Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2018/Oktober

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Luke081515 in Abschnitt Zuständigkeit
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Zuständigkeit

Ich würde die Mitglieder des Schiedsgerichtes gerne um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt bitten:

Benutzer A wird aufgrund eines Verstoßes gegen WP:Anon für eine Woche gesperrt. In der anschliessenden Sperrprüfung kommt der abarbeitende Admin zu der Überzeugung, dass in der SPP-Diskussion sowohl Gründe angeführt wurden, die dafür sprechen, dass ein solcher Verstoß vorliegt, als auch Gründe, die dagegen sprechen würden. Weiterhin ist er der Ansicht, dass die nun notwendige Abwägung der Argumente und die Entscheidung, ob tatsächlich ein Regelverstoß vorliegt, nicht von einem einzelnen Admin getroffen werden sollte, sondern von einer Instanz, die ein „robusteres“ Mandat hat, abschliessende Entscheidungen zu Auslegung unserer Regeln zu treffen. Also schliesst er die SPP und stellt eine Anfrage an das SG, mit der Bitte den Sachverhalt zu klären. Grundlage wäre in diesem Fall Punkt 4 (wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze) der unter WP:SG genannten Gründe für eine Schiedsgerichtanfrage.

Würde das Schiedsgericht in diesem Fall tätig werden?

Das vorstehende Szenario bezieht sich offensichtlich auf die gestrige Sperre von Bwag. Ich möchte allerdings ausdrücklich darum bitten, hier von einer Bezugnahme auf den konkreten Fall abzusehen, darum geht es mir nicht. Mir geht es um die grundsätzliche Frage, ob das Schiedsgericht auf Anfrage eines Administrators tätig werden würde, um abschliessend zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen unsere Regeln vorliegt.

Wir haben kein detailliert ausformuliertes Regelwerk, Administratoren haben in vielen Fällen ein sehr weiten Ermessensspielraum bei der Auslegung unserer Regeln. Erstaunlich oft funktioniert dies auch zufriedenstellend, in manchen Fällen sorgen aber Entscheidungen die aufgrund unterschiedlicher Regelauffassungen umstritten sind, für erhebliche Konflikte. Insbesondere die durch die gestrige Sperre berührte Regel WP:Anon ist immer wieder Gegenstand hitziger Diskussionen. Als Beispiel sei die Auseinandersetzungen um Jens Best und seinen Twitteraccount genannt, bei der es ebenfalls um die Frage ging, ab wann eigene Beiträge Auswirkungen auf das Recht auf Anonymität haben. Zudem geht es hier um eine Frage, die unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Alleine deswegen wäre aus meiner Sicht eine fundiertere Grundlage für eine solche Entscheidung wünschenswert. Ein von der Community gewähltes fünfköpfiges Gremium hat ganz andere Möglichkeiten, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, als ein einzelner Admin im Rahmen einer SPP.

Tönjes 11:18, 20. Okt. 2018 (CEST)

Ich kann mir durchaus vorstellen zu diesem Thema eine Anfrage anzunehmen, aber in dem von dir geschilderten Szenario wurden mehrere andere Lösungsmöglichkeiten nicht erwähnt. Wenn ein einzelner Admin hier nicht entscheiden will, kann er sich ja mit weiteren beraten. WP:AN gibt es für solche Fälle. Auch eine Diskussion auf WP:ANON wäre möglich. Falls dann keine Einigkeit erzielt werden kann, bezüglich Regeländerungen oder Regelpräzisierungen, währe eigentlich ein MB das angemessene Mittel. Dann weis jeder aus der Community wie die Community dazu steht. In einer SP gibt es übrigens einen gewissen Zeitdruck, denn man möchte ja nicht einen möglicherweise zu unrecht gesperrten, weiterhin gesperrt lassen. Erlen einer SP per Zeitablauf der Sperre ist zu vermeiden. Und das SG arbeitet - wie alle Gremien - langsam. --Der-Wir-Ing („DWI“) 11:44, 20. Okt. 2018 (CEST)
Der Versuch, die Meinung anderer Admins einzubeziehen, wurde meines Wissen ja zumindest ansatzweise gemacht. Dies hat früher in einigen Fällen auch funktioniert, hier eben nicht (warum auch immer). Diskussionen auf WP:ANON usw. wäre schon deshalb unbrauchbar, weil man dann die SP aussetzen müsste, und solche Diskussionen dauern erfahrungsgem. auch länger als die Erledigung einer SG-Anfrage. Ein MB wg. eines derart speziellen Falls / Konflikts aufzumachen würde ich als etwas übertrieben erachten, somit bliebe in der Tat das SG übrig. Dass die SG-Mühle etwas langsm ist - ja das wäre für den Deliquenten Pech. Er hätte sich seine Tat aber im voraus auch überlegen können. -jkb- 11:53, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ich würde aufgrund der längeren Dauer eines SG-Verfahren die Sperre aussetzen und ggf. durch eine Auflage dafür sorgen, dass sich das Verhalten zumindest bis zur abschliessenden Klärung durch das SG nicht wiederholt. Bei einer temporären Sperre macht es am Ende keinen Unterschied, ob diese jetzt oder in einem Monat eingesetzt wird. Lieber die Sperre zweitweillig aussetzen, als übereilt eine falsche Entscheidung zu treffen (was jetzt bitte nicht als Statement zur gestrigen SPP verstanden werden soll).
In den angesprochenen alternativen Lösungswegen sehe ich keine Option. Wenn weitere Admins hinzugezogen werden, gäbe es zwar personell eine breitere Basis, aber auch diese müssten sich innerhalb eines kurzen Zeitraumes in einen unter Umständen komplexen Sachverhalt einlesen und hätten kaum die notwendige Zeit und Ruhe, die dem SG für eine Abwägung zur Verfügung stehen würde, und die imho auch notwendig für das Treffen einer belastbaren Entscheidung wäre.
Ein MB zur Konkretisierung von WP:Anon wäre hilfreich. Nur wird sich niemand die Mühe machen für eine solche Frage ein MB aufzusetzen. Zudem bin ich mir auch sicher, dass es mehrheitlich formal abgelehnt werden würde.
Tönjes 12:11, 20. Okt. 2018 (CEST)
Wenn der Admin die Entscheidung nicht treffen kann oder möchte, lässt er diese Sache liegen für den nächsten, der es dann tut. Wie im konkreten Fall auch geschehen. Was übersehe ich? --Krd 12:19, 20. Okt. 2018 (CEST)
Es geht nicht darum, dass ich der Meinung bin, ich sei nicht dazu in der Lage, sondern dass meiner Meinung nach in diesem Rahmen (SPP/einzelner Admin) grundsätzlich kein adäquates Urteil getroffen werden kann. Nur weil sich früher oder später jemand anderes finden wird, heißt dies nicht, dass dies auch wünschenswert wäre. Und noch einmal: Dies ist keine Kritik am Ausgang der gestrigen SPP, sondern eine generelle Aussage. Tönjes 12:26, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ich glaube nicht, dass ein Admin entscheiden sollte, was ein anderer Admin entscheiden oder nicht entscheiden darf, und kenne auch keine derartige Regel oder gängige Praxis. --Krd 12:42, 20. Okt. 2018 (CEST)
