Wikipedia:WikiProjekt Völkerrecht/Lesenswerte Artikel
Der Wiener Kongress vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 legte in Europa die Grenzen neu fest und definierte neue Staaten. Anlass war die Niederlage von Napoléon Bonaparte, der zuvor die politische Landkarte des Kontinentes erheblich verändert hatte. Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Metternich berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter allen bedeutenden Mächten Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reichs. Die führende Rolle spielten die Großmächte Russland, Großbritannien, Österreich, Preußen und die wiederhergestellte französische Monarchie. |
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Die Bevölkerung in den Ländern der EU umfasst derzeit rund eine halbe Milliarde Einwohner. Gemeinsam erwirtschaften die Mitgliedstaaten im Europäischen Binnenmarkt das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Gegenwärtig gründet sich die EU auf den am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union, auf dem die die sogenannten drei „Säulen“ des Staatenverbunds basieren: Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). | |
Der Antarktisvertrag ist eine internationale Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung, besonders der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Der Vertrag trat 1961 in Kraft. Er endete zunächst 1991, wurde jedoch bis zum Jahr 2041 verlängert. Ziele des Vertrages sind es, das ökologische Gleichgewicht in der Antarktis zu wahren, die Antarktis für friedliche Zwecke zu nutzen, die internationale Kooperation zu fördern und die wissenschaftliche Erforschung zu unterstützen. |
Der Begriff Weltraumhaftung bezeichnet die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung von Völkerrechtssubjekten, in erster Linie von Staaten, im Verhältnis zueinander nach Völkerrecht, soweit diese im Weltraum tätig werden. Die Weltraumhaftung hat nicht die Fragen zum Gegenstand, die sich nach dem jeweils einschlägigen nationalen Recht stellen, sei es unter dem Gesichtspunkt der zivilrechtlichen Haftung, sei es unter dem Aspekt der innerstaatlichen Staatshaftung. | |
Die Europäische Zentralbank ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie ist im Rahmen der Europäischen Union ein Organ sui generis. Sie ist eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit, die 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet wurde und ihren Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main hat. |
Die Vereinten Nationen sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen in den Haager Friedenskonferenzen und im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. | |
Humanitäres Völkerrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines bewaffneten Konflikts den weitmöglichsten Schutz von Menschen, baulichen Einrichtungen sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben. Es ist als ius in bello („Recht im Kriege“) ein Teil des Kriegsvölkerrechts, zu dem neben dem humanitären Völkerrecht auch Regelungen und Gebräuche gezählt werden, die unter der Bezeichnung ius ad bellum („Recht zum Kriege“) Kriterien für die Rechtmäßigkeit eines Krieges definieren. |
Der Streit um den Namen Mazedonien zwischen Griechenland und Mazedonien entzündete sich im Jahre 1991, als sich die jugoslawische Teilrepublik Mazedonien unter dem Namen Republik Mazedonien (maz. Република Македонија, transliteriert Republika Makedonija) für unabhängig erklärte. Griechenland befürchtete Gebietsansprüche Mazedoniens und verwies auf seine Region Makedonien (griech. Μακεδονία, transliteriert Makedonía). Zudem beansprucht Griechenland das kulturelle Erbe der historischen Region Makedonien. | |
Carl Schmitt war ein deutscher Staatsrechtler und politischer Philosoph. Der Jurist ist einer der bekanntesten aber auch umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Er hatte sich als „Kronjurist des Dritten Reiches“ (Waldemar Gurian) und als „geistiger Quartiermacher“ des Nationalsozialismus schwer kompromittiert. Seine Arbeiten streiften neben dem Staats- und Verfassungsrecht zahlreiche weitere Disziplinen, unter anderem Politologie, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den wissenschaftlichen, politischen oder gar allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“. |
Manfred Lachs war ein polnischer Diplomat, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer, der sich in vielfältiger Form im Bereich des Völkerrechts profilierte. Während des Zweiten Weltkriegs schloss er sich der polnischen Exilregierung in London an und war nach dem Krieg für das polnische Außenministerium tätig. Als Vertreter Polens wirkte er ab 1945 bei den Vereinten Nationen und nahm dort in der Folgezeit eine Reihe von hochrangigen Positionen und Ämtern ein. Von 1967 bis zu seinem Tode im Jahre 1993 war er Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag und von 1973 bis 1976 dessen Präsident. Seine Amtszeit ist mit 26 Jahren eine der längsten in der Geschichte der Institution. | |
Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde. Der Vertrag, der den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen soll, soll die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG- und EU-Vertrag) ändern. Insbesondere soll die Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert haben. Diese Ratifikation sollte bis Ende des Jahres 2008 erfolgt sein, um ein Inkrafttreten am 1. Januar 2009 zu ermöglichen. |
Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) um durchschnittlich 5,2 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Trotzdem konnte es bislang nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase ändern. | |
Der Bogotá-Pakt von 1948 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem sich eine Reihe von amerikanischen Staaten dazu verpflichtet hat, zwischen ihnen bestehende Konflikte ohne die Anwendung oder Androhung von Gewalt und ausschließlich mit friedlichen Mitteln zu lösen. Er wurde am 30. April 1948 in Bogotá unterzeichnet und trat am 6. Mai 1948 in Kraft. Depositar ist das Generalsekretariat der am selben Tag gegründeten Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Nach dem Vertrag von Rio und der OAS-Charta war er der dritte Vertrag zur Neuregelung der interamerikanischen Beziehungen nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus war er eines der ersten multilateralen Abkommen, durch das dem 1945 gegründeten Internationalen Gerichtshof Zuständigkeiten übertragen wurden. |
Alejandro Álvarez war ein chilenischer Jurist und Diplomat und einer der bedeutendsten lateinamerikanischen Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Er wirkte ab 1901 als Professor an der Universidad de Chile sowie ab 1906 als Rechtsberater des chilenischen Außenministeriums und Vertreter seines Heimatlandes bei internationalen Tagungen. Von 1946 bis 1955 fungierte er als bisher einziger Chilene als Richter am Internationalen Gerichtshof. Sein von internationalistischen und panamerikanistischen Positionen geprägtes Wirken trug wesentlich zur Entwicklung des Völkerrechts in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zur Etablierung eines lateinamerikanischen Völkerrechtsbewusstseins bei. | |
Georges Scelle war ein französischer Jurist, der im Bereich des Völkerrechts wirkte. Er war von 1912 bis 1932 an der Universität Dijon sowie anschließend bis 1948 an der Universität Paris tätig, und gehörte von 1948 bis 1960 der Völkerrechtskommission an. Zu den Schwerpunkten seines Schaffens zählten insbesondere der Minderheitenschutz, das Seevölkerrecht, das internationale Arbeitsrecht und das Mandat des Völkerbundes. Zentrales Element seiner Rechtsphilosophie war die Solidarität zwischen individuellen Menschen, die er als Basis des Rechts, der Gesellschaft sowie der staatlichen und internationalen Ordnung betrachtete. Obwohl seine Ansichten zur Konzeption des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen nach seinem Tod an Bedeutung verloren, gilt er neben Hersch Lauterpacht als einer der einflussreichsten Völkerrechtler seiner Zeit. |
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