Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv/2008
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Thogo in Abschnitt Platzverweise
Platzverweise
Ist das SG berechtigt, Platzverweise für bestimmte Artikel an einzelne Autoren auszusprechen, die nachweislich fachlich daneben liegen, aber den Fachleuten immer wieder Probleme machen (bis zur Vertreibung aus der WP). und ja, es geht um einen praktischen Fall (nicht um mich), ich möchte aber eine theoretische Antwort darauf. Marcus Cyron 21:52, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ich würde genauso theoretisch sagen, dass ein Editierverbot bestimmter Artikel ein mögliches Ergebnis eines SG-Verfahrens ist. Das wäre eine Art "Benutzersperre light", und meiner bescheidenen Meinung nach vom Meinungsbild gedeckt. Was wir nicht dürfen, ist selbst entscheiden, was fachlich richtig ist und was nicht. --Streifengrasmaus 21:59, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Demnach fehlt es nicht an Entscheidungspower, sondern an Fachpower. Ich habe im Beispielfall den Fachmann und den Nichtfachmann allein auf einer Artikeldisk angetroffen und hatte dort keine fachliche Legimitation für einen administrativen Platzverweis. Das Schiedsgericht bräuchte, wenn ich Streifengrasmaus richtig verstehe, auch ein Fachgremium für eine solche Entscheidung. - Vorschlag (Wahrscheinlich gibts schon hundert Vorschläge dieser Art, aber ich versuchs einfach mal): Das Schiedgericht beruft prophylaktisch Fachgremien für Themenbereiche. Deren Einsatz wird bei schwerwiegenden Fällen beim Schiedsgericht beantragt. - Beispiel: Im vorliegenden Fall ruft Marcus als unbeteiligter Moderator das Schiedsgericht an, gegen den Benutzer X eine Platzsperre auszusprechen. Themenbereich Mittelalter, Frankfurt, Biologie oder was immer (die Struktur müsste man natürlich allmählich aufbauen). Im Annahmefall beauftragt das SG das Fachgremium Mittelalter und entscheidet auf Basis von dessen Empfehlung. - Gruß --Logo 02:36, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Das ist doch viel zu kompliziert. Wir brauchen aktive Portale mit einem Redaktionsteam aus (nachweislich) Fachleuten, die die Artikel in dem Bereich betreuen (d.h. QS, Löschdiskussionen, Kategorisierung, etc.pp.), möglicherweise auch irgendwann mal prüfen, und die können dann für sowas auch eingespannt werden. Wenn wir (SG) nach unserem Gusto irgendwelche Leute in Gremien stopfen, bringt das herzlich wenig (und wir müssten entscheiden, wer dafür geeignet ist und wer nicht, was wir nicht können, fachfremderweise), das muss schon von der Community kommen. --Thogo BüroSofa 10:23, 24. Okt. 2008 (CEST)
- Demnach fehlt es nicht an Entscheidungspower, sondern an Fachpower. Ich habe im Beispielfall den Fachmann und den Nichtfachmann allein auf einer Artikeldisk angetroffen und hatte dort keine fachliche Legimitation für einen administrativen Platzverweis. Das Schiedsgericht bräuchte, wenn ich Streifengrasmaus richtig verstehe, auch ein Fachgremium für eine solche Entscheidung. - Vorschlag (Wahrscheinlich gibts schon hundert Vorschläge dieser Art, aber ich versuchs einfach mal): Das Schiedgericht beruft prophylaktisch Fachgremien für Themenbereiche. Deren Einsatz wird bei schwerwiegenden Fällen beim Schiedsgericht beantragt. - Beispiel: Im vorliegenden Fall ruft Marcus als unbeteiligter Moderator das Schiedsgericht an, gegen den Benutzer X eine Platzsperre auszusprechen. Themenbereich Mittelalter, Frankfurt, Biologie oder was immer (die Struktur müsste man natürlich allmählich aufbauen). Im Annahmefall beauftragt das SG das Fachgremium Mittelalter und entscheidet auf Basis von dessen Empfehlung. - Gruß --Logo 02:36, 24. Okt. 2008 (CEST)