit gegenüber den anderen hat und gleichzeitig durch eine qualifizierte 2/3-Mehrheit befürwortet wird. Wird keine der drei gewählten Möglichkeiten gewählt bleibt es beim Status quo der individuellen Interpretierbarkeit durch die Mitglieder des SG.
Vorschläge
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Vorschlag 1: Das Schiedsgericht ist keine Sperrprüfungsinstanz und daher kann auch kein Antrag eines gesperrten Accounts, durch ihn selbst oder durch Dritte gestellt vom Schiedsgericht angenommen werden. Das Schiedsgericht hat kein Mandat eine Entsperrung zu verhandeln, noch eine Entsperrung als Maßnahme festzulegen und auch nicht weitergehende Konfliktlösungen zu erarbeiten.
Vorschlag 2: Das Schiedsgericht erhält die Kompetenz zur Sperrprüfung, ist aber zwingend gebunden die Prüfung zur Annahme der Anfrage und die potentielle anschließende Fallbearbeitung auf Verfahrensfehler und Verhältnismäßigkeit zu begrenzen. Da alle Fakten innerhalb der Wikipedia auf den entsprechenden Funktions- und Diskussionsseiten transparent zur Beurteilung vorliegen, ist das Schiedsgericht daran gebunden nur diese in seiner Annahmeentscheidung zu berücksichtigen. Damit entfällt die Nutzung einer weiteren Kontaktaufnahme mittels anderer Kanäle, wie Email, Treffen oder Gespräch, sowohl vor, als auch nach einer Fallannahme.
Vorschlag 3: Das Schiedsgericht erhält die Kompetenz zur Sperrprüfung, ist aber in Bezug auf die Wahl seiner Mittel frei diese durchzuführen.
- Anmerkungen
Argumente
[Quelltext bearbeiten]Pro:
Generell
- Eindeutige klare Regelung
Vorschlag 1
- Eine weitere Sperrprüfung mit Konfliktpotential wird vermieden.
Vorschlag 2 und 3
- Revisionsinstanz im Falle von willkürlichen/fehlerhaften Entscheidungen in SP.
Kontra:
Generell
- Unklare, uneindeutige Regelung mit erheblichem Konfliktpotential
Vorschlag 1
- Keine Revisionsinstanz im Falle von willkürlichen/fehlerhaften Entscheidungen in SP.
Vorschlag 2 und 3
- Potentielle zugrundeliegende Konflikte werden nicht berücksichtigt.
- Steht im Widerspruch zu SGA ist keine Sperrprüfung 2.0.
- Mögliche Antragsflut, da jeder Unitymediatroll zuerst eine SP und danach eine SGA stellen kann.
Auswertung
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Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
- Inhaltliche Abstimmung
- Zur Abstimmung stehen drei Vorschläge. Für diese kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ oder „Enthaltung“ abgestimmt werden. Zur erfolgreichen Annahme benötigt der Vorschlag die Zweidrittelmehrheit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Erreicht der Vorschlag die nötige Mehrheit nicht, bleibt es beim Status quo.
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Formale Gültigkeit
[Quelltext bearbeiten]Ich nehme das Meinungsbild an
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Ich lehne das Meinungsbild ab
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Enthaltung bezüglich der Annahme
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Inhaltliche Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Ich bin für die Umsetzung des Vorschlag 1
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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlag 1
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Enthaltung bezüglich des Vorschlag 1
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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlag 2
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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlag 2
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Enthaltung bezüglich des Vorschlag 2
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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlag 3
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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlag 3
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Enthaltung bezüglich des Vorschlag 3
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Ergebnis
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Diskussion
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Einzelnachweise
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