Wikipedia Diskussion:Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Josef Moser in Abschnitt Aktualität - Rechtsdatenbanken
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deutschlandlastig

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Dieser Hinweis ist zu "deutschland-lastig". Verbesserungsvorschläge? --Lutschakatoo 13:10, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Fehler im Hinweis

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Zitat: "Trotz allen Bemühens um Aktualität kann hierbei IMMER ausgeschlossen werden, dass die letzten Änderungen nicht taggenau auf dem neuesten Stand sind!"

Korrekt: Trotz allen Bemühens um Aktualität kann hierbei NIEMALS ausgeschlossen werden, dass die letzten Änderungen nicht taggenau auf dem neuesten Stand sind!

Grüße Johannes --84.155.238.56 05:22, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Gesetz hoch 4

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Ist das noch normaler Justizkryptizismus oder kann das als sprachlicher Kompilierzeitfehler gewertet werden?

„gibt jedes Gesetz, das ein bestimmtes Gesetz ändert, [..] an, durch welches Gesetz [..] das Gesetz zuvor zuletzt geändert wurde.“

--Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 15:42, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Nein, das ist kein Justizkryptizismus, sondern nur der allgemeine Wahnsinn, der schon mal passieren kann. Ich habe es mal umformuliert und hoffe, es goutiert nun. --Opihuck 19:12, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Aktualität - Rechtsdatenbanken

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Der Text des Hinweises ist im Kern etliche Jahre alt und scheint mir, was die Verfügbarkeit der Texte betrifft, veraltet. Aktuelles Recht steht in elektronischen Rechtsinformationssystemen zur Verfügung, in Österreich hat man sogar die gedruckten Versionen etlicher Gesetzblätter überhaupt eingestellt. Das sollte ergänzt werden. Wenn bis Ende September niemand anderer Lust dazu hat, werde ich versuchen, selbst eine Ergänzung zu schreiben.--Josef Moser (Diskussion) 10:50, 24. Aug. 2021 (CEST)Beantworten