Nein, glaube ich auch nicht. Allerdings sollte die Möglichkeit bestehen, in der SPP gmeinsam mit anderen Admins zu entscheiden, dass der Fall nicht im Rahmen der SPP, sondern in einem SG-Verfahren entschieden werden sollte. Und zu klären, ob die Regeln dies hergeben, ist genau mein Anliegen. Tönjes 12:56, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ok, dann hab ich's jetzt verstanden. Ich glaube nicht, dass die Regeln das aktuell hergeben. Ich glaube auch, wenn man das ermöglicht, werden über kurz oder lang ziemlich viele bis fast alle SP beim SG landen. Ich wäre nicht dagegen, dass das SG dann grundsätzlich alle SP macht, aber das müsste per MB geklärt werden, das vermutlich keine Mehrheit bekommt, und das SG müsste anders aufgestellt werden. --Krd 13:02, 20. Okt. 2018 (CEST)
Es gibt einen m. E. entscheidenden Grund, der tatsächlich für das SG und gegen alle anderen Möglichkeiten spricht (ausgenommen: zu einer Entscheidung mehr als zwei Admins hören/hinzuziehen): Wir sprechen über ANON. Wir sprechen mithin am Ende über Belege, die zwar ANON-Verletzungen belegen können, aber allein ihre Öffentlichmachung in einer öffentlichen WP-Diskussion könnte ggf. einen ANON-Verstoß bedeuten. Ziemlicher Teufelskreis also: Wo genau eine ANON-Verletzung beginnt, soll das $Gremium feststellen/festlegen, aber der Weg dahin wäre mit potentiellen ANON-Verletzungen gepflastert.
Genau das spricht für das SG: Die können vertraulich arbeiten, können sozusagen sensible Belege in ihrem Wiki sammeln, diese untereinander offen besprechen, darüber zu einer fundierten (nämlich mit „echten Quellen” belegten) Entscheidung kommen und niemandes ANON wäre im Verlauf der Entscheidung in Gefahr.
Am Ende könnte dann eine Entscheidung des SG stehen, die eine ausformulierte Empfehlung zur Überarbeitung/Präzisierung von ANON präsentiert – wenn man möchte, stellt man dann genau diese Empfehlung in einem MB zur Abstimmung. --Henriette (Diskussion) 12:28, 20. Okt. 2018 (CEST)
Wir sprechen hier über einen schon erfolgten ANON-Verstoß, der vermutlich zügig beseitigt werden muss. Und über eine Woche Sperre. Das SG arbeitet prinzipbedingt eher langsam, in der Größenordnung von mehreren Wochen. --Krd 12:52, 20. Okt. 2018 (CEST)
Oh … ja … sorry, das hatte ich nicht expliziert: Ich würde eine von einem aktuellen Fall abgelöste Grundsatzentscheidung präferieren. Die ganze knifflige ANON-Geschichte nur an einem konkreten aktuellen Fall durchzubuchstabieren, würde vllt. diesen einen Fall klären, aber darauf wollte/will Tönjes m. E. nicht primär hinaus. --Henriette (Diskussion) 13:07, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ich find es sehr nett, dass man dem SG soweit vertraut und ihm zutraut, Grundsatzentscheidungen zu treffen. Ich sehe dafür zwar kein Mandat, und ANON-Sachen grundsätzlich eher bei den Oversightern, die sich ja täglich mit so ähnlichen Sachen beschäftigen, aber das SG kann sich ja zumindest mal Gedanken mache, wie es dazu steht. Aber auch das wird etwas dauern. --Krd 13:13, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ihr seit zu fünft, habt wochenlang Zeit und könnt euch auch intern beraten. Der Gedanke, dass viele Fragen bei euch besser aufgehoben wären, ist deshalb naheliegend. Zudem müßt ihr euch regelmäßig einer Wahl stellen, die Community hat bei euch also wesentlich eher die Möglichkeit durch ihre Wahl der Schiedsrichter Einfluss zu nehmen, als dies bei den Admins der Fall ist. Tönjes 13:26, 20. Okt. 2018 (CEST)
