Wikipedia Diskussion:Übersetzungen/Archiv/2020

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Ist ein Versionsimport pflicht?

Laut dem Artikel zu dieser Diskussionsseite ist ein Artikelimport anscheinend nicht bindend...Siehe: Wikipedia:Übersetzungen#Versionsimport aus anderer Wikipedia und anschließende Übersetzung: „Soll ein Artikel übersetzt werden, so kann (bei Texten aus den wichtigsten fremdsprachigen Wikipedia-Ausgaben) über Wikipedia:Importwünsche ein Versionsimport angefragt werden, der der eigentlichen Übersetzung vorangeht. Für andere fremdsprachige Wikis oder Artikel mit langen Versionsgeschichten kann dies auf Wikipedia:Importwünsche/Importupload getan werden.
Diese Textstelle stiftet Verwirrung, weil sie dem Propagierten, wonach ein Versionsimport bei Übersetzungen pflicht ist, nicht eindeutig beipflichtet. Es heißt dort lediglich, dass ein Versionsimport angefragt werden kann.
Im selben Abschnitt heißt es unter Kopieren der Versionsgeschichte: „Kopiere den Quelltext und die vollständige Versionsgeschichte des Artikels, den du übersetzen möchtest, mit deinem ersten Edit in das Bearbeitungsfenster einer Unterseite in deinem Benutzerraum.
Auch wenn dies selbstverständlich erscheinen mag, dass mit dem zweiten Edit die Versionsgeschichte dann wieder aus dem Artikel gelöscht wird, fehlt diese Handlungsanweisung meines Erachtens nach. Oder verstehe ich etwas an dem Text falsch?
Abschließende Frage: Reicht es bei kleineren Artikeln aus, so vorzugehen, wie hier: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=The_Last_Duel_(2021)&action=history  ??Gruß, --LennBr (Diskussion) 10:00, 31. Aug. 2020 (CEST)

Im Abschnitt Lizenzrechtlich nicht ausreichende Varianten wird der Übersetzungsbaustein (Vorlage:Übersetzung) als weitere lizenzkonforme Möglichkeit genannt. Der Text auf der dortigen Vorlagenseite eiert zwar herum mit „sollte nicht“ und „bevorzugtes Verfahren ist der Versionsimport“, das ändert aber nichts daran, dass der Übersetzungsbaustein eine zulässige Möglichkeit ist. Die bloße Nennung in der Versionsgeschichte, wie in dem verlinkten Beispiel, reicht dagegen wohl nicht aus. Ich würde also vorschlagen, dass du nachträglich noch den Übersetzungsbaustein auf die Diskussionsseite des Artikels stellst, dann ist das so in Ordnung. Ich persönlich lehne diesen Versionsimport-Quatsch, der eine ausschließlich deutsche Spezialität ist, sowieso kategorisch ab, aber das ist eine andere Baustelle. --Jossi (Diskussion) 10:23, 31. Aug. 2020 (CEST)
Pflicht ist es, nachvollziehbar zu halten, wer bis dato zum Artikel beigetragen hat und was. Das verlangt die CC-BY-Lizenz. Der Versionsimport ist eine automatisierte Möglichkeit, das zu tun, aber die Lizenz kann gern auch anders erfüllt werden. --Kreuzschnabel 11:29, 31. Aug. 2020 (CEST)
Der Versionsimport ist eine teutsche Marotte. Jeder andere Nachnutzer ist mit "Quelle:Wikipedia-Artikel XX und URL, Liste der Autoren dort" aus dem Schneider. --Bahnmoeller (Diskussion) 14:23, 31. Aug. 2020 (CEST)
Aus dem Schneider nur so lange, bis das Original mal verschoben wird, gelöscht oder anderweitig archiviert oder verloren geht. Ein Link auf eine Autorenliste wäre also nur bis dahin ausreichend. – Doc TaxonDisk. 16:49, 31. Aug. 2020 (CEST)

→ seht dazu auch WP:UF#Urheberrechtsfrage zur Lizenz CC-BY-SA