Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2013/Juli

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SGA Messina, Entsperrung

Hi. Siehe Benutzer Diskussion:Messina-Sperrprüfung#Neue Anfrage (und den nächsten Thread) und Benutzer Diskussion:Messina#Antrag beim Schiedsgericht - das müsste an sich das SG beantragen, hat Messina nicht angefragt? Gruß -jkb- 17:09, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Wenn ein Nutzer glaubhaft versichert, sich an das SG wenden zu wollen, entsperre ich den, ohne dass er Passierschein A 38 vorlegen muss ;-) Gruß, Stefan64 (Diskussion) 17:20, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Na ja gut, aber der Zweck der Übung ist auch, dass das SG informiert wird, um dann bis 7 zu zählen :-) - s. WP:SGF#4, -jkb- 17:27, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn Messina eine SG-Anfrage stellen möchte, soll er natürlich dafür entsperrt werden. Das SG benötigt dann allerdings eine Anfrage, und das hier: Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Benutzer Messina und Selbstverpflichtung zu Auflagen innerhalb des dreimonatigen Sperrzeit ist sicherlich noch keine. --Krd 18:16, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Das hatte ich ja schon angemahnt. -- Nicola - Ming Klaaf 18:23, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten