Wikipedia:Weblinks/Block/prinz.law

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Auf dieser Seite werden Anfragen zu Sperrungen und Entsperrungen der im Titel oder der Überschrift genannten Website, Domain oder Sub-Domain besprochen.

Wie Anwalt.de als Beleg oder Link denkbar ungeeignet, siehe Hinweise dort. Rund 30 Links im ANR habe ich korrigiert/entfernt. --Schnabeltassentier (Diskussion) 15:38, 29. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

gudn tach user:Schnabeltassentier!
wenn du dich noch um special:linksearch/https://*.prinz.law kuemmerst, kann ich die domain anschliessend auf die SBL setzen. -- seth 13:36, 1. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Moin seth! Fättsch! --Schnabeltassentier (Diskussion) 19:58, 1. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
erledigt. -- seth 23:50, 1. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

prinz.law 2020

[Quelltext bearbeiten]

Die Webseite enthält eine Urteilssammlung, bei denen beispielsweise ältere BGH Urteile zugänglich sind, die sonst nur kostenpflichtig über Juris zugänglich sind. Vgl.: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.02.1971&Aktenzeichen=VII%20ZR%20181/69 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E 23:13, 24. Aug. 2020 (CEST)NoAccount 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E (Diskussion) 22:07, 24. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]

Und jetzt? Diese Liste hier sollte nicht als universeller Filter für aus welchen Gründen auch immer abgelehnte Inhalte missbraucht werden. Ein Eintrag auf dieser Liste sollte nur in Ausnahmefällen geschehen wie schweren Straftaten, wiederholtem Spam, schwerwiegenden ANON-Verstößen, massiven Beleidigungen usw. Siehe auch Wikipedia:Spam-blacklist/manual#Richtlinien. -- Chaddy · D 22:25, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Die Domain findet sich auf der Blacklist, ohne dass dies nachvollziehbar erscheint. (2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E 23:12, 24. Aug. 2020 (CEST)NoAccount Beitrag von 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E (Diskussion) 22:32, 24. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=MediaWiki:Spam-blacklist&diff=183315821&oldid=183295226 anscheinend hatte da jemand einen Hass auf Anwälte. Auch *anwalt.de ist gesperrt. 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E 23:12, 24. Aug. 2020 (CEST)NoAccount Beitrag von 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E (Diskussion) 22:32, 24. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]
Begründung hier. XenonX3 – () 22:45, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Es ist ja eine ganze Sammlung an originalen BGH, BSG & BAG Entscheidungen vorhanden. Das sind Primärquellen mit SCANS, die teilweise anders nicht verfügbar sind. Jedenfalls wohl kein Spam. Ergibt z.B. die Google Suche "site:prinz.law bgh" 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E 23:12, 24. Aug. 2020 (CEST)NoAccount Beitrag von 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E (Diskussion) 22:55, 24. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]
Bitte signiere endlich deine Beiträge! XenonX3 – () 22:57, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Habe keinen Account. Jedenfalls ist auf der Domain eine umfangreiche Urteilssammlung mit rund 100.000 Urteilen vorhanden. https://www.google.com/search?hl=en&ei=9CtEX9yFB4G8kwWI_43ICg&q=dejure.org+link%3Aprinz.law&oq=dejure.org+link%3Aprinz.law&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQA1CQEFj0GGCUG2gAcAB4AIABTYgBhAOSAQE2mAEAoAEBqgEHZ3dzLXdpesABAQ&sclient=psy-ab&ved=0ahUKEwjcz7a937TrAhUB3qQKHYh_A6kQ4dUDCAs&uact=5 2003:F6:2720:9B00:5988:9314:1FFD:194E 23:06, 24. Aug. 2020 (CEST)NoAccount[Beantworten]
gudn tach!
nachtraegliche zwischenbemerkung: der satz "Ein Eintrag auf dieser Liste sollte nur in Ausnahmefällen geschehen wie schweren Straftaten, wiederholtem Spam, schwerwiegenden ANON-Verstößen, massiven Beleidigungen usw." ist nicht korrekt. der verweis auf Wikipedia:Spam-blacklist/manual#Richtlinien ist zwar richtig, aber steht nichts von schweren straftaten oder beleidigungen. -- seth 23:53, 14. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Okay, und welche unerwünschte(!) Massenverlinkung(!) soll nun verhindert werden? Gab es überhaupt eine solche oder besteht die Gefahr einer solchen? In der unten verlinkten Portal-Diskussion von 2018 war die Rede von 20 Verwendungen des Links. Das ist auf jeden Fall mindestens eine Größenordnung zu wenig, um überhaupt von einer Massenverlinkung in Wikipedia-Maßstäben zu sprechen.
Des Weiteren fehlt die Begründung, weshalb die Sperre eine langfristige sein muss. Gemäß den Richtlinien sollten Sperren nur von kurzer Dauer sein.
Wenn keine betreffenden, den Richtlinien entsprechende Begründungen kommen, ist die Seite von der Blacklist zu nehmen. -- Chaddy · D 00:00, 15. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Inzwischen verstehe ich, was du meinst. Ich dachte zuerst, du möchtest, dass die Seite zur Blacklist hinzugefügt wird. Wie ich jetzt erst gesehen habe steht sie dort aber bereits seit 2018. Die damalige Begründung überzeugt mich nicht. Ich schlage vor, die Seite wieder von der Blacklist zu nehmen. -- Chaddy · D 00:17, 25. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Genau so war es gemeint. Wie erfolgt das Entfernen von der Spam Black-List? 2003:F6:2720:9B00:A53A:1C7:4196:482FNoAccount (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 2003:F6:2720:9B00:A53A:1C7:4196:482F (Diskussion) 15:03, 25. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]
Das müsste ein Admin machen. Allerdings glaube ich nicht, dass er/sie das machen würde, ohne dass Rücksprache mit dem Portal recht gehalten wurde, denn zum einen fallen diese Domains in deren Zuständigkeitsgebiet und zum anderen wurde die Sperrung damals auf Veranlassung des Portals vorgenommen (siehe Portal Diskussion:Recht/Archiv 2018-IV#www.anwalt.de).
Und bezüglich der Begründung: ich finde die durchaus nachvollziehbar, denn der Fokus bei Anwalt.de liegt ganz klar auf der Vermittlung von Anwälten (was auch groß auf der Startseite angepriesen wird) und nicht auf der Bereitstellung von Urteilen (was auf der Startseite nirgends explizit erwähnt wird). Bei prinz.law gilt das auch, allerdings mit dem Unterschied, dass dort der Anwalt selbst seine Dienste bewirbt. Von daher, sollten höchstens Links zu den Urteilen freigegeben werden und das auch nur, wenn die tatsächlich weder in der Literatur noch auf Webseiten (ob kostenpflichtig oder nicht, ist dabei irrelevant) verfügbar sind. Viele Grüße Patrick Stützel (Diskussion) 19:40, 25. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Der RA Dr. Lapp verwechselt zum einen zwei seiner Kollegen, zum anderen ist prinz.law auch kein SPAM. Amtliche Veröffentlichungen von Urteilen gibt es bei Bundesgerichten erst ab 2010. Auf prinz.law geht es ab 1953 mit BGH Urteilen als original Scan los. Wie bereits oben geschrieben, sind die Urteile teilweise sonst nicht auffindbar.

