Wikipedia:Meinungsbilder/Zulässigkeit der „Snippet-Preview“ von Google Books als Beleg

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob die Verwendung des so genannten „Snippet-Preview“-Modus von Google Books als Beleg zulässig ist.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

Aktueller Zustand

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Es existiert keine Regelung zur Zulässigkeit der Verwendung der Snippet-Preview von Google Books als Beleg.

Problembeschreibung

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Google Books bietet zu zahlreichen digitalisierten Büchern die Möglichkeit, diese nach Stichworten zu durchsuchen und zwei bis drei Zeilen rund um eine Fundstelle einzusehen. Es ist zurzeit gestattet, dass Benutzer Google Books nach Stichworten durchsuchen und die Fundstellen in der Snippet-Ansicht als Beleg für in der Wikipedia erstellte Inhalte angeben. Es kam dabei zu Problemen, da z.b. in der Snippet-Ansicht falsche Seiten angegeben waren, nicht erkannt wurde, dass die sichtbare Stelle aus einem Zitat stammt oder auf Google Books falsche Titel angegeben wurden. Die Snippet-Voransicht stellt daher kein hinreichend zuverlässiges Recherchewerkzeug dar.

Zum vierten Absatz von Wikipedia:Belege, Abschnitt: Was sind zuverlässige Informationsquellen wird der im Folgenden unterstrichene Zusatz angefügt: „Selbst inhaltlich zuverlässige Quellen sollten daher, wenn sie voraussichtlich nur für derart kurze Zeit zugänglich sind, nach Möglichkeit vermieden oder durch längerfristig zugängliche, inhaltlich zuverlässige Quellen ergänzt oder ersetzt werden. (Dies betrifft beispielsweise einen Teil der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, z. B. tagesschau.de, aber auch die Websites einiger Zeitungen.) Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg. Internetdienste, die Literatur nur in Zitaten zugänglich machen, gelten nicht als zuverlässige Informationsquellen. Die Nutzung derartiger Dienste ersetzt nicht die Recherche in der betreffenden Literatur.

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung stehen xx Vorschläge zur Änderung … Für alle Vorschläge kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden …

Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags

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