Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2007/August

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Achates in Abschnitt Bewährung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Seite ist ein Archiv abgeschlossener Diskussionen. Ihr Inhalt sollte daher nicht mehr verändert werden. Benutze bitte die aktuelle Diskussionsseite.

Um einen Abschnitt dieser Seite zu verlinken, klicke im Inhaltsverzeichnis auf den Abschnitt und kopiere dann Seitenname und Abschnittsüberschrift aus der URL-Zeile deines Browsers (Beispiel: [[Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2007/August#Abschnittsüberschrift]]).

Annahme- und sonstige Fristen

Ich finde, diese theoretische Diskussion hat mittlerweile einige Aktualität, durch den Jahn Henne (oder wie er heißt)-Fall mitten im schönsten Sommerwetter. Auch, um dem hohen Gericht die ihm zustehenden Gelegenheiten zum Baden, Sonnen, Arbeiten am Demographiefaktor und ähnlich produktivitätssteigernden Tätigkeiten nicht zu verbauen, finde ich, man sollte auf solche Fristen verzichten, zumal sie in der Anfragenseite recht konkret-ausschließlich daherkommen (...andernfalls gilt der Fall als abgelehnt), durch Henriettes Statements in obiger Disku aber eher als soll-Vorschrift erscheinen. Dazu kommt, daß bei der hier mancherorts üblichen Regelbuchstabiererei der Eindruck entstehen könnte, man könne mißliebige Fälle dadurch loswerden, daß man z.B. keine Stellung nimmt und dann irgendwann irgendeine Frist abgelaufen ist. Ich finde es toll, wenn ihr euch selbst eine gewisse Durchlaufzeit als Ziel setzt, aber das kann ja auch intern geschehen. --84.167.68.24 16:50, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Annahme eines Falls geht in der Regel schneller, als eine begründete Ablehnung, weil die Annahme erst im Gesamtresultat begründet werden muss (wenn überhaupt). Daher ist die Frist auf jeden Fall haltbar. --Thogo BüroSofa 17:29, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sehe da auch keine Probleme, letztlich setzt die Frist nur uns unter Druck (und dafür ist sie gedacht).--Kriddl Diskussion SG 17:32, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ähm, ich hab mich vielleicht nicht so ganz klar ausgedrückt: natürlich ist die Frist "haltbar", und natürlich setz sie nur euch unter Druck, aber: ist das wirklich sinnvoll? Davon abgesehen wäre es (theoretisch, wenn der entsprechende Wortklauber ankäme) ja die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Antrag "vollständig vorlag" - bzw. liegt er überhaupt vollständig vor, angesichts der fehlenden Stellungnahme z.B. von Gardini. Worauf ich hinaus will: je detaillierter eine solche "Prozeßordnug" ist, desto mehr Möglichekiten gibt es, von außen Druck auszuüben. mMn sollte man erwägen, solche Details erst dann zu regeln, wenn sich herausstellt, daß eine Regeulng zwingend notwendig ist.
Allgemein finde ich übrigens, daß das SG bis jetzt einen prima Job macht. Weiter so! -- 84.167.74.244 15:33, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Danke für die Blumen :-) Zur Prozeßordnung: wir haben vergessen, mit ins Protokoll aufzunehmen, daß ich jeden ins Bein beißen werde, der mir mit irgendwelchen pseudojuristischem Formfehler- und sonstigem Erbsengezähle ankommt :-) Es gilt der Geist einer Regel, nicht ihre Buchstaben. Die Annahmefristen haben wir als Rahmen festgelegt, damit ihr wißt, wann ungefähr von uns was kommen wird. In der Regel treffen wir uns mittwochsabends im Chat, danach gibt es meistens irgendwelche Ergebnisse. --m  ?! 17:38, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Bewährung

Die Frage klingt vielleicht ein wenig doof, aber unter Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Was_kann_das_Schiedsgericht_bestimmen? findet der geneigte Leser als Mittel der Wahl die „Bewährung“. Da diese noch nie als Konfliktlösung vorgeschlagen wurde, gab es die Frage vielleicht noch nicht, aber wer würde denn im Falle eines Falles die Einhaltung der Bewährungsauflagen überwachen? Die zehn Schiedsrichter, die Admins, die Gemeinschaft oder würde vom Schiedsgericht ein „Bewährungshelfer“ bestellt werden. Würde dazu jemand angefragt werden oder würde einfach rekrutiert werden? -- Achates Đ Was ist es dir wert? 09:17, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

An irgendeine Art Vertrauensperson als "Bewährungshelfer" haben wir auch schon gedacht. Ich persönlich frage mich aber, was soll diese Person "helfen"? Einem erwachsenen Menschen? Das ist zumindest ziemlich problematisch. Man könnte evtl. einen festen Ansprechpartner (also eine Art Bezugsperson), stellen, an die sich der Bewährende im Problemfall erstmal wenden kann, bevor ein großes Faß aufgemacht. Aber dazu gibt es keine konkreten Ideen.
Was Du beschreibst, ist aber eher ein Bewährungsüberwacher als ein Bewährungshelfer, oder? --m  ?! 10:26, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaub fast, dass wir dasselbe meinen, also eher Soz-Päd, kein Spitzel. -- Achates Đ Was ist es dir wert? 12:33, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten