Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv/2016
Was darf das Schiedsgericht?
in einer derzeit offenen Schiedsgerichtsanfrage wurde folgende Frage zu Abstimmung gestellt.
Für Benutzersperren aus dieser Maßnahme sind Sperrprüfungen und Adminprobleme ausgeschlossen.
Wenn über diese Frage abgestimmt wird, impliziert dies, dass es prinzipiell zulässig wäre, eine derartige Anordnung durch das SG zu beschliessen.
Wer von Euch ist der Meinung, dass das SG das darf und auf welchen Satz in welchem MB stützt sich diese Meinung? --Varina (Diskussion) 17:45, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die WP-"Grundrechte" sehe ich persönlich das ausgesprochen kritisch, würde aber einem einmaligen Versuch mit anschließendem Review offen gegenüberstehen. Viele Grüße, Grueslayer 17:48, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Man könnte das Abstimmungsverhalten der Schiedsrichter auch so deuten, dass sie sich mit der Fragestellung beschäftigt haben, ob man gewissen Kunden gewisse Meta-Spielwiesen höheren Levels entziehen kann, um den Konflikt "kompakter" zu halten, und dass sie aber ohnehin eine ziemlich eindeutige Meinung hinsichtlich der Frage haben, ob sie derartiges bestimmen dürfen (und das dokumentieren wollten) oder ob man das anders versuchen muss zu lösen. … «« Man77 »» (A) wie Autor 19:27, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Diese eindeutige Meinung hatten sie wohl eher nicht "ohnehin". Die kam wohl erst per Resonanz. --Elop 20:00, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Aha. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 20:09, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Danke Elop. Du kennst Dich aus. --Helfm@nn -PTT- 20:46, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Diese eindeutige Meinung hatten sie wohl eher nicht "ohnehin". Die kam wohl erst per Resonanz. --Elop 20:00, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Ihr seid doch noch auskennender als ich.
- Warum genau wurde über jene Punkte überhaupt abgestimmt?
- Hatte es da entsprechende (nachlesbare) Forderungen aus der Community oder von der Adminschaft gegeben? --Elop 00:22, 4. Jun. 2016 (CEST)
der punkt "dürfen" wird in der Abstimmung eh mit Nein beantwort. Wichtiger bei der Diskussion ist aber der Punkt, dass das Schiedsgericht offensichtlich für sich das Recht sah, diesen Abstimmungspunkt überhaupt zur Abstimmung vorzulegen und im Falle eines JA auch als umsetzbar sahen. Ansonsten macht eine Abstimmung darüber keinen Sinn. --91.17.246.40 11:20, 4. Jun. 2016 (CEST)
Vielen Dank für Eure Nicht-Antwort --Varina (Diskussion) 09:41, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Hallo Varina, ich kann zwar nicht für das derzeitige SG-Team sprechen, aber ich senfe mal als ehemaliger Schiedsrichter. Das SG ist kaum eingeschränkt beim Verhängen von Maßnahmen um ein abgestimmtes Ziel zu erreichen. Nachzulesen ist das auf Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Maßnahmen. Grüße, -- Hans Koberger 11:03, 11. Jun. 2016 (CEST)
- {Antwort|Hans Koberger}} Ich habe diesen Abschnitt selbtverständlich gelesen, bevor ich hier anfragte. Dort steht wörtlich Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Maßnahmen können Benutzersperren, Auflagen bezüglich der Arbeit von Benutzern oder der Bearbeitbarkeit von Artikeln sowie Artikelsperren sein. Diese Formulierung lässt durchaus Interpretatiossspielraum. Ich hätte gerne gewusst, ob und falls ja wer von den Schiedsrichtern der Meinung ist, dass diese Sätze oder evtl. andere Abschnitte der Regelseite dem Schiedsgereicht prinzipiell erlauben, als Sanktion die Berufungs-/Revisionsmöglichkeit zu entziehen. Leider haben seit meiner Anfrage zwar Schiedsrichter in diesem Abschnitt editiert, aber es nicht für nötig gehalten, zu antworten. Die Gründe dafür kenne ich nicht. Ich habe kein Recht auf eine Antwort, es bleibt jedem Mitleser überlassen, das für sich zu bewerten --Varina (Diskussion) 11:59, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Ich denke, dass jedem Schiedsrichter klar ist, dass die Beschneidung von Berufungs-/Revisionsmöglichkeit eine radikale Maßnahme ist. Es kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in einer künftigen, fiktiven Anfrage diese Maßnahme geeignet und sinnvoll ist, vielleicht als temporäre Maßnahme und als Alternative zu einer unbeschränkten Benutzersperre. -- Hans Koberger 13:40, 11. Jun. 2016 (CEST)
- kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in einer künftigen... diese Argumentation ist mir aus dem RL durchaus geläufig und wird typischerweise genutzt um Rechte einzuschränken und Überwachungsmaßnahmen gutzuheissen. Aber der Sinn meiner Anfrage war es nicht Deine Meinung kennenzulernen, sondern die des derzeitigen Schiedsgerichtes. --Varina (Diskussion) 14:12, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Ich denke, dass jedem Schiedsrichter klar ist, dass die Beschneidung von Berufungs-/Revisionsmöglichkeit eine radikale Maßnahme ist. Es kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in einer künftigen, fiktiven Anfrage diese Maßnahme geeignet und sinnvoll ist, vielleicht als temporäre Maßnahme und als Alternative zu einer unbeschränkten Benutzersperre. -- Hans Koberger 13:40, 11. Jun. 2016 (CEST)
- {Antwort|Hans Koberger}} Ich habe diesen Abschnitt selbtverständlich gelesen, bevor ich hier anfragte. Dort steht wörtlich Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Maßnahmen können Benutzersperren, Auflagen bezüglich der Arbeit von Benutzern oder der Bearbeitbarkeit von Artikeln sowie Artikelsperren sein. Diese Formulierung lässt durchaus Interpretatiossspielraum. Ich hätte gerne gewusst, ob und falls ja wer von den Schiedsrichtern der Meinung ist, dass diese Sätze oder evtl. andere Abschnitte der Regelseite dem Schiedsgereicht prinzipiell erlauben, als Sanktion die Berufungs-/Revisionsmöglichkeit zu entziehen. Leider haben seit meiner Anfrage zwar Schiedsrichter in diesem Abschnitt editiert, aber es nicht für nötig gehalten, zu antworten. Die Gründe dafür kenne ich nicht. Ich habe kein Recht auf eine Antwort, es bleibt jedem Mitleser überlassen, das für sich zu bewerten --Varina (Diskussion) 11:59, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Selbstverständlich sind Adminprobleme und Sperrprüfungen ausgeschlossen, wann immer das SG eine Sperre verhängt oder bestätigt. Das SG ist die Überprüfungsinstanz für all diese Maßnahmen, deshalb können Entscheidungen des SG natürlich nicht dadurch angefochten werden. Es handelt sich also nicht um eine besondere Auflage oder um eine extreme Option, die eventuelle mal in künftigen Fällen angewendet werden könnte, sondern um eine selbstverständliche Wirkung aller bisherigen, aktuellen und künftigen Entscheidungen des SG zu Sperren. Grüße --h-stt !? 18:06, 18. Jun. 2016 (CEST)
- Bitte nichts durcheinanderwerfen: Wenn das SG sich konkret für eine Sperre entscheidet, ist das zweifelsohne der Fall. Hier liegt aber eine andere Situation vor. --MGChecker – (📞| 📝| ) 13:39, 19. Jun. 2016 (CEST)
- Warum soll hier eine andere Situation vorliegen? Die jeweiligen Sperren würden im Auftrag des SG verhängt und sind dem SG zuzurechnen. Also gelten auch die Regeln für das SG. Grüße --h-stt !? 15:20, 22. Jun. 2016 (CEST)
- Bitte nichts durcheinanderwerfen: Wenn das SG sich konkret für eine Sperre entscheidet, ist das zweifelsohne der Fall. Hier liegt aber eine andere Situation vor. --MGChecker – (📞| 📝| ) 13:39, 19. Jun. 2016 (CEST)
Was darf das Schiedsgericht?
in einer derzeit offenen Schiedsgerichtsanfrage wurde folgende Frage zu Abstimmung gestellt.
Für Benutzersperren aus dieser Maßnahme sind Sperrprüfungen und Adminprobleme ausgeschlossen.
Wenn über diese Frage abgestimmt wird, impliziert dies, dass es prinzipiell zulässig wäre, eine derartige Anordnung durch das SG zu beschliessen.