//BK// ad Tönjes oben, Aussetzung der Sperre: das impliziert aber die Frage, wer die Kompetenz zur Aussetzung hätte: das ist ja nicht identisch mit der "Lockerung" der Sperre für eine SGA. Da hätte ich Bedenken. -jkb- 12:49, 20. Okt. 2018 (CEST)
An Tönjes, um Deine Frage in Bezug auf meine Annahme zu beantworten, ich würde es mir genauer ansehen. An -jkb-, das wurde per MB 2007 geregelt. --Ghilt (Diskussion) 13:10, 20. Okt. 2018 (CEST)
Nö. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Gruß -jkb- 13:14, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ja, es sind zwei verschiedene Schuhe, aber der dritte Satz im verlinkten Abschnitt deckt eine temporäre Aussetzung [durch das SG] ab. --Ghilt (Diskussion) 13:18, 20. Okt. 2018 (CEST)
Die Frage ist aber (wenn ich jkb richtig verstehe), ob ein Admin in der SPP die Kompetenz hätte die Sperre vorübergehend auszusetzen. Denn das würde ja vor einer SG-Anfrage passieren. Tönjes 13:21, 20. Okt. 2018 (CEST)
//BK// Ghilt ja, aber das kann nur als Ergebnis eines SGA-Verfahrens so entschieden werden. Tönjes (oder X) müsste also eine SGA mit der Bitte stellen, die Sperre asuszusetzen, unabhängig von der eigentlichen SGA, die zu lange dauert. Ad hoc kann das niemand machen, damit es kein Overruling ist. Tönjes sprach jas von einer Aussetzung zu Anfang des SGA-Verfahrens. -jkb- 13:24, 20. Okt. 2018 (CEST)
Habs nun präzisiert, bei Admins ist das m.E. nicht eindeutig geregelt, zumindest habe ich dazu nichts gefunden. Es gibt einen Ermessensspielraum der Admins, es gibt die Sperrprüfung und es gibt Overruling unter Admins. Ist die Frage nach einer Sperre mit Zeitverzögerung? Entschuldigt bitte die Verzögerung meiner Antworten und das Überfliegen, später kann ich mir das in Ruhe durchlesen. --Ghilt (Diskussion) 13:41, 20. Okt. 2018 (CEST)
Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind.
[...]
Das Schiedsgericht entscheidet eigenständig über die Annahme oder Ablehnung eines Falls. Dies betrifft auch die Entscheidung, ob vor Anrufung des Schiedsgerichts zwingend eine Vermittlung nötig ist.
Wenn ich die von mir hervorgehobenen Stellen richtig verstehe, besteht zumindest kein zwingender Grund die oben genannten Optionen (MB, WP:AN etc.) vor einer SG-Anfrage in Anspruch zu nehmen. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung des SGs, die Möglichkeit, den oben skizzierten Fall anzunehmen, sollte aber grundsätzlich gegeben sein. Tönjes 13:19, 20. Okt. 2018 (CEST)
Eine (administrative) Entsperrung unter der Auflage, das kritisierte Verhalten nicht zu wiederhohlen sollte leicht möglich sein. Sperren dienen letztendlich dem Projektschutz, und sind keine Strafen. Insofern ist es unsinnig Sperren auszusetzen und nach Klärung der Frage wieder einzusetzen, wenn dann keinerlei Wiederhohlungsgefahr mehr besteht. Eine allgemeine Entscheidung darüber wann Verstöße gegen Anon vorliegen und wo noch nicht wäre zu begrüßen. Dazu wären Diskussionen und Abstimmungen in der Community (MB) der richtige Weg. Das SG kann im konkreten Fall, eine Anfrage annehmen, allerdings prüfen wir bei SP eher die Formalien: War der Admin befangen? War es überhaupt ein Admin? Ist die Länge der Sperre begründbar mit unseren Regeln? Bei der Frage ob eine Sperre regelkonform ist, hat ein Admin nunmal einen Ermessensspielraum. --Der-Wir-Ing („DWI“) 13:31, 20. Okt. 2018 (CEST)
Tönjes, es ist ganz einfach: Wenn Bwag seiner Sperre durch DaB. widersprechen oder die prüfen lassen will, dann steht ihm der Weg zum SG offen (inklusive einer Entsperrung, damit er mindestens ein Statement bzw. eine Antragsformulierung für das SG selber abgeben kann).
Ich frage mich allerdings, worauf Du eigentlich hinaus willst: Oben schriebst Du: „Ich möchte allerdings ausdrücklich darum bitten, hier von einer Bezugnahme auf den konkreten Fall abzusehen, darum geht es mir nicht. Mir geht es um die grundsätzliche Frage, ob das Schiedsgericht auf Anfrage eines Administrators tätig werden würde, um abschliessend zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen unsere Regeln vorliegt.” – heißt das, Du willst die Sperrentscheidung DaB.s vom SG überprüfen lassen – ganz unabhängig von Bwag bzw. der Causa Bwag –, aber Bwag soll für diese Zeit entsperrt werden? Wozu die Entsperrung? Du trägst einen Fall beim SG vor, Du bist (bzw. wärest) der Antragsteller – das geht alles auch ohne Bwag.
Später schreibst Du aber: „Als Beispiel sei die Auseinandersetzungen um Jens Best und seinen Twitteraccount genannt, bei der es ebenfalls um die Frage ging, ab wann eigene Beiträge Auswirkungen auf das Recht auf Anonymität haben. Zudem geht es hier um eine Frage, die unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Alleine deswegen wäre aus meiner Sicht eine fundiertere Grundlage für eine solche Entscheidung wünschenswert.” – und das geht m. E. in Richtung einer Grundsatzentscheidung. Was auch deutlich sinnvoller wäre, wenn dein Ziel tatsächlich „eine fundiertere Grundlage” für administrative Entscheidungen in ANON-Fällen wäre. --Henriette (Diskussion) 13:32, 20. Okt. 2018 (CEST)
Das sehe ich relativ ähnlich. Das SG kann den Fall behandeln, ohne weiter in ANON-Fallen zu laufen, eine Entscheidung auf den konkreten Fall bezogen fällen (könnte lauten "Sperre war nicht durch Regeln gedeckt" bis "Höhe entspricht dem hier sinnvollerweise anzuwendenden Maß") und dann abstrahieren.
Und darüber hinaus kann es auch genau darlegen, inwieweit Eigenangaben (auf der Benutzerseite, in WP-Diskussionen - aber auch den Fall "WP-Name=Klarname=Twittername") ANON einschränken. --Elop 13:45, 20. Okt. 2018 (CEST)
Es geht mir um die Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, dass SG zur Überprüfung von administrativen Entscheidungen einzuschalten. Wie ich oben schrieb: Benutzer wird gesperrt, es kommt zur SPP, dort wird dann entschieden den Fall an das SG weiterzureichen. Ob die SG-Regeln dieses Szenario ermöglichen würden. Das kann dann in Zusammenhang mit allen möglichen Sperren stehen, nicht nur aufgrund von Verstößen gegen WP:Anon. Im Grunde geht es um ein bis jetzt nicht übliches Vorgehen zur Überprüfung von adminstrativen Entscheidungen. Die Situation, dass eine Sperrüberprüfung eigendlich eine längere Auseinandersetzung mit dem Thema erfordern würde, als dies in der SPP geschehen kann, haben wir ja des öfteren. Der gestrige Fall war nur der Aufhänger, deswegen habe ich darum gebeten, diesen speziellen Fall hier nicht weiter zu tehmatisieren. Es geht es mir nicht darum, die Sperre von Bwag überprüfen zu lassen, das ist nicht mein Anliegen. Wobei ich es weiterhin wünschenwert fände (und zwar vollkommen unabhängig von Bwags Sperre), wenn sich das SG mit der Frage beschäftigen würde, wie WP:Anon konkretisiert werden könnte, um in vergleichbaren Konflikten in Zukunft eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben. Tönjes 14:25, 20. Okt. 2018 (CEST)
Aaah, danke für die Präzisierung! Jetzt verstehe ich (hoffe ich :)): Es sind also eigentlich zwei Anliegen: Frage 1) Könnte eine SPP, die einen von _einem_ Admin nur sehr schwer zu entscheidenden Sachverhalt betrifft, quasi direkt an das SG durchgeleitet werden und von diesem (= dem SG) bearbeitet und entschieden werden? Frage 2) Würde das SG einen Antrag zur Konkretisierung der ANON-Richtlinie annehmen? Beide Fragen sind aber unabhängig voneinander. Passt das so ungefähr als Zusammenfassung? --Henriette (Diskussion) 15:07, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ich hätte den Bezug auf den gestrigen Fall besser weg lassen sollen, so war das vielleicht missverständlich. Eigendlich ging es mir nur um Frage 1. (Könnte eine SPP, die einen von _einem_ Admin nur sehr schwer zu entscheidenden Sachverhalt betrifft, quasi direkt an das SG durchgeleitet werden und von diesem (= dem SG) bearbeitet und entschieden werden?) Der Bezug auf den gestrigen Fall und WP:Anon erfolgte nur, um zu verdeutlichen, in welchen Fällen ich mir so eine Anfrage vorstellen könnte.
Ein Antrag zur Konkretisierung der ANON-Richtlinie würde ich zwar ebenfalls unterstützen, aber das war nicht mein ursprüngliches Anliegen, dieses bezog sich nur auf Frage 1. Tönjes 15:18, 20. Okt. 2018 (CEST)
Für den 2. Teil der Frage ist das Schiedsgericht weder zuständig noch legitimiert. Dieses ist zur Schlichtung und Klärung von konkreten Konflikten zwischen Benutzern. Nicht in seine Kompetenz fällt dagegen, allgemeine Grundsätze zur Auslegung von Regeln festzulegen. Das ist eindeutig!--´ 15:22, 20. Okt. 2018 (CEST)
Meine persönliche Meinung, zu Frage 1, in Einzelfällen schon, allerdings fällt dadurch eine Zwischeninstanz (SP) aus. Zu Frage 2, das SG erstellt keine Regeln, kann aber eine Deutung bestehender Regeln abgeben und im Zweifelsfall ein MB vorschlagen. --Ghilt (Diskussion) 15:28, 20. Okt. 2018 (CEST)
Sollte das SG in einem Urteil eine konkrete Aussage über die Interpretation von WP:Anon machen, würde diese Entscheidung mit Sicherheit auch bei zukünftigen Fällen von den Admins berücksichtigt werden. Insofern haben die Urteile des SG natürlich den Charakter einer Grundsatzentscheidung. Sie haben kein Mandat eigenständig die Regeln zu ändern. Das hat aber auch niemand vorgeschlagen. Die Idee, das SG einen Vorschlag für eine Präzisierung von WP:Anon entwerfen zu lassen und dann der Community in einem MB zur Abstimmung vorzulegen, halte ich hingegen für regelkonform. Und auch für unterstützenswert, das nur nebenbei. Tönjes 15:29, 20. Okt. 2018 (CEST)
Natürlich ist das regelkonform, denn jeder belibige Benutzer und jede beliebige Gruppe von Benutzern ist berechtigt, einen "einen Vorschlag für eine Präzisierung von WP:Anon entwerfen zu lassen und dann der Community in einem MB zur Abstimmung vorzulegen." Eine Formulierung durch das Schiedsgericht, die dann verbindlich für die Admins sein soll, ist ohne Meinungsbild dagegen eben nicht regelkonform, denn dafür ist das Schiedsgericht nicht legitimiert.
