Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2009/März
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Kompetenzüberschreitung
Das Schiedsgericht besitzt nicht die Kompetenz, bestehende Verfahren abzuändern. Die Kompetenzen des SG beschränken sich auf:
- Verwarnung von Benutzern
- Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
- Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
- Aufhebung von Benutzersperren
- Verwarnung von Administratoren
- Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
- Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
- Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
- Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens
Ich sehe in der Einstellung des Benutzersperrverfahren für Sarcelles eine deutlich Überschreitung der Kompetenzen. Hier versuchte das SG einen höchst umstrittenen Punkt der Regularien, ob eine Entsprrung mit 2/3 Prostimmen (für die Entsperrung) worum es ein Meinungsbild gegeben hat, durch die Hintertür einzuführen. Dass halte ich für sehr unüberlegt, und sollte schleunigst verbessert werden. -- Widescreen ® 12:34, 28. Mär. 2009 (CET)
- Wir haben ja gar nichts geändert, da hätte vorher schon was da sein müssen. Es gab zum Zeitpunkt unserer Entscheidung (im Dezember!) aber keine Entsperrrichtlinie. --Thogo BüroSofa 02:11, 27. Apr. 2009 (CEST)