Wikipedia:WikiProjekt Völkerrecht/Exzellente Artikel
Die Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen und eine wichtige Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV). 1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. |
Gustave Moynier war ein Schweizer Jurist und insbesondere in verschiedenen karitativen Organisationen und Vereinen seiner Heimatstadt Genf aktiv. Er war Mitbegründer des 1863 entstandenen Internationalen Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das seit 1876 den Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) trägt. Ein Jahr nach der Gründung des Komitees übernahm er von Guillaume-Henri Dufour das Amt des Präsidenten und hatte es bis zu seinem Tod inne. Durch seine langjährige Tätigkeit als Präsident erwarb er sich große Verdienste um die Entwicklung des IKRK in den ersten Jahrzehnten nach der Gründung. Darüber hinaus hatte Gustave Moynier entscheidenden Anteil an der Gründung des Institut de droit international im Jahr 1873. |
Die Haager Landkriegsordnung ist die Anlage zu dem während der ersten Friedenskonferenz in Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkommen von 1899 „betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs”, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkommen in leicht geänderter Fassung erneut angenommen wurde. Sie ist das wichtigste der im Rahmen dieser Konferenzen entstandenen Haager Abkommen und damit neben den Genfer Konventionen ein wesentlicher Teil des humanitären Völkerrechts. Die Haager Landkriegsordnung enthält für den Kriegsfall Festlegungen zur Definition von Kombattanten, zum Umgang mit Kriegsgefangenen, zu Beschränkungen bei der Wahl der Mittel zur Kriegführung, zur Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung, zum Umgang mit Spionen, für Kapitulationen und Waffenstillstandsvereinbarungen sowie zum Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Territorium. |
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1954 mit dem Ziel abgeschlossen wurde, Kulturgut während eines Krieges oder bewaffneten Konfliktes vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen. Kulturgut ist diesbezüglich definiert als „bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist“. Hierzu zählen als bewegliche Kulturgüter zum Beispiel Gemälde, Skulpturen, archäologische Funde, Bücher, Manuskripte und Archivalien. Als unbewegliche Kulturgüter gelten neben Denkmälern vor allem Gebäude wie Museen, Bibliotheken, Archive und Bergungsorte, die der Ausstellung, Nutzung, Verwahrung und dem Schutz von beweglichem Kulturgut dienen. |
Gustave Rolin-Jaequemyns war ein belgischer Jurist, Politiker und Diplomat. Im September 1873 war er zusammen mit dem Schweizer Juristen Gustave Moynier wesentlich an der Gründung des Institut de Droit international (Institut für Völkerrecht) beteiligt. Er war von 1873 bis 1878 der erste Generalsekretär des Instituts und wurde 1892 zum ersten Ehrenpräsidenten ernannt. Darüber hinaus wirkte er als Mitglied für die Unitaire Liberale Partij, der ersten in Belgien gegründeten politischen Partei, und war von 1878 bis 1884 Innenminister seines Heimatlandes. Durch seine Tätigkeit als Berater von König Chulalongkorn von Siam (Rama V.) spielte er ab 1892 eine wichtige Rolle bei der Reformation des heutigen Thailand zu einem Land mit modernen westlichen Standards in Rechtsprechung und Verwaltung. |
Charles de Visscher war ein belgischer Jurist. Nach frühen Arbeiten im Zivil-, Sozial- und Arbeitsrecht profilierte er sich unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges im Bereich des Völkerrechts und nahm im Laufe seiner Karriere eine Reihe von hochrangigen Positionen und Ämtern ein. So wirkte er als Juraprofessor an den Universitäten in Gent und Löwen sowie als Gastdozent an der University of Chicago und der Akademie für Völkerrecht in Den Haag, deren Kuratorium er ab 1932 angehörte. Darüber hinaus war er Generalsekretär und Präsident des Institut de Droit international (Institut für Völkerrecht), ab 1923 Mitglied des Ständigen Schiedshofes in Den Haag sowie von 1937 bis 1945 Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof und von 1946 bis 1952 an dessen Nachfolgeinstitution, dem Internationalen Gerichtshof. |
Friedrich Fromhold Martens war ein russischer Diplomat und Jurist. Er wirkte insbesondere im Bereich des Völkerrechts und war Unterhändler Russlands bei den Verhandlungen zu einer Reihe von internationalen Abkommen. Darüber hinaus war er mehrfach erfolgreich als Vermittler in Konflikten zwischen verschiedenen Ländern tätig. Während der Ersten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1899 schlug er die später nach ihm benannte Martens’sche Klausel vor, die noch heute als wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts angesehen wird. Darüber hinaus wurde während der Konferenz sein Entwurf für eine Konvention zu den Regeln und Gebräuchen des Krieges, den er bereits ein Vierteljahrhundert zuvor für die Brüsseler Konferenz von 1874 ausgearbeitet hatte, als Haager Konvention II angenommen. Friedrich Fromhold Martens gilt damit als Begründer der Haager Traditionen des humanitären Völkerrechts und als einer der einflussreichsten Völkerrechtsexperten seiner Zeit. |
Eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. Derzeit sind weltweit etwa 250 Organisationen tätig. Prominente Beispiele sind die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Gemeinschaft (EG). Das Konzept der Internationalen Organisationen in ihrer heutigen Gestalt hat sich insbesondere nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges entwickelt. Mit dem rasanten zivilisatorischen Fortschritt in den Folgejahren stieg das zwingende Bedürfnis der Staaten zu einer immer engeren und komplexeren Zusammenarbeit auf nahezu allen Gebieten menschlichen Wirkens. Internationale Organisationen übernehmen hierbei fundamentale und vielfältige Aufgaben. |
Hersch Lauterpacht war ein österreichisch-britischer Rechtswissenschaftler, der aufgrund seiner vielfältigen Aktivitäten im Bereich des Völkerrechts weitreichende internationale Bekanntheit und Anerkennung erlangte. Er absolvierte seine juristische Ausbildung in den 1920er Jahren an der Universität Wien sowie an der London School of Economics (LSE). Nach einer anschließenden Tätigkeit als Dozent an der LSE und an der University of London wirkte er von 1938 bis 1955 als Inhaber des Whewell-Lehrstuhls für internationales Recht an der University of Cambridge. Darüber hinaus gehörte er von 1951 bis 1954 der Völkerrechtskommission an. Im Jahr 1955 zog er sich von seinen universitären Verpflichtungen zurück und wurde Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Dieses Amt übte er bis zu seinem Tod aus. |
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