Damit stellt sich aber natürlich die Frage, wieso man das Schiedsgericht für besonders fähig für die Ausformulierung eines Präzisierungsvorschlags halten sollte. Beim Schiedsgericht handelt es sich um eine willkürlich zusammengesetzte Gruppe von Benutzern die für eine limitierte Zeit das Gremium SG bilden. Um für das Schiedsrichteramt zu kandidieren, braucht man wede durch besonders gute Regelkenntnisse oder besonders viel Erfahrung im Umgang und der Auslegung von Regeln vorweisen. Und wenn ich mir die letzten SG-Entscheidungen anschaue und die Reaktionen anderer Benutzer darauf, haben die SGler in den Augen vieler Benutzer in letzter Zeit auch nicht besonders viel Kompetenz in diesen Bereichen geschweige denn das nötige Fingerspitzengefühl bewiesen. Insofern wäre es vielleicht sogar sinnvoller, dass sich ein paar alte Admin-Hasen zusammensetzten und eine Vorschlag ausarbeiten. Die haben mit Sicherheit mehr Erfahrung mit dem Umgang mit WP:Anon-Verstößen und vor allem wissen sie wahrscheinlich ziemlich genau, wo der Schuh drückt und welche Bereiche besser/genauer/eindeutiger formuliert werden müssten.--´ 17:09, 20. Okt. 2018 (CEST)
Deine Meinung sei Dir natürlich unbenommen, aber das sehe ich anders. Es wird im SG relativ viel aus unseren Regeln zitiert und darüber diskutiert. Und bei den beiden abgeschlossenen Anfragen zu MuM (ohne meine Beteiligung) und zu Jensbest, da gibt es m.E. heute deutlich weniger Streit als zuvor. Das ist beispielsweise via Nachfragen bei den Betroffenen und bei Analyse der VM sogar messbar. Jensbest und Koyaanis haben auf der WikiCon sogar ein gemeinsames Projekt geplant, was mich sehr gefreut hat. Aber das ist ohnehin off-topic hier. --Ghilt (Diskussion) 17:41, 20. Okt. 2018 (CEST)
Ein Thema für die nächste Admincon? Gute Idee! --Krd 18:29, 20. Okt. 2018 (CEST)
Präzedenzfälle fallen aber eher in die Zuständigkeit des SG als in die zufällig anwesender Admins. Und schon heute wird m. E. zu oft die alleinige Entscheidung eines einzelnen Admins als Begründung für eine (künftige) Sanktion in einem ähnlichen Fall bemüht. Da sind Entscheide, für die sich ein größeres Gremium ein paar Wochen Kopf gemacht hat, sicher geeigneter. --Elop 15:31, 20. Okt. 2018 (CEST)
Tönjes, deine Frage 1 halte ich a) für eine gute solche und b) für eine, die man dem SG tatsächlich zur Beratung oder Besprechung vorlegen sollte. Es muß ja nicht in Form eines hochoffiziellen Antrags sein. Ich würde/könnte mir eher sowas vorstellen wie eine übersichtliche Liste repräsentativer SPPs, an der man zeigen kann aus welchen Gründen eine SG-Entscheidung dieser SPP wünschenswert(er) gewesen wäre, als die eines lonesome Admins. Möglicherweise kommt am Ende heraus, daß das SG gar nicht besser geeignet gewesen wäre – hat aber ein paar schlaue Ideen wie solche SPPs auf dem bisherigen Weg von Admins in einer Form entschieden werden können, die besser ist als die gewohnte oder übliche. Wenn Du das angehen möchtest, bringe ich mich gern dabei ein (falls Du mich gebrauchen kannst! ;)) --Henriette (Diskussion) 15:40, 20. Okt. 2018 (CEST)
//BK// "...Schlichtung und Klärung von konkreten Konflikten" - ja, vorausgesetzt, der Antragsteller weist eindeutig klar nach, dass es sich nicht um eine SP2.0 handelt, was die jetzigen Regeln nicht haben wollen. -jkb- 15:42, 20. Okt. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Luke081515 22:56, 3. Nov. 2018 (CET)