Wikipedia:Weblinks/Block/adelaideinstitute.org

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auf dieser Seite werden Anfragen zu Sperrungen und Entsperrungen der im Titel oder der Überschrift genannten Website, Domain oder Sub-Domain besprochen.

adelaideinstitute.org

[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte jemand diese Holocaust-Leugner-Seite auf die Liste setzen? Ich habe gerade ein paar Links aus den Artikeln genommen, fürchte aber, dass es nicht lange dauert und sie sind wieder da. Danke.schreibvieh muuuhhhh 17:26, 8. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

ich setze die domain auf die sbl. bitte gib hier aber noch ein paar difflinks an (am besten von den link-einstellungen), damit das auch spaeter noch nachvollziehbar bleibt. -- seth 11:29, 9. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die entsprecchenden Versionsgeschichten sind recht lang, da finde ich die Einstellung nicht. Gelöscht habe ich sie aus den Artikeln: [1], [2], [3],[4]. Und der Nazi-Charakter der betreffenden Seite ist offensichtlich, sobald man sie aufruft. Ich hoffe, das reicht so?--schreibvieh muuuhhhh 16:47, 9. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
die add-diffs sind [5], [6], [7]. es waren drei verschiedene leute, welche die links eingefuegt haben. und es wurde afaics gemacht, weil die orginalartikel nicht mehr frei erhaeltlich waren. evtl. war das also rein urheberrechtlich nicht ok, die seiten zu verlinken, weil die originalstellen irgendwann geld haben wollten. ist aber nur ne vermutung von mir. egal, der ausgepraegte holocaust-leugnungs-charakter zumsammen mit der tatsache, dass deeplinks verlinkt wurden, sollten fuer die sperre genuegen. ansonsten wird sich schon jemand beschweren. -- seth 18:45, 9. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

adelaideinstitute.org 2014

[Quelltext bearbeiten]

Bitte um Entsperrung der angegebenen URL da Eintrag auf der Spam-Blacklist nicht nachvollziehbar. Wollte den Link eben in Fredrick Toben einbauen bekam aber die Meldung wegen der Spamblacklist ohne Begründung. 78.35.207.52 18:27, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Bitte gesperrt lassen. Der Link enthält keinerlei Informationen, sondern lediglich antisemitische Hetze Tobens und ist heute ebenso rechtswidrig (§ 130 StGB) wie zum Zeitpunkt des Blacklistings. Die Wikipedia ist so wenig ein Linkhub für Neonazi-Seiten, wie sie z.B. einer für Kinderpornographie ist. fg, Agathenon 18:33, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Wie man jetzt auf Kinderpornographie kommt kann ich nicht nachvollziehen, bitte beim Thema bleiben. Was dieser Link enthält sind Äußerungen von Toben. Ob diese gut, schlecht, hetzerisch oder sonst was sind tut nichts zur Sache, der Link gehört in den Artikel, bei anderen Personenartikel findet dies ja auch statt. 78.35.207.52 18:37, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Das eine ist so rechtswidrig wie das andere, und Rechtswidrigkeit tut etwas zur Sache. Tatsächlich ist sie sogar der Grund, aus dem der Link blockiert wurde. Übrigens ist die Begründung für das Blacklisting umseitig angegeben. Bitte blockiert lassen. Agathenon 18:41, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal nachgeschaut beim § 130 StGB. Da steht nichts von einem Verbot Links setzen zu dürfen. Mal davon abgesehen, dass die Wikipedia von der Wikimedia Foundation aus den USA aus betrieben wird. 78.35.207.52 18:46, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Den habe ich auch gelesen. Siehe 2 (1.), a), b), c). Alle drei Alternativen treffen u.a. auf Links zu, und deutsches Recht gilt durch die Abrufbarkeit in Deutschland. Agathenon 19:05, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

   a) verbreitet,
   b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
   c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder

Was soll davon jetzt auf die Wikipedia/Wikimedia zutreffen? Wo verbreitet, stellt öffentlich aus, schlägt an, führt vor, überlässt oder sonst zugänglich macht die Wikipedia/Wikimedia denn solche Schriften durch einen Link? Eine Schrift ist kein Link. Für deine Behauptung hätte ich mal gerne ein höchstrichterliches Urteil gesehen. 78.35.207.52 19:18, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Verstehst du die Bedeutung von „zugänglich machen“ nicht? Ist ein Teilaspekt von „verbreiten“. Im übrigen tut die Wikipedia das nicht, da sie die Setzung diverser Nazi-Links genau durch diese Liste unterbindet. ;-) Agathenon 19:25, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Also, als Analogie: Wenn ich dir sage, dass du den letzten Harry-Potter-Band in deiner Stadtbibliothek findest ist dies ein zugänglich machen? Wie schon gesagt, zu deiner Behauptung das ein Link gegen das Recht verstößt hätte ich gerne mal das passende höchstrichterliche Urteil zu gesehen. Außerdem was ist ein Nazi-Link, ich kenne nur stinknormale Links, gibt es zu Nazi-Links ein RfC? 78.35.207.52 19:31, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Verurteilung Tobens, höchstrichterlich: Bundesgerichtshof Az 1 StR 184/00. Harry Potter ist, weil nicht rechtswidrig, keine Analogie. Agathenon 19:38, 4. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Das ist die Verurteilung Tobens weil er die Geschichte nicht versteht/verstehen will; wo hindert dies aber die Wikipedia einen Link zu setzen? Das steht nämlich nicht in dem Urteil. 87.78.171.122 09:36, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Es steht aber im § 130 StGB zur Volksverhetzung, und Websites sind Schriften im Sinne des Gesetzes: Wer eine Website verlinkt, verbreitet a ihre Inhalte, bietet sie b an und macht sie c Kindern und Jugendlichen zugänglich (egal ob es nun Harry Potter oder Neonazismus oder Kinderporno ist; der Unterschied liegt lediglich in der [Il]-Legalität). Die Seite des Adelaide Institute erfüllt gleich alle drei Alternativen wie um 19:18 gepostet, denn die Wikipedia besitzt (ad c) auch keine Altersverifikation. Die Strafbarkeit ist im übrigen nicht auf Deutschland beschränkt: in Österreich haben wir es im Verlinkungsfall mit NS-Wiederbetätigung, in der Schweiz mit der Rassismus-Strafnorm, in Luxemburg mit den Artikeln 454 ff CP, in Belgien mit dem Negationismusgesetz, in Frankreich mit der Loi_Gayssot und in Liechtenstein mit § 285 (5) StGB zu tun. Mit anderen Worten, es gibt alleine im deutschen Sprachraum i.w.S. mindestens neun Gründe, die Seite auf der Blacklist zu lassen, und geltendes Recht geht –man höre und staune!– sogar den Wikipedia-Regeln vor. Das können wir nicht ändern. Freundliche Grüße, Agathenon 11:26, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Du verwechselst anscheinend Links mit den Servern bzw. die Außlieferung von Inhalten. Ein Link selber ist nicht illegal. Siehe auch hier, die Wikipedia macht sich die dargebotenen Inhalte nicht zu eigen! 87.79.115.65 12:48, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Und wie willst du verhindern, daß der Artikel mit brauner Propaganda vollgestopft wird? In diesem Fall macht sich der Artikel die Inhalte der Website zueigen und schwups! ist die Wissenschaftsklausel weggefallen. Die Befürchtung schwebt keineswegs im luftleeren Raum, sondern es ist schon passiert, genau im betreffenden Artikel Fredrick Toben; hier das Protokoll der Entfernung. Die einzige erkennbare Alternative zur Spamblacklist wäre dauerhafter Vollschutz und der widerspräche dem Wiki-Prinzip der größtmöglichen freien Bearbeitbarkeit. Da ist die Blacklist der bessere Weg, der auch bei anderen Nazi-Seiten angewendet wird. Zum Link von 12:48 Uhr: Wie schon gesagt, geht geltendes Recht den Wikipedia-Regeln vor.

