Wikipedia:Redaktion Chemie/Archiv/Gefahrstoffkennzeichnung2008/Nitroverbindungen
Einträge zur Änderungen der Gefahrstoffkennzeichnungen aufgrund der 30. und 31. Anpassung des Anhanges I der RL 67/548EWG im Spätjahr 2008. Es sind nur „blaue“ Lemmata enthalten, also Stoffe, die es in WP bereits gibt.
Reserviert von und für
[Quelltext bearbeiten]Reserviert:
Fertigmeldung
[Quelltext bearbeiten]Erledigt: --Leyo 14:45, 24. Mär. 2009 (CET)
Allgemeine Anleitung
[Quelltext bearbeiten]Vorbereitung
[Quelltext bearbeiten]Vorbereitend ist es sehr empfehlenswert, sich im PC-Editor eine Datei zu erzeugen nur mit dem Satz
Änderungen der Gefahrstoffkennzeichnung aufgrund der 30./31. Anpassung des Anhanges I der RL 67/548EWG
In dieser Datei „alles markieren“ und die Datei in diesem markierten Zustand während der gesamten Arbeit offen lassen! Dann kann man vor dem Abspeichern jedes Artikels diesen Text per „copy und paste“ in die Zusammenfassungszeile übertragen, ohne ihn jedesmal eintippen zu müssen; vor allem wird dadurch erreicht, dass diese Fälle in sämtlichen Versionsgeschichten klar und einheitlich markiert sind.
Datenübertragung
[Quelltext bearbeiten]Beispiel:
| Quelle GefStKz = {{RL|13462-88-9}} | Gefahrensymbole = {{Gefahrensymbole|T|N}} | R = {{R-Sätze|49|61|42/43|48/23|68|50/53}} | S = {{S-Sätze|53|45|60|61}}
Nickel(II)-bromid ist krebserzeugend, gilt als fruchtschädigend und ist möglicherweise erbgutverändernd.
Die beiden „Kästen“ zum Holen mit „copy und paste“ sind gut erkennbar. Mit Klick auf das Lemma und dort in Bearbeiten gehen überträgt man zuerst den oberen Block in die Chemikalienbox, wobei die Zeile mit der CAS-Nummer eigentlich nur für die neu eingestuften Stoffe nötig ist; sie mag bei den schon bisher Eu-eingestuften zur Kontrolle dienen, dass man sich im richtigen Lemma befindet, d. h. Lemma und Kennzeichnung wirklich zusammen gehören.
In (fast) allen Gefahrstoff-Artikeln gibt es einen Absatz mit einem "Sicherheits-Text"; den sollte man auch mit ansehen, damit ggf. auch dort die neue oder geänderte Kennzeichnung berücksichtigt ist und in Box und Text keine unterschiedlichen oder gar widersprüchlichen Angaben stehen. Das trifft besonders zu auf die als krebserzeugend, fruchtschädigend oder ergutverändernd eingestuften Stoffe. Da gibt es außerdem die drei Abstufungen "ist ..." oder "gilt als ..." oder "ist möglicherweise ...". Falls das zutrifft, steht ein entsprechender Satz in der zweiten Box, damit man - in einem zweiten Arbeitsgang - für die Änderung der Texte holt.
Vor dem Abspeichern die Zusammenfassungszeile füllen (siehe oben).
Neue Stoffe
[Quelltext bearbeiten]Hier handelt es sich um von der EU neu eingestufte Stoffe, wofür es in WP entweder bisher noch keine Kennzeichnung gibt oder eine von einer anderen Quelle stammende. In letztem Falle kann die bestehende Referenz
- - alleinstehend eingetragen sein (<ref>...blablabla...</ref>) und überschrieben werden.
- - als „Name benutzend“ eingetragen sein (<ref name="irgendjemand"/>) und überschrieben werden.
- - als „Name bildend“ eingetragen sein (<ref name="irgendjemand">blablabla</ref>);
- hier muss das nächstfolgende gleichnamige <ref gesucht und durch die den Namen bildende Quellenangabe ersetzt werden.
30. Anpassung
[Quelltext bearbeiten]keine Einträge vorhanden!
31. Anpassung
[Quelltext bearbeiten]keine Einträge vorhanden!
Geänderte Stoffe
[Quelltext bearbeiten]Hier handelt es sich um von der EU geänderte Einstufungen, wofür es in WP bereits eine EU-Kennzeichnung geben müsste. Steht dort jedoch eine "fremde" Einstufung, müssen die oben unter #Neue Stoffe angegebenen Änderungen der Referenz beachtet werden.
30. Anpassung
[Quelltext bearbeiten]| Quelle GefStKz = {{RL|99-35-4}} | Gefahrensymbole = {{Gefahrensymbole|E|T+|N}} | R = {{R-Sätze|3|26/27/28|33|50/53}} | S = {{S-Sätze|(1/2)|28|36/37|45|60|61}}
| Quelle GefStKz = {{RL|88-89-1}} | Gefahrensymbole = {{Gefahrensymbole|E|T}} | R = {{R-Sätze|3|4|23/24/25}} | S = {{S-Sätze|(1/2)|28|35|36/37|45}}
| Quelle GefStKz = {{RL|82-71-3}} | Gefahrensymbole = {{Gefahrensymbole|E|Xn}} | R = {{R-Sätze|3|4|20/21/22}} | S = {{S-Sätze|(2)|35|36/37}}
31. Anpassung
[Quelltext bearbeiten]| Quelle GefStKz = {{RL|121-14-2}} | Gefahrensymbole = {{Gefahrensymbole|T|N}} | R = {{R-Sätze|45|23/24/25|48/22|62|68|50/53}} | S = {{S-Sätze|53|45|60|61}}
2,4-Dinitrotoluol gilt als krebserzeugend, ist möglicherweise fruchtschädigend und erbgutverändernd.
Gelöschte Stoffe
[Quelltext bearbeiten]werden in einer eigenen Seite behandelt.
Nicht in WP vorhandene, von der EU eingestufte Stoffe
[Quelltext bearbeiten](werden hier später eingetragen)