Zum anderen gilt grundsätzlich zu Bedenken, dass Rechtsanwälte auch erstrittene Urteile auf die eigene Webseite setzen, so dass auch hier eine Primärquelle gegeben sein wird, da der Staat die allermeisten Urteile nicht veröffentlicht. Die Gerichtsentscheidung, die auf prinz.law zu finden sind, sind sonst oft nicht frei verfügbar, wie die Urteilsmetadatenbank dejure.org zeigt: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.02.1971&Aktenzeichen=VII%20ZR%20181/69 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.12.1963&Aktenzeichen=V%20BLw%2012/63 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=15.01.1955&Aktenzeichen=1%20AZR%20305/54 2003:F6:2720:9B00:747C:A7E0:ED3E:81F2 14:03, 26. Aug. 2020 (CEST)NoAccount[Beantworten]

Ich habe zu im Portal Recht meine Stellungnahme abgegeben. Meiner Meinung nach hat sich an der Einschätzung seinerzeit nichts geändert, und die Website sollte auf der Blacklist bleiben, sofern keine neuen Sachverhalte vorgetragen werden, die eine andere Einschätzung rechtfertigen. [1] --Chz (Diskussion) 19:42, 27. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Als Ergänzung kommt hinzu, dass diese Seite offenbar selbst keine Suchfunktion anbietet um die entsprechenden Urteile überhaupt finden zu können. Zumindest wird auf der Startseite nichts erwähnt. Sieht mehr nach einem Honeypot für Suchmaschinen aus, respektive für andere Portale wie dejure.org um diese dann dort zu verknüpfen. Der Interessierte kommt dann auf die Kanzleiseite. Das stützt noch einmal mehr die damalige Einschätzung. Völlig ungeeignet als Quelle für eine Online Enzyklopädie. --Chz (Diskussion) 10:06, 28. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Ich habe kein Problem mit der Website und empfehle, sie freizugeben. Die Gründe für eine Sperre kann ich nicht nachvollziehen. Denn die Volltexte der Urteile sind wertvolle Ressourcen. Mit der derzeit geschalteten Werbung kann ich leben. Sowohl von der Art, wie der Menge. Grüße --h-stt !? 20:01, 2. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hinweis: Eine gute Ergänzung zur bereits ausgeführten Argumentation meinerseits von einem anderen Benutzer und der archivierten Begründung der Kollegen andererseits findet sich im Portal. --Chz (Diskussion) 22:18, 2. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich bleibe dabei: Die genannten Gründe rechtfertigen den Einsatz der Blacklist nicht. Es gibt weder einer Massenverlinkung noch handelt es sich um strukturell problematische Inhalte. Die Urteile sind nützliche Linkziele, in einigen Fällen extrem nützlich, weil sie nirgendwo sonst im Netz stehen. Alle genannten oder für mich vorstellbaren Gründe können im Einzelfall herangezogen werden, ob man den Link setzen will oder nicht. Aber sie erlauben keinen Einsatz der Blacklist als technischer Sperre der ganzen domain. Also: Bitte aufmachen. Grüße --h-stt !? 12:57, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
+1 Die Blacklist ist nur für wenige Ausnahmefälle gedacht, wie ich oben bereits ausgeführt habe. Sie ist nicht gedacht um Seiten zu sperren, die aus eher geschmacklichen Gründen abgelehnt werden. -- Chaddy · D 18:54, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Wie viele Artikel mit rechtswissenschaftlichem Hintergrund habt ihr denn bereits verfasst, sodass ihr die Quellenverarbeitung und das, was als Gegenargument aufgeworfen wurde, überhaupt nachvollziehen könnt? Und wenn das der Fall sein sollte, dann wäre es genehm, auch wirklich auf die Argumentation, die hier geführt wurde, einzugehen. Von meiner Seite ist hierzu jedenfalls alles gesagt. --Chz (Diskussion) 19:24, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Wenn du einen Schwanzvergleich machen willst, such mal nach meiner Sig in den Archiven der Redaktion Recht und ihrem Vorläufer. Grüße --h-stt !? 20:00, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Die Richtlinien für die SPAM Blacklist sind doch klar gefasst und die Webseite mit der umfangreichen Urteilssammlung fällt nicht darunter. Es scheint mir eher die Webseite aufgrund von Neid auf die Blacklist gelangt zu sein. 2003:F6:2720:9B00:D804:4AA7:A10F:D7B1NoAccount (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 2003:F6:2720:9B00:D804:4AA7:A10F:D7B1 (Diskussion) 15:04, 9. Sep. 2020 (CEST))[Beantworten]
gudn tach!
zur info: ich habe auf Portal_Diskussion:Recht#prinz.law vorgeschlagen, die domain teilzuentsperren. mal schauen, was die dazu sagen. weitere diskussion bitte erst mal dort. -- seth 19:02, 12. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Lieber seth, es wurde eindeutig aufgezeigt, dass die Bedingungen für eine Listung auf der Blacklist nicht erfüllt sind. Es wäre daher vielmehr angebracht, die Seite von der Blacklist zu nehmen, statt die Diskussion woandershin zu verlagern. -- Chaddy · D 23:06, 12. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
gudn tach!
es ist unerheblich, ob die diskussion hier oder dort gefuehrt wird, solange das ganze transparent erfolgt. zudem wurde die diskussion ohne mein zutun bereits parallel gefuehrt, was ich durch die buendelung lediglich vermeiden moechte.
das portal hat damals die sperre quasi beschlossen. deswegen moechte ich dessen aktuelle meinung dazu lesen. ich habe zudem einen kompromissvorschlag gemacht. nun warten wir ab, wie es dort weitergeht. -- seth 17:57, 13. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
gudn tach!
nach ruecksprache mit dem jura-portal habe ich soeben die sperre teilweise aufgehoben. jetzt sind verlinkungen von prinz.law/urteile/... erlaubt. -- seth 22:53, 15. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]