Websites strafbaren Inhalts, die aus diesem Grund auf der Blacklist stehen, sind unter anderem:

  • metapedia\.(?:de|nu)\b
  • national-socialism\.org
  • vho\.org
  • zundelsite\.org
  • nazi-lauck-nsdapao\.com
  • hansbolte\.(?:de|net)
  • unglaublichkeiten\.(?:com|info|net|org)
  • nsl-(?:archiv|server|forum)\.(?:com|info|net|org)
  • akkaly\.(?:blogspot\.com|euro\.st)
  • anti-islam\.de
  • adelaideinstitute\.org
  • islam-deutschland\.info
  • alhaq\.de
  • kirchenlehre\.com

Im Zweifelsfall kannst du das umseitig nachlesen, indem du hier auf Systemnachricht klickst. Das sind noch nicht einmal alle aus Rechtsgründen geblockten Websites; es gibt auch weitere Spamblacklisten, so für alle Sprachversionen oder alle Wikimedia-Projekte. Agathenon 14:13, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Es ist in Deutschland nicht generell verboten Links auf Holocaustleugnende Inhalte zu setzen. Es ist ein Unterschied ob man etwas selbst verbreitet (sprich: einen Server betreibt der solche Inhalte ausspielt) oder man darüber Aufklärung betreibt und einen Verweis setzt. Gerade weil die Wikimedia/Wikipedia aufklärend darüber schreibt kann ich nicht die Unterstellung der Holocaustleugnung bzw. deren Unterstützung nachvollziehen, die eine Unterdrückung des Links rechtfertigen soll. Die Nicht-Verlinkung findet in der Wikipedia nicht "aus Rechtsgründen" nicht statt, wie der Text im Artikel behauptet sondern aus Selbstzensur. Ein höchstrichterliches Urteil, aus dem sich ableiten lässt das in der Wikipedia kein Link darauf gesetzt werden darf habe ich hier immer noch nicht gesehen, weil es dieses meines Wissens nach nicht gibt, ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren! Und wenn irgendwelche Vollpfosten meinen die Wikipedia missbrauchen zu müssen um ihre verquere Weltsicht durchzudrücken, so hat die Wikipedia doch bislang gute Selbstreinigungskräfte gezeigt?! Solange die Wikimedia Foundation (als Betreiberin der Wikipedia) solche Inhalte bei Kenntnisnahme entfernt ist sie sowieso auf der sicheren Seite. 87.78.86.85 14:48, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Selbstreinigungskräfte? Hast du mal das Versionsprotokoll von Fredrick Toben durchgesehen? Die von mir entfernte Nazerei hatte monatelang im Artikel gestanden und sogar mehrere Sichtungen durch Kollegen, die über jeden Verdacht des Rechtsextremismus erhaben sind, überstanden. Die Existenz von „Vollpfosten“ nicht in die Überlegungen einzubeziehen ist m.E. ebenso naiv wie die Annahme, ein Artikel könne nicht ruckzuck in ein Propagandawerkzeug umgeschrieben werden. Außerdem ist mir nichts darüber bekannt, daß sich an der Sachlage seit dem Blacklisting des Links etwas geändert hätte. Last not least geht es nicht nur um den Schutz der Wikimedia, sondern auch um den der Autoren und den der jugendlichen Nutzer. Agathenon 15:00, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich sehe immer noch keinen Verweis auf die Rechtslage, das die Wikipedia keinen Link setzen darf, der fehlt mir hier immernoch. Selbstzensur ist Selbstzensur ist Selbstzensur fällt mir dazu nur ein. 87.78.86.85 15:05, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Der Verweis auf den Wortlaut des § 130 StGB betreffend die Zugänglichmachung von Webinhalten steht weiter oben in diesem Abschnitt. Ferner lautet das Lemma des Artikels Fredrick Toben und nicht Adelaide Institute, womit es sich nicht einmal um den Link zum Thema handelt, aber das nur hilfsweise und am Rande. Agathenon 15:10, 5. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Es ist im Prinzip alles gesagt worden. Aus den von Agathenon dargelegten Gründen kann eine Entsperrung nicht in Frage kommen! --Hans Castorp (Diskussion) 17:57, 15. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]