Wer von Euch ist der Meinung, dass das SG das darf und auf welchen Satz in welchem MB stützt sich diese Meinung? --Varina (Diskussion) 17:45, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die WP-"Grundrechte" sehe ich persönlich das ausgesprochen kritisch, würde aber einem einmaligen Versuch mit anschließendem Review offen gegenüberstehen. Viele Grüße, Grueslayer 17:48, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Man könnte das Abstimmungsverhalten der Schiedsrichter auch so deuten, dass sie sich mit der Fragestellung beschäftigt haben, ob man gewissen Kunden gewisse Meta-Spielwiesen höheren Levels entziehen kann, um den Konflikt "kompakter" zu halten, und dass sie aber ohnehin eine ziemlich eindeutige Meinung hinsichtlich der Frage haben, ob sie derartiges bestimmen dürfen (und das dokumentieren wollten) oder ob man das anders versuchen muss zu lösen. … «« Man77 »» (A) wie Autor 19:27, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Diese eindeutige Meinung hatten sie wohl eher nicht "ohnehin". Die kam wohl erst per Resonanz. --Elop 20:00, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Aha. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 20:09, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Danke Elop. Du kennst Dich aus. --Helfm@nn -PTT- 20:46, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Diese eindeutige Meinung hatten sie wohl eher nicht "ohnehin". Die kam wohl erst per Resonanz. --Elop 20:00, 3. Jun. 2016 (CEST)
- Ihr seid doch noch auskennender als ich.
- Warum genau wurde über jene Punkte überhaupt abgestimmt?
- Hatte es da entsprechende (nachlesbare) Forderungen aus der Community oder von der Adminschaft gegeben? --Elop 00:22, 4. Jun. 2016 (CEST)
der punkt "dürfen" wird in der Abstimmung eh mit Nein beantwort. Wichtiger bei der Diskussion ist aber der Punkt, dass das Schiedsgericht offensichtlich für sich das Recht sah, diesen Abstimmungspunkt überhaupt zur Abstimmung vorzulegen und im Falle eines JA auch als umsetzbar sahen. Ansonsten macht eine Abstimmung darüber keinen Sinn. --91.17.246.40 11:20, 4. Jun. 2016 (CEST)
Vielen Dank für Eure Nicht-Antwort --Varina (Diskussion) 09:41, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Hallo Varina, ich kann zwar nicht für das derzeitige SG-Team sprechen, aber ich senfe mal als ehemaliger Schiedsrichter. Das SG ist kaum eingeschränkt beim Verhängen von Maßnahmen um ein abgestimmtes Ziel zu erreichen. Nachzulesen ist das auf Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Maßnahmen. Grüße, -- Hans Koberger 11:03, 11. Jun. 2016 (CEST)
- {Antwort|Hans Koberger}} Ich habe diesen Abschnitt selbtverständlich gelesen, bevor ich hier anfragte. Dort steht wörtlich Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Maßnahmen können Benutzersperren, Auflagen bezüglich der Arbeit von Benutzern oder der Bearbeitbarkeit von Artikeln sowie Artikelsperren sein. Diese Formulierung lässt durchaus Interpretatiossspielraum. Ich hätte gerne gewusst, ob und falls ja wer von den Schiedsrichtern der Meinung ist, dass diese Sätze oder evtl. andere Abschnitte der Regelseite dem Schiedsgereicht prinzipiell erlauben, als Sanktion die Berufungs-/Revisionsmöglichkeit zu entziehen. Leider haben seit meiner Anfrage zwar Schiedsrichter in diesem Abschnitt editiert, aber es nicht für nötig gehalten, zu antworten. Die Gründe dafür kenne ich nicht. Ich habe kein Recht auf eine Antwort, es bleibt jedem Mitleser überlassen, das für sich zu bewerten --Varina (Diskussion) 11:59, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Ich denke, dass jedem Schiedsrichter klar ist, dass die Beschneidung von Berufungs-/Revisionsmöglichkeit eine radikale Maßnahme ist. Es kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in einer künftigen, fiktiven Anfrage diese Maßnahme geeignet und sinnvoll ist, vielleicht als temporäre Maßnahme und als Alternative zu einer unbeschränkten Benutzersperre. -- Hans Koberger 13:40, 11. Jun. 2016 (CEST)
- kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in einer künftigen... diese Argumentation ist mir aus dem RL durchaus geläufig und wird typischerweise genutzt um Rechte einzuschränken und Überwachungsmaßnahmen gutzuheissen. Aber der Sinn meiner Anfrage war es nicht Deine Meinung kennenzulernen, sondern die des derzeitigen Schiedsgerichtes. --Varina (Diskussion) 14:12, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Ich denke, dass jedem Schiedsrichter klar ist, dass die Beschneidung von Berufungs-/Revisionsmöglichkeit eine radikale Maßnahme ist. Es kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in einer künftigen, fiktiven Anfrage diese Maßnahme geeignet und sinnvoll ist, vielleicht als temporäre Maßnahme und als Alternative zu einer unbeschränkten Benutzersperre. -- Hans Koberger 13:40, 11. Jun. 2016 (CEST)
- {Antwort|Hans Koberger}} Ich habe diesen Abschnitt selbtverständlich gelesen, bevor ich hier anfragte. Dort steht wörtlich Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Maßnahmen können Benutzersperren, Auflagen bezüglich der Arbeit von Benutzern oder der Bearbeitbarkeit von Artikeln sowie Artikelsperren sein. Diese Formulierung lässt durchaus Interpretatiossspielraum. Ich hätte gerne gewusst, ob und falls ja wer von den Schiedsrichtern der Meinung ist, dass diese Sätze oder evtl. andere Abschnitte der Regelseite dem Schiedsgereicht prinzipiell erlauben, als Sanktion die Berufungs-/Revisionsmöglichkeit zu entziehen. Leider haben seit meiner Anfrage zwar Schiedsrichter in diesem Abschnitt editiert, aber es nicht für nötig gehalten, zu antworten. Die Gründe dafür kenne ich nicht. Ich habe kein Recht auf eine Antwort, es bleibt jedem Mitleser überlassen, das für sich zu bewerten --Varina (Diskussion) 11:59, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Selbstverständlich sind Adminprobleme und Sperrprüfungen ausgeschlossen, wann immer das SG eine Sperre verhängt oder bestätigt. Das SG ist die Überprüfungsinstanz für all diese Maßnahmen, deshalb können Entscheidungen des SG natürlich nicht dadurch angefochten werden. Es handelt sich also nicht um eine besondere Auflage oder um eine extreme Option, die eventuelle mal in künftigen Fällen angewendet werden könnte, sondern um eine selbstverständliche Wirkung aller bisherigen, aktuellen und künftigen Entscheidungen des SG zu Sperren. Grüße --h-stt !? 18:06, 18. Jun. 2016 (CEST)
- Bitte nichts durcheinanderwerfen: Wenn das SG sich konkret für eine Sperre entscheidet, ist das zweifelsohne der Fall. Hier liegt aber eine andere Situation vor. --MGChecker – (📞| 📝| ) 13:39, 19. Jun. 2016 (CEST)
- Warum soll hier eine andere Situation vorliegen? Die jeweiligen Sperren würden im Auftrag des SG verhängt und sind dem SG zuzurechnen. Also gelten auch die Regeln für das SG. Grüße --h-stt !? 15:20, 22. Jun. 2016 (CEST)
- Bitte nichts durcheinanderwerfen: Wenn das SG sich konkret für eine Sperre entscheidet, ist das zweifelsohne der Fall. Hier liegt aber eine andere Situation vor. --MGChecker – (📞| 📝| ) 13:39, 19. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung
Umseitig steht: "Erledigte Anfragen werden nach einer angemessenen Zeitspanne von einem der Schiedsrichter ins Archiv verschoben". Wie viele Monate sind angemessen? --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:59, 18. Dez. 2016 (CET) PS: Die letzte behandelte Anfrage ist bereits seit 3043 Tagen abgeschlossen.
- Ansichtssache, aber auch das kann dann mal ins Archiv … «« Man77 »» (A) wie Autor 16:17, 4. Jul. 2017 (CEST)
- Inzwischen stehen da noch Anfragen von 2016, zumindest die könnte man mal archivieren, finde ich. Gestumblindi 01:32, 15. Jan. 2018 (CET)
- Schadet tatsächlich nicht, ist erledigt. --DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 23:09, 17. Jan. 2018 (CET)
- Inzwischen stehen da noch Anfragen von 2016, zumindest die könnte man mal archivieren, finde ich. Gestumblindi 01:32, 15. Jan. 2018 (CET)