Wikipedia Diskussion:Countdown zur Gemeinfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Eingangskontrolle in Abschnitt Hinweise auf historische Bilder
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Abkürzung: WD:CZG

Ich war mal so frei, den Entwurf (zwecks Versionsgeschichte, Trennung von Seite und Diskussion etc.) rüber zu schieben. Hoffe, das war ok? --Flominator 14:18, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Kritik am Text

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Irgendwie holprig, ich weiß aber nicht, was mich da konkret stört ;) Nix für ungut. --Marcela 14:24, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Na ja, ich hab halt so meine Problem meine Gedanken in die schriftdeutsche Sprache zu übersetzen. Denn als Schwezer denkt man nunmal nicht hochdeutsch, und es ist nicht gerade einfach Schweizerausdücke zu vermeiden, b.z.w. das "richtig deutsche" Wort zu erwischen. Die Verschiebung ging mir jetzt auch bisschen zu schnell, denn Gegenlesen durch mich selber von eine Textes von mir, funktioniert nur richtig wenn da einige Stunden dazwischen liegen (Nach möglichkeit mit Schlaf ;-) ). Ohne Abstand seh ich's schlicht weg nicht, dann les ich was ich meine geschriben zu haben, was nicht unbedingt mit der Realität übereinstimmen muss. Bobo11 21:56, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Dann schreib‘s halt mit schweizerischen Ausdrücken. Ich wüsste noch nicht mal, was typische Teutonismen sind. Du brauchst dich nicht zu verstellen. Irgendwer wird das schon korrekturlesen, wenn wirklich nötig. Gruß, --Revolus Echo der Stille 23:07, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Na ja, als Höchstalemannisch-sprecher, werd ich ja zwischen durch schon von den Hochalemannisch-sprecher komisch angeschaut (versehen mit dem mit dem berümt berüchtigen mündlichen Ausdrück HÄÄ???) wenn ich mal wieder einen Begriff verwende denn in meinen Jugendjahren beibegracht gekrigt habe. Und irgendwann wärend der Schulzeit hat man dann eben noch Feststelleun müssen, das Wörter die ich unter Schweizer Hochdeutsch einordne (Nix Dialekt), nicht unbedingt mit der deutschen Schriftsprache (Bundesdeutsches Hochdeutsch) übereinstimmen muss. Ich sag ja immer, die erste Fremdsprache die ich lernen musste war Deutsch. Oder um auf deine Antwort zurückzukommen, es gibt eben keinen „richtigen“ Schweizer Ausdruck für viele Wörter, auch hier haste in der Regel schon eine gewaltige Auswahl. Bobo11 23:31, 27. Okt. 2009 (CET) Beantworten
Im Gegensatz zu vor 3-4 Jahren hier, wo ich irritiert über vor allem österreichische Ausdrücke stolperte und deshalb auch mal Autoren komisch angemacht habe, empfinde ich es heute als Bereicherung, wenn Schweizer oder Österreicher in ihrem typischen Deutsch schreiben. Machs ruhig, wie dir der Schnabel gewachsen ist! Meine Grammatik (Satzstellung) hat durch einen mehrjärigen Aufenthalt in Spanien nachhaltig gelitten, ich mach mir da keinen Kopp mehr. Nur her mit der Vielfalt. Und entschuldige, daß ich "ß" verwende, das ist nunmal meine Unart :-) --Marcela 23:16, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Und ich hass das Ding "ß" aus zwei Gründen, 1. weil ich nie weis wo ich das Ding anwenden muss, und 2. weil meine Tastatur das Ding nicht hat (Nicht mal als <Alt Gr>+Taste). Bobo11 23:33, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Hihi :-) <Alt>+<0223>} wobei die Ziffern auf dem Nummernblock eingegeben werden müssen. Ich hab es halt gelernt und verwende es. Wäre doch schlimm, wenn wir alle gleichgeschaltet wären...--Marcela 23:38, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Warum sollte die Seite kein Aufruf sein, Bilder an der Grenze zu uppen und dann zu löschen? --Flominator 20:31, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Wenn du besserer Vormulierungs-Idee für, wir solten es aber nicht auf die Fahnen schreiben, dass es diese Seite gibt, kanst du ruhig eine Vorschlag machen. Mir ist bewust das diese Seit wirklich nur für Fotos von 3-D Gegenstände sinnvoll ist, dann da hat man auch nach Ablauf des Urheberechtes an der Sache (also am abgebildetetn Gegenstand) eben immer noch das Problem, das es zusätzlich eine Freigabe für die Fotografie braucht (Bei einem 2-D Gegenstand (Bild, Gemälde) greift ja die Repro-Regel (Es endsteht durch anfertigen eine Kopie kein neues Werk) ). Und grade da kann es auch problematisch werden, das ein Fotograf eines bekanten Bildes nicht mher bestimmt werden kann (also zumindest die 100 Jahre Regel angewendet werden muss). Es bei einbem zerstörten Kunstwerk, druch aus über 150 Jahre dauern kann bis man das letzte Foto das vor seiner Zerstörung gemacht wurde verwenden kann (Im Fall das der Urheber bekant ist und als Jüngling das Foto gemacht hat (danach noch 80 Jahre gelebt hat 80+70=150)). Wie gesagt meine Formulierung ist nicht in Stein gemeiselt, aber sicher nicht die schlechteste Varante (soviel Selbslob muss sein=)). Aber soviel weis ich, es ist sinnvoller vor Urheberrechtsverletzungen zu warnen, als sie zu förderen (und wenn der Künstler noch keine 70 Tod, ist es nun mal nicht frei lizezierbar).Bobo11 15:43, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kritik an der Motivation der Seite als solche

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Mittelfristig sollten wir Portale und/oder Benutzer hier zu einer Stellungnahme bitten. Außerdem finde ich, wir sollten Organisationen außerhalb der WP einbeziehen. --Marcela 23:18, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

An wen hattest du gedacht? --Flominator 17:42, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Vom Verein werden offizielle Schreiben an folgende Institutioenen gehen:

  • Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R.
  • Conference on Jewish Material Claims Against Germany, Inc. (Claims Conference)
  • Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg K.d.ö.R.
  • Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
  • Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Historikerkommission
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V.
  • Verein Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«
  • Pax Christi Österreich
  • Internationale katholische Friedensbewegung pax christi
  • Lernen aus der Geschichte e.V.
  • Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
  • Živá paměť, o.p.s.

Wenn jemand noch andere Ideen hat, nur her damit! --Marcela 00:16, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Änderung des unterstirchen satzes.

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Mir ist endlich eine Variante eigefallen, wo die Aussage des unterstichen Satzes verbsessert. Un zwar duch einfügen eines Wortes (Fett). Sowie anbrigen eines zweiten und dritten Satzes.

  • Bitte keine fremden Fotos hochladen, von denen ihr genau wisst, dass sie hier landen müssen!
  • Eigene Fotos nur in den Fällen hochladen (de:), wo das Foto selber ein urheberrechtlich geschützes Werk ist. (Es sind nur Fotos zulässig die 3-D Gegenstände usw. abbilden, keine 2D-Kopien von Bildern usw.)
  • Eigene Fotos die ein geschützes Werk zeigen, sind gleich selber mit einem SLA zu versehen und hier einzutragen. (Sie dürfen niemals vor Ablauf der 70 Jahre pma Frist in einem Artikel eingebunden werden!)

Begündung 2. Satz. Eigene Fotos die was zeigen was noch geschütz ist, wären ja für die Zukunft erwünscht. (de:) Hab ich angefügt weil die SLA recht schnell ausgeführt werden müssen, was auf Commons nicht gegeben ist. Begründung 3. Satz. Nur wenn dies eingehalten wird solten wir kein Ärger krigen deswegen. Denn so sollte es von Gerichten (hoff ich jedenfals) auch als Bildspende und nicht Veröffetlichung angesehen werden.

