Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2015/November

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von FeddaHeiko in Abschnitt Annahmeentscheidung
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Schiedsgerichtverfahren Benutzer:Gordito1869

Sehr geehrte Mitglieder des Schiedsgerichts, ich möchte für meinen gesperrten Hauptaccount Benutzer:Gordito1869 ein Schiedsgerichtverfahren einleiten - und erhalte unter der für diesen Fall explizit vorgegebenen Wiki-EMailadresse - arbcomde-1@lists.wikimedia.org - immer und immer wieder die folgende Zustellfehlermeldung:

  • This message was created automatically by mail delivery software.
A message that you sent could not be delivered to one or more of
its recipients. This is a permanent error. The following address(es):failed:
arbcomde-1@lists.wikimedia.org:
SMTP error from remote server for RCPT TO command, host: lists.wikimedia.org (208.80.154.75) reason: 550 Mailing list arbcomde-1 does not exist.

Welche Möglichkeiten hat Gordito1869 resp. habe ich als Realperson, um das avisierte Schiedsgerichtverfahren (nach angemessener Wartezeit nebst abgeschlossener Sperrprüfung) initiieren zu können ?

MfG Belfried (Diskussion) 17:17, 10. Nov. 2015 (CET) alias Gordito1869Beantworten

Die Mailadresse lautet auch: arbcomde-l@lists.wikimedia.org (schiedsgericht@wikipedia.de oder Wikimail an Benutzer:Schiedsgericht gehen auch). --codc Disk 17:27, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Frage zur Vorgehensweise

Ich habe die umliegende Seite so verstanden, dass der Antragsteller nicht notwendigerweise direkt am Konflikt beteiligt sein muss. Ist das korrekt? --FeddaHeiko 16:58, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Nicht ganz, als Anfragebeteiligter teilzunehmen ist schon wegen möglicher Rückfragen notwendig, Beteiligter sein heißt nicht zwingend Konfliktbeteiligter sein. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 17:31, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich meinte natürlich Konfliktbeteiligter. Dass der Antragssteller am Antrag beteiligt ist, ist klar. --FeddaHeiko 18:29, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Annahmeentscheidung

Gehe ich recht in der Annahme, dass für eine Annahmeentscheidung einer Anfrage, lediglich die Problemschilderung ausschlaggebend ist, nicht aber die Lösungsvorschläge? Freundlicher Gruß--2A02:8108:1300:258C:FC57:CE95:3B97:A700 14:41, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Im Prinzip ja. Allerdings ist auch die Problemschilderung allein nicht annahmeentscheidend. Wir schauen durchaus, was hinter dieser Schilderung steckt. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 14:43, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Alnilam. Hm, es wäre ja auch möglich, dass das Schiedsgericht gar keine Lösungsvorschläge lesen kann, weil keiner der Beteiligten, aus welchen Gründen auch immer, unter dieser "Rubrik" etwas eingetragen hat.--2A02:8108:1300:258C:FC57:CE95:3B97:A700 14:54, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das SG ist nicht an die Lösungsvorschläge der Beteiligten gebunden oder kann vielmehr zu eigenen finden. Folglich ist es auch nicht zwingend, das die Beteiligten welche einbringen müssen, damit einen Anfrage annahmefähig ist. --H O P 14:58, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Aus diesem Grund heißen sie auch Lösungsvorschläge. Das SG kann sie seiner Entscheidung zugrunde legen, muss es aber nicht. Dennoch erachte ich diese Vorschläge durchaus für hilfreich, sie zeigen in welche Richtung die beteiligten Parteien tendieren. Gruß, --Helfm@nn -PTT- 15:49, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich wundere mich etwas darüber, dass manche Beteiligte einer Anfrage bereits mit Lösungsvorschlägen aufwarten, obwohl das Schiedsgericht noch gar nicht über eine Annahme entschieden hat. Vielleicht wird ja angenommen, dass das erforderlich ist. Gruß--2A02:8108:1300:258C:FC57:CE95:3B97:A700 16:03, 22. Nov. 2015 (CET) Nachtrag: Bitte nicht falsch verstehen, natürlich sind Lösungsvorschläge wünschenswert, aber es steht nirgends, dass sie für das Schiedsgericht erwartet/erwünscht/gewollt oder was auch immer sind. Das Schiedsgericht erwartet Lösungsversuche im Vorfelde einer Anfrage, das kann man nachlesen. Das Ganze ist ganz schön kompliziert. ;-)--2A02:8108:1300:258C:FC57:CE95:3B97:A700 16:43, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

N'abend, isses nicht. Abschnitt Lösungsvorschläge beinhaltet eine fakultative Option, um Lösungsansätze aus Sicht Beteiligter zusammenzufassen. Dient somit der Übersichtlichkeit und muss nicht genutzt werden. Man muss ja net alles ranschreiben und etikettieren ;-) Ich selbst denke, wer sich mit dem Stellen einer SG-Anfrage befasst. wird sich sicher schon ältere Fälle anschauen und entsprechend dieses Option bewerten. Wenn ausdrücklich gewünscht, schreiben wir natürlich auch Erläuterungen zu Lösungsvorschläge in unsere FAQ. VG--Magister 22:25, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Es gibt allerdings SG-Mitglieder, die Anfragen ablehnen, wenn sie der Meinung sind, dass sie den Konflikt bzw. das Problem nicht lösen können. Selbst Lösungsvorschläge zu machen schützt natürlich nicht davor, aber schaden wird es hoffentlich auch nicht. --FeddaHeiko 12:05, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten