Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2010/Januar
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Schiedsrichtendensignaturen (erl.)
Hallo. Wäre es möglich, dass die Mitglieder des SG wieder selbst unterschreiben wie früher? (1, 2) Grüße −Sargoth 00:46, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ist bereits hinter den Kulissen in Arbeit. --Marcela 01:15, 5. Jan. 2010 (CET)
- Hallo Sargoth, die Entscheidung samt den Signaturen wurde vom Schiedsgerichts-Wiki nach Wikipedia übertragen. Die Schiedsrichter haben im Schiedsgerichts-Wiki selbstverständlich selbst unterschrieben. Der Vorteil dieser Vorgangsweise ist, dass die Entscheidungen schneller veröffentlicht werden können. Was ist der Grund für Deinen Wunsch bzw. wo siehst Du Nachteile? Grüße, -- Hans Koberger 07:13, 5. Jan. 2010 (CET)
- Hi Hans. Der Nachteil ist, dass es für Benutzer ohne Zugang zum SG-Wiki nicht nachprüfbar ist. Grüße −Sargoth 12:07, 5. Jan. 2010 (CET)
- Obwohl ich Dir in der Sache zustimme, sehe ich kein praktisches Problem. Eine wirklich gefälschte Unterschrift (d.h. eine nicht zuvor im SG-Wiki eigenhändig erfolgte) würde schnell und deutlich zu einer Reaktion des Betroffenen führen. Ansonsten wie Marcela. --13:17, 5. Jan. 2010 (CET)(nicht signierter Beitrag von Pjacobi (Diskussion | Beiträge) 13:17, 5. Jan. 2010 (CET))
- (BK) Die Nachprüfbarkeit ist insoweit gegeben, als dass die Entscheidungen 1:1 aus dem SG-Wiki übertragen werden (eine etwaige Veränderung würde garantiert auffallen). Dass die einzelnen Signaturen nicht in der Versionsgeschichte von Wikipedia auftauchen sehe ich persönlich als keinen Formfehler. Wie Ralf im Beitrag oben schon angedeutet hat, ist dieses Thema auch ein Punkt des morgigen SG-Chats. -- Hans Koberger 13:29, 5. Jan. 2010 (CET)
- Hans, ich habe keinen Zugang zum SG-Wiki. Dass aktive SR die Unterschriften nachprüfen können, ist mir klar. Es geht auch nicht um Fälschungsvorwürfe, dazu ist das dann doch nicht bedeutend genug. ;) Es ist nur ein kleiner nachträglicher, ich denke berechtigter Weihnachtswunsch. −Sargoth 13:44, 5. Jan. 2010 (CET)
- Den ich voll unterstütze. Menno, wenn mal einer in Urlaub oder krank ist kann er doch auch zwei Tage später unterzeichnen, oder? Und so ist es für alle Nutzer eindeutig zuordenbar. Haben wir doch schon im Wikikindergarten gelernt, das man solche Sachen eigenhändig unterzeichnen soll. Allen noch ein schönes Neues Jahr! --Geos 13:59, 5. Jan. 2010 (CET)
- Nee, nicht ganz: Der Fall ist erst dann komplett (ab-)geschlossen, wenn mindestens 5 Richter die Entscheidung unterzeichnet haben. Im Urlaubsfall könnte es sich schon mal 2 Wochen hinziehen bis alle selbst in der WP unterschrieben haben. Wie Hans weiter oben schon – wie ich finde: auch korrekt – sagte: Entscheidungen können so schneller veröffentlicht werden; und eine Entscheidung ist soz. sofort „rechtskräftig“. Wir haben das früher übrigens auch gelegentlich so gemacht … hat wohl nur nie einer bemerkt ;) --Henriette 14:09, 5. Jan. 2010 (CET)
- In solch einem Fall kann ja die Originalsignatur zwei Wochen später gesetzt werden oder ähnlich. Ich möchte aber nicht eine Riesendiskussion aufblasen, wie gesagt, nur der Wunsch eines Kleinbenutzers :D −Sargoth 14:16, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ist ja auch durchaus berechtigt: Ich kanns schon nachvollziehen. Ich kenn' aber auch die „gelebte Praxis“ ;) --Henriette 16:24, 5. Jan. 2010 (CET)
- PS: Im SG-Wiki gibts deshalb keine Edit-Wars, keine Mißtrauensanträge und keine ernstzunehmenden körperlichen Auseinandersetzungen deshalb. Wir haben uns alle lieb. Nur, um Gerüchten vorzubeugen ;) --Marcela 17:36, 5. Jan. 2010 (CET)
- Nee, nicht ganz: Der Fall ist erst dann komplett (ab-)geschlossen, wenn mindestens 5 Richter die Entscheidung unterzeichnet haben. Im Urlaubsfall könnte es sich schon mal 2 Wochen hinziehen bis alle selbst in der WP unterschrieben haben. Wie Hans weiter oben schon – wie ich finde: auch korrekt – sagte: Entscheidungen können so schneller veröffentlicht werden; und eine Entscheidung ist soz. sofort „rechtskräftig“. Wir haben das früher übrigens auch gelegentlich so gemacht … hat wohl nur nie einer bemerkt ;) --Henriette 14:09, 5. Jan. 2010 (CET)
- Den ich voll unterstütze. Menno, wenn mal einer in Urlaub oder krank ist kann er doch auch zwei Tage später unterzeichnen, oder? Und so ist es für alle Nutzer eindeutig zuordenbar. Haben wir doch schon im Wikikindergarten gelernt, das man solche Sachen eigenhändig unterzeichnen soll. Allen noch ein schönes Neues Jahr! --Geos 13:59, 5. Jan. 2010 (CET)
- Hans, ich habe keinen Zugang zum SG-Wiki. Dass aktive SR die Unterschriften nachprüfen können, ist mir klar. Es geht auch nicht um Fälschungsvorwürfe, dazu ist das dann doch nicht bedeutend genug. ;) Es ist nur ein kleiner nachträglicher, ich denke berechtigter Weihnachtswunsch. −Sargoth 13:44, 5. Jan. 2010 (CET)
- Hi Hans. Der Nachteil ist, dass es für Benutzer ohne Zugang zum SG-Wiki nicht nachprüfbar ist. Grüße −Sargoth 12:07, 5. Jan. 2010 (CET)
- Aber nur, solange du selbstgemachte Pelmeni mit viel Dill und saurer Sahne zu den Besprechungen mitbringst. Rainer Z ... 20:41, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ah, du meldest dich also freiwillig zum Pelmeni-falten? Angenommen! --Marcela 20:44, 5. Jan. 2010 (CET)
- Dafür. Mmmmmmmmmm Anka ☺☻Wau! 21:31, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ah, du meldest dich also freiwillig zum Pelmeni-falten? Angenommen! --Marcela 20:44, 5. Jan. 2010 (CET)
- Aber nur, solange du selbstgemachte Pelmeni mit viel Dill und saurer Sahne zu den Besprechungen mitbringst. Rainer Z ... 20:41, 5. Jan. 2010 (CET)
Auch im wirklichen Leben gehen Gerichtsurteile nicht originalunterschrieben hinaus, sondern in Ausfertigungen, wo der Urkundsbeamte die Übereinstimmung mit der unterschriebenen Urschrift bestätigt. Ich hätte keine Bedenken, wenn man das hier in der Weise ähnlich handhabt, dass derjenige Schiedsrichter, der die Entscheidung auf der Fallseite bekanntgibt, zu erkennen gibt, dass bei der Entscheidungsfindung im SG-Wiki original unterschrieben wurde. Das zumindest wäre aber schon wünschenswert, damit erkennbar wird, was die scheinbar eine Unterschrift darstellende Verlinkung auf den Namen in Wirklichkeit darstellt. Ich würde also vorschlagen, in einem Fall wie lollystick wie folgt zu verfahren:
- --Hubertl 21:38, 30. Dez. 2009 (CET)
- -- Hans Koberger 21:39, 30. Dez. 2009 (CET)
- --blunt. 21:39, 30. Dez. 2009 (CET)
- --Pjacobi 22:15, 30. Dez. 2009 (CET)
- --Kriddl 17:13, 2. Jan. 2010 (CET).
- (Die Originalsignaturen mit den angegebenen Zeitpunkten befinden sich im Schiedsgerichts-Wiki -- Hans Koberger 17:28, 2. Jan. 2010 (CET))
--wau > 22:18, 5. Jan. 2010 (CET)
- Gute Lösung, das werden wir besprechen. --Marcela 22:27, 5. Jan. 2010 (CET)
- Lieb gemeinter Vorschlag, falls ein Konpromiss gesucht würde, den suche ich aber gar nicht - falls es zu aufwändig ist, bleibt es halt so. Offensichtliches per Disclaimer anzumerken ist nicht ganz mein Begehr. Original oder Kopie oder Kopie + Ersetzung durchs Original reicht aus. Grüße −Sargoth 23:50, 5. Jan. 2010 (CET)
- Nicht lieb gemeint, sondern ernst gemeint. Etwas hinzuschreiben, was wie eine Signatur aussieht, aber keine ist, ist nicht gut. Der zusätzliche Vermerk schafft Klarheit. (Er kann sich natürlich auch nur auf einzelne Signaturen beziehen, wenn die anderen original unterschreiben.) --wau > 00:05, 6. Jan. 2010 (CET)
- Besten Dank. [1]. Grüße −Sargoth 10:20, 16. Jan. 2010 (CET)
- Nicht lieb gemeint, sondern ernst gemeint. Etwas hinzuschreiben, was wie eine Signatur aussieht, aber keine ist, ist nicht gut. Der zusätzliche Vermerk schafft Klarheit. (Er kann sich natürlich auch nur auf einzelne Signaturen beziehen, wenn die anderen original unterschreiben.) --wau > 00:05, 6. Jan. 2010 (CET)
- Lieb gemeinter Vorschlag, falls ein Konpromiss gesucht würde, den suche ich aber gar nicht - falls es zu aufwändig ist, bleibt es halt so. Offensichtliches per Disclaimer anzumerken ist nicht ganz mein Begehr. Original oder Kopie oder Kopie + Ersetzung durchs Original reicht aus. Grüße −Sargoth 23:50, 5. Jan. 2010 (CET)