Einwände? Komentare? Bobo11 11:00, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Kein Einwand von mir. --Marcela 11:34, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Zeitliche Grenze

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Ich finde die Motivation dieser Seite und ihre Funktion ausgesprochen gut. Hier sollten Werke gesammelt werden, die innerhalb der nächsten, ich sage mal zehn Jahre, gemeinfrei werden. Hier allerdings Dateien zu sammeln, die im Jahr 2060 gemeinfrei werden, ist schlicht unsinnig. Bis dahin wird die Wikipedia nicht mehr existieren (und wenn doch gibt es mit Sicherheit Techniken, sodass diese Seite nur noch lächerlich ist). Wir sollten daher eine Art Grenze einführen und hier nur Dateien auflisten, die beispielsweise spätestens am 1.1.2021 gemeinfrei werden. Das ist ohnehin schon lange genug. Meinungen? Yellowcard 11:26, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Nein, zeitliche Grenzen sind eigentlich sinnlos (Jednefals dieder Ezitraum, der dir vorschwebt). Denn 70 Jahre PmA, heist ja man weis 70 Jahre zum voraus wann eine Werk gemeinfrei wird. Klar wenn der Künsteler noch nicht gestorben ist haben wir ein kleines Einordungs-Probelm. Das aber lössbar, denn man kan ja anstelle des Jahres mit dem Namen arbeiten. Aber wenn wir einem Foto von einem Kunstwerk haben, warum sollen wird dass nicht ins Arvchiv legen bis wir es benutzen dürfen. Der verhüllte Reichstag ist dafür ein sehr gutes Beispiel, diese Werk kannst du nicht mehr fotografiern. --Bobo11 11:31, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Weil diese Seite ihren Sinn verliert. Ich habe schon zig Dateien gelöscht, bei denen der Urheber verstorben und das Sterbejahr ermittelbar ist, aber irgendwann zwischen 1980 und 2010 lag. Soll ich die hier alle eintragen? Damit wird die Seite nur hoffnungslos überfüllt. Oder meint hier ersthaft jemand, dass es im Jahr 2060 noch die Wikipedia gibt?! Yellowcard 11:54, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja, und Ja (Und selbst wenn 2. Nein, wo ist der Nachteil?). Wobei du eben klar die Einleitung lesen soltest. Fotos von Fotos sicher nicht. Sondern nur Fotos die selebr urheberechtlich geschütz sind (Und einen enzyklopädische Nutzen haben könnten). Wenn die Seite zu gross wird, kann man sie immer noch nach Jahre unterteilen, und Unterseiten anlegen.--Bobo11 11:58, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Die Wahrscheinlichkeit, dass es in 60 Jahren Wikipedia noch gibt, liegt übrigens aus dem Bauch geschätzt bei ca. 15% (und ist etwa so hoch wie die, dass es in zwei Jahren kein Wikipedia mehr gibt). Ich bedaure aber auf jeden Fall schon jetzt den zukünftigen Wikipedianer, der erst einmal die Definition des JPEG-Formates und des Binärsystems nachschlagen muss, um Bilder mit weit unter einem Terapixel in die dann gebräuchlichern Subraum-Hologramme zu konvertieren, um sie endlich nutzen zu können … --Hagman 21:52, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Vorschlag einer Änderung

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Nachdem Bobo11 meine Änderung vorhin revertiert hat, stelle ich diesen Edit hiermit zur Diskussion. Begründungen:

  • Korrektur von Rechtschreib- und Kommatafehlern
  • Entfernen der übertriebenen Formatierungen (Unterstreichungen)
  • den nicht zutreffenden Teil bzgl. der 3D-Werke entfernt
  • Text im Abschnitt „Zweck“ gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern.

Ich sehe die Problematik in diesen Änderungen nicht, sodass sie vollständig revertiert wurde. Die übertriebene Formatierung und die Rechtschreib- und Kommatafehler stehen auch wieder auf der Seite. Verständnislos, Yellowcard (D.) 17:52, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Du scheinst der Sinn der Siet nicht verstanden zu ahben wenn du als ersatz den Satz „Bitte nicht vorsätzlich Fotos, die noch nicht gemeinfrei sind, oder Fotos, die noch nicht gemeinfreie Elemente zeigen, auf Wikipedia hochladen!“ einfügst. Denn das hoch laden eigener Fotos (die bekanntlich selber als urheberrechtlich schützbare Werke gelten) die als Motiv ein geschützes Werke zeigen, ist gerade der Sinn und Zweck dieser Seite. Das wir eben in X Jahren, wenn das abgebildet Werk auf dem Foto gemienfrei wird, dass wir dann ein richtig lizenziertes Foto haben, und nicht zuerst noch dem Foto und/oder dem Fotografen nachrennen müssen das er eine Lizenz erteilt.--Bobo11 (Diskussion) 17:59, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das kann nicht sein, denn das wäre der bewusste Aufruf zu Urheberrechtsverletzungen. Magst Du mir den Sinn dieser Seite, die ich ja seit Jahren betreue, erklären? Yellowcard (D.) 18:02, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ich schlage vor: „Bitte nicht vorsätzlich Fotos, die noch nicht gemeinfrei oder frei lizenziert sind, oder Fotos, die noch nicht gemeinfreie Elemente zeigen, auf Wikipedia hochladen!“ Was ist mit den übrigen Änderungen, warum hast Du auch die revertiert? Yellowcard (D.) 18:04, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Yellowcard, wenn jemand etwas hochlädt, was gleich gelöscht wird, dann ist doch von einer Veröffentlichung überhaupt nicht auszugehen?!? Eine Veröffentlichung bedingt ja das Zugänglichmachen geschützter Inhalte, das ist ja hier weder vorgesehen noch der Fall. Gruss soweit --Port(u*o)s 18:08, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Port(u*o)s: Nunja, im Moment des Hochladens handelt es sich sehr wohl um eine urheberrechtsverletzende Zugänglichmachung. Das Problem wird durch die anschließende Löschung geheilt, aber ein entsprechender SLA kann auch schonmal Stunden liegenbleiben. Hierdurch kann durchaus ein Schaden entstehen und ich will mal stark beweifeln, dass der bewusste Upload urheberrechtlich geschützten Materials im Sinne des Projekts ist. Darum geht es mir aber doch auch überhaupt nicht: Die Formulierung dieses Teilsatzes lässt sich doch problemlos anpassen. Mir stößt die gänzliche Revertierung anstatt der Korrektur des einen Satzes sauer auf. Gruß Yellowcard (D.) 18:16, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Aber klar ist der Upload im Sinne freien Wissens! Stell Dir mal vor, ich mache heute Innenraumphotos von Gebäuden von Pfleghard und Haefeli. Die werden erst 2033 oder so gemeinfrei, sind aber von großem kunsthistorischen Interesse. Wenn die bis dahin auf meiner Festplatte verschimmeln, gibt es die Festplatte längst nicht mehr, oder es gibt mich nicht mehr, oder mein Hirn ist ein leckeres Gemüse aus Prionen geworden und mein Bewusstsein gibt es nicht mehr. Die Folge: Die Bilder sind verloren. Wenn sie dagegen hier lagern, braucht nur ein Commons-Admin die Liste durchgehen, die Löschungen rückgängig machen - et violâ! Wenn man die Fotos dagegen erst 2033 machen will, sind die meisten Innenausstattungen der Architekten vermutlich hinüber. Gruss Port(u*o)s 18:24, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Port, da sind wir uns völlig einig. Dennoch könnte der Aufruf, urheberrechtlich geschütztes Material Dritter hochzuladen, große Probleme mit sich bringen. Dass das im Sinne des Freien Wissens ist und ab 2033 auch sehr wertvoll, will ich doch überhaupt nicht infrage stellen. Es irritiert mich übrigens, dass ihr beide an dieser Sache aufhängt, wo ich doch mehrmals gesagt habe, dass es mir gar nicht darum geht. Yellowcard (D.) 18:44, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Sorry, dann hat du den Sinn und Zweck dieser Seite wirklich nicht verstanden. Genau darum geht es ja, dass wir irgend wo Fotos (die selber ein urheberrechtlich geschutzes Werk sind) die als Motiv ein noch nicht gemeinfreies Werk zeigen sammeln können. Deshalb ja auch der klare Hinweis, dass sie unverzüglich einen SLA benötigen, und niemals in ANR eingebunden werden dürfen. Weil eben eine Veröffentlichung des Fotos zum jetzigen Zeitpunkt noch eine URV wäre. Weil wir bei allen Fotos die einen dreidimensionales Motiv zeigen, gerne ein doppeltes Urheberrechtsproblem haben. Da hier das Foto immer auch eien geschützes Werk ist für das wir eine Freigabe brauchen.
(BK2)Klar wir müssen Fotos die als Motiv ein noch urheberrechtlich geschützes Werk zeigen wegschliessen (Kurzum löschen). Aber das ist trotzdem kein Grund gar keine Fotos mit dem Problem anzunehmen. Sondern man muss hier in die Zukunft schauen, denn in X Jahren wird das Motiv gemeinfrei. Dann können wir eben jedes richtig freigegebene Fotos dieses Motives verwenden. Dafür müssen wir aber solche Fotos erhalten haben. Denn es wäre nicht das erste mal, dass ein Foto in der Form dann nicht mehr angefertigt werden könnte, weil es das Motiv so gar nicht mehr gibt. Und wenn das Foto -das zu einem Zeitpunkt gemacht wurde wo das Motiv noch geschützt war- eben nicht eingelagert haben, ist durchaus die Gefahr da, das wir das Foto gar nie mehr mit einer Freigabe erhalten (z.B. weil der Fotograf verstorben ist, und die Erben sich gegen eine frei Lizenz aussprechen).--Bobo11 (Diskussion) 18:19, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe den Sinn dieser Seite verstanden, und zwar liegt der im Sammeln der Dateinamen solcher Fotos. Das Aufrufen zum bewussten Hochladen Fotos mit noch urheberrechtlich geschützten Werken Dritter kann nicht durch diese Seite geregelt werden, sondern widerspricht IMO dem Willen des Betreibers (Wikimedia Foundation). Aber nochmal: Darum geht es mir überhaupt nicht... Diesen Halbsatz kann man doch gern wieder ändern. Im Wesentlichen habe ich Fehler beseitigt und die Formulierungen gestrafft. Das hast Du revertiert. Übrigens impliziert die von Dir präferierte Version, dass Reproduktionen von geschützten 2D-Werken hier nicht gelistet werden soll – warum nicht? Yellowcard (D.) 18:24, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Du hast es scheinbar doch nicht begriffen. Wir rufen nicht zum hoch laden fremder Werke auf, das ist wirklich nicht die Idee dahinter (Auch wenn jetzt schon etliche Dateien darunter sind, die nicht vom Hochlader selber stammen). Sondern die Seite soll nur für eigen Werke da sein, die aber aus rechts-gründen ohne Zustimmung eines weiteren Rechteinhabers noch nicht veröffentlicht werden dürfen. Ein Foto von eines dreidimensionalen Werk, ist selber auch ein Werk das dem Urheberrecht untersteht, und wofür wir eine Freigabe benötigen. Ich sehe da keine Wiederspruch zu den Vorgaben der Wikimedia Foundation. Gerade weil wir nur Fotos mit erteilten Lizenzen sammeln wollen, deren Lizenzen auch den Willen der Wikimedia Foundation entsprechen. Wo oder wie bitte sollen wir den sonst Bildspenden sammeln, die zwar richtig lizenziert sind, aber aus Rechtsgründen noch nicht frei benutzt werden können (neben dem Urheberrechtsproblem, wäre da mit dem Recht am eigen Bild durchaus noch eine zweite Kategorie). Es aber absehbar ist, dass wir die Bilder in Zukunft könnten. Weil eben am Tag X der auf dem Foto als Motiv abgebildete Werk gemein-frei geworden ist.
Wegen den D-2 Werken. Ganz einfach weil eine Reproduktion keinen neuen urheberechtlischen Schutz aufleben lässt. Da der aktellen Rechtslage ist eine Reproduktion selber ist nicht urheberrechtlich schützbar. Kurzum es ist egal wann und wer die Reproduktion gemacht hat, wenn das abgebildete Werk gemein-frei ist. Denn ich darf wirklich eine Kopie kopieren, wenn das auf der Kopie abgebildete Werk nicht urheberrechtlich geschützt ist. Kurzum wir haben bei den 2-D Werken eben keine doppelte Urheberechts Hürde. Also brauchen wir dafür keinen Warteraum.--Bobo11 (Diskussion) 18:44, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Meine Güte, das meinte ich doch: Ein frei lizenziertes Bild mit urheberrechtlich geschützten Elementen Dritter zu veröffentlichen ist (von einschlägigen Schrankenregelungen abgesehen) eine Urheberrechtsverletzung. Dazu aufzurufen dürfte mit Problemen verbunden sein.
„Ganz einfach weil eine Reproduktion keinen neuen urheberechtlischen Schutz aufleben lässt. Da der aktellen Rechtslage ist eine Reproduktion selber ist nicht urheberrechtlich schützbar.“ – das ist nicht ganz einfach, sondern ganz falsch. Nach herrschender Meinung in den Urheberrechtskommentaren sind solche Reproduktionen zumindest in Deutschland als Lichtbilder geschützt (wurde vor zwei Wochen von Dr. Ansgar Koreng noch einmal bekräftigt). Yellowcard (D.) 18:54, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Sorry, Yellowcard, aber Du hast bei Veröffentlichung die Aspekte Öffentlichkeit bzw. Inverkehrbringen rechtlich überhaupt nicht ausreichend gewürdigt bzw. auch nur bedacht. Hier handelt es sich ja um einen reinen Datenaustausch, die (maximal) wenigen Stunden, die das Bild überhaupt heruntergeladen werden könnte, wird es ja nicht irgendwie angeboten, schon gar nicht vorrätig gehalten. Zur Not, wenn ich das mit dem öffentlichen Charakter wirklich nicht stichhaltig finde, müsste man da für den Zeitpunkt zwischen Upload und Löschung halt einen Hinweis einblenden, dass das Bild derzeit nicht frei genutzt werden kann. Das ist wie beim Handel mit Bildern in der Galerie: Man verlangt ja auch vom Händler nicht, dass er das Bild abdeckt oder einpackt, nachdem der Verkaufsvorgang abgeschlossen ist, obwohl das zufällig jemand anderer sehen könnte. Port(u*o)s 21:45, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Durch den Upload ist die Datei zugänglich, das ist eine Veröffentlichung. Da dabei die Urheberrechte Dritter verletzt werden, nützen auch keine Warnhinweise, dass die Datei nicht genutzt werden soll: Die Bildbesschreibungsseite, die ja zwangsläufig erreichbar ist (auch ohne Einbindung im Artikel) reicht als URV völlig aus. Die Situation in der Galerie ist überhaupt nicht vergleichbar, da das keine Veröffentlichung ist, ganz im Gegenteil zum Upload. Davon abgesehen werden bei einem Verkauf eines Gemäldes in der Galerie keine Nutzungsrechte mitverkauft. Wenn ich ein Bild eines Malers in der Galerie kaufe, darf ich dieses Bild anschließend mitnichten veröffentlichen, ohne die explizite Erlaubnis des Malers eingeholt zu haben. Aber ein viertes Mal: Darum geht es mir doch überhaupt nicht. Yellowcard (D.) 22:34, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das ist aber das, was Du zurückgeändert hast und um das es mir (und vermutlich Bobo11) geht. Den Rest darfst Du ja gern ändern, dagegen hab zumindest ich keine Einwände. – Dein übriges Argument ist übrigens arg schwach, genaugenommen hast Du mir nämlich gerade Recht gegeben. Denk drüber nach, Du schaffst das! Immer schön trainieren! Gruss Port(u*o)s 23:47, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Habe die Formulierung entsprechend geändert. Deine Anmerkungen zum „übrigen Argument“ (welches?) verstehe ich nicht. Aber ist doch schön, wenn ich Dir zustimme. Deine süffisanten Kommentare finde ich schade. Warst schonmal besser drauf. Schönen Abend. Yellowcard (D.) 00:12, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Glaub mir, ich hab mir schon Mühe gegeben, nicht noch süffisanter zu sein. Ich schätze Gegenüber, die Nachdenken, bevor sie schreiben. So schätze ich Dich normalerweise auch ein, und deshalb ärgert mich Deine meiner Meinung nach unausgegorene und starre Argumentation. Das Beispiel der Bilder das Künstlers habe ich aufgrund genau dieser Analogie gewählt, die Du mir bestätigst: Der Maler überlässt dem Galeristen die Bilder zum Verkauf. Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, verliert der Galerist also diese Nutzungsrechte. Dennoch würden vermutlich Galerist und Käufer verständnislos daneben stehen, wenn jetzt ein Polizist dahergelaufen käme mit der Forderung, diese Bilder doch abzudecken, um die Rechte des Malers nicht zu verletzen (der Maler würde vermutlich ebenso mit dem Kopf schütteln, wenn er dabei wäre). Was ich damit meine: Aus meiner Sicht überdehnst Du die fragliche Rechtsnorm und missverstehst das Wesen einer Veröffentlichung: Du machst aus einem normalen Verkaufsvorgang, wo ein immaterielles Gut über den Ladentisch geht, etwas fürchterlich kompliziertes. Das finde ich nicht sachlich angemessen, und ich finde es daneben auch noch kleinkariert. Gruss --Port(u*o)s 01:05, 7. Mär. 2014 (CET) P.S.: Die Änderung von Dir, die ich jetzt gerade bemerkt habe, finde ich übrigens richtig gut, hoffentlich kann sich Bobo11 auch damit anfreunden.Beantworten
Du irrst Dich. Durch den Verkauf eines Bildes wird an der Konstellation der Nutzungsrechte überhaupt nichts geändert. Entweder war die Ausstellung vor dem Verkauf auch schon nicht rechtens oder sie ist es nach dem Kauf immer noch. Keineswegs könnte der Käufer die Unterlassung durchsetzen; es wäre der Maler, der dies könnte. Aber belassen wir es dabei. Gute Nacht! Yellowcard (D.) 02:01, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Revert von Yellowcard Änderung

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Sorry @Yellowcard, aber Sinn der Seite ist es gerade, das Hochladen eigene Fotos von geschützen Werken zu ermöglichen. Da ist das Zusammenstreichen auf einen Satz wie „Bitte nicht vorsätzlich Fotos, die noch nicht gemeinfrei sind, oder Fotos, die noch nicht gemeinfreie Elemente zeigen, auf Wikipedia hochladen!“ nicht ziel-führend. --Bobo11 (Diskussion) 17:54, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Erlaubnis-Mail an Supportteam

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[1] Gern, nur an welche E-Mail-Adresse? Und was geschieht mit der Mail? Danke und schöne Grüße --Tom Jac (Diskussion) 16:17, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Wikipedia:E-Mail-Kontakt permissions-de (at) wikimedia.org. Rest ist unter Wikipedia:Support-Team beschrieben. Kurzum es wird vertraulich behandelt, und nicht öffentlich gemacht. --Bobo11 (Diskussion) 16:26, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten
OK. Ist erledigt. Danke für Eure Arbeit! Schöne Grüße --Tom Jac (Diskussion) 17:26, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Hinweise auf historische Bilder

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sollten auch auf den Diskussionsseiten der vermutlich betroffenen Artikel eingegetragen werden, damit die auch zeitnah genutzt werden können. Z.B. Diskussion:Helmuth_Bohm#Hinweis_auf_historische_Bilder oder Diskussion:Marienkirche_(Rieden)#Hinweis_auf_historische_Bilder --Eingangskontrolle (Diskussion) 05:24, 20. Okt. 2018 (CEST